# Kündigung des Coachingvertrags

> **Kurz erklärt:** Die Kündigung des Coachingvertrags beendet eine laufende Coaching-Vereinbarung vor dem vereinbarten Ende. Je nach Vertrag greifen § 627 BGB für Dienste höherer Art, die Fristen des § 621 BGB oder § 5 FernUSG für Fernunterricht. Im Voraus gezahltes Geld für künftige Leistungen ist nach § 628 BGB grundsätzlich zurückzuzahlen. Ist der Vertrag nichtig, braucht es keine Kündigung.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/), [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-coachingvertrags/

## Kündigung des Coachingvertrags: Ist sie jederzeit möglich?

Oft ja, aber nicht immer. Ein Coachingvertrag ist meist ein Dienstvertrag. Nach [§ 627 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__627.html) kannst Du ihn jederzeit ohne Grund kündigen, wenn der Coach Dienste höherer Art leistet, die auf besonderem Vertrauen beruhen, und nicht in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht. Persönlichkeits- oder Business-Coaching kann diese Voraussetzungen erfüllen. Ob sie vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalls, wie der Eintrag [Kündigung bei Diensten höherer Art](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-bei-diensten-hoeherer-art/) zeigt.

Viele Verträge versuchen das Recht auszuschließen, etwa über eine feste [Mindestlaufzeit beim Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mindestlaufzeit-beim-coaching/). Für Partnervermittlungen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Ausschluss des § 627 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist (Urteil vom 08.10.2009, III ZR 93/09). Ob Gerichte das auf ein Coaching übertragen, hängt von der Nähe zum Vertrauensverhältnis ab. Prüfmaßstab ist die [AGB-Kontrolle bei Coachingverträgen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/agb-kontrolle-bei-coachingvertraegen/). Greift § 627 BGB nicht, gelten die Fristen des § 621 BGB, abhängig davon, wie die Vergütung bemessen ist.

## Was gilt, wenn das Coaching Fernunterricht ist?

Dann regelt [§ 5 FernUSG](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__5.html) die Kündigung: erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist, danach jederzeit mit drei Monaten Frist, jeweils in Textform. Bezahlt werden muss nur der Wert der bis dahin erbrachten Leistungen. Ob Dein Programm darunter fällt, erklärt [Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/).

Wichtiger ist oft die Zulassung. Fehlt die Zulassung der ZFU, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, und eine Kündigung ist überflüssig. Der Bundesgerichtshof hat das am 12.06.2025 (III ZR 109/24) auch für Unternehmer bestätigt. Am 15.01.2026 (III ZR 80/25) betonte er zwar die Einzelfallprüfung, wertete aber beide Programme der Anbieterin trotz 1:1-Calls als Fernunterricht; die Anbieterin unterlag. Mehr dazu unter [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/).

## Musst Du nach der Kündigung weiterzahlen?

Für die Zukunft nicht. Nach [§ 628 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__628.html) kann der Coach nach einer Kündigung gemäß § 626 oder § 627 BGB nur den Teil der Vergütung verlangen, der seinen bisherigen Leistungen entspricht. Was Du für spätere Zeiträume im Voraus gezahlt hast, muss er zurückerstatten. Klauseln, nach denen die volle Vergütung bei Kündigung als verdient gilt, hat der BGH in III ZR 93/09 als unwirksame AGB bewertet.

Wer in Raten zahlt, sollte die Kündigung mit den laufenden Zahlungen abgleichen, siehe [Ratenzahlung beim Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ratenzahlung-beim-coaching/). Wie Du schon gezahltes Geld zurückholst, beschreibt [Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/).

## Wie läuft die Kündigung des Coachingvertrags ab?

Eine bestimmte Form schreibt das BGB für den Dienstvertrag nicht vor, beim Fernunterricht gilt Textform. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Kündigung mit Zugangsnachweis sinnvoll, etwa per [Kündigung per Einschreiben](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-per-einschreiben/) oder E-Mail mit Lesebestätigung. Hast Du als Verbraucher online abgeschlossen, muss der Anbieter nach § 312k BGB einen [Kündigungsbutton](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsbutton/) bereitstellen. Fehlt er, kannst Du nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit ohne Frist kündigen.

Bei schweren Pflichtverletzungen kommt eine [Kündigung aus wichtigem Grund beim Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-aus-wichtigem-grund-beim-coaching/) nach § 626 BGB in Betracht, binnen zwei Wochen ab Kenntnis. Liegt der Vertragsschluss erst kurz zurück, ist manchmal der Widerruf der bessere Weg, siehe [Widerrufsrecht beim Online-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerrufsrecht-beim-online-coaching/).

## Aus der Praxis

Nehmen wir an, ein Gründer bucht nach einem Zoom-Verkaufsgespräch ein zwölfmonatiges Business-Mentoring für 9.600 Euro, zahlbar in Monatsraten. Das Programm besteht aus Videomodulen, Gruppen-Calls und einem monatlichen Einzelgespräch. Nach drei Monaten will er aussteigen, der Anbieter verweist auf die Mindestlaufzeit. Er prüft zuerst, ob eine ZFU-Zulassung vorliegt, denn ohne sie wäre der Vertrag womöglich nichtig. Zusätzlich kündigt er vorsorglich nach § 627 BGB. Welcher Weg trägt, hängt vom genauen Programminhalt ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Bei Diensten höherer Art auf Vertrauensbasis kannst Du nach § 627 Abs. 1 BGB jederzeit ohne Grund kündigen; für Partnervermittlungen ist ein Ausschluss per AGB unzulässig (BGH III ZR 93/09).
- Bei Fernunterricht gilt § 5 FernUSG: erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist, danach mit drei Monaten Frist, in Textform.
- Ohne ZFU-Zulassung ist ein Fernunterrichtsvertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, auch bei Unternehmern (BGH III ZR 109/24).
- Nach der Kündigung schuldest Du nur die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, Vorauszahlungen sind zu erstatten (§ 628 Abs. 1 BGB).

## Häufige Fragen

### Ist die Kündigung des Coachingvertrags einfach möglich?

Häufig ja. Leistet der Coach Dienste höherer Art, die auf persönlichem Vertrauen beruhen, erlaubt § 627 Abs. 1 BGB die Kündigung jederzeit und ohne Grund. Ob das für Dein Coaching gilt, hängt von Inhalt und Ausgestaltung ab. Handelt es sich um Fernunterricht, gelten die Fristen des § 5 FernUSG. Eine Mindestlaufzeit im Vertrag steht dem nicht ohne Weiteres entgegen.

### Wie kündige ich ein Online-Coaching?

Am sichersten mit einer schriftlichen Erklärung, die Vertrag, Kündigungszeitpunkt und vorsorglich alle in Betracht kommenden Gründe nennt, etwa § 627 BGB und § 5 FernUSG. Schicke sie so, dass Du den Zugang beweisen kannst. Hast Du als Verbraucher über eine Webseite gebucht, kannst Du den Kündigungsbutton nach § 312k BGB nutzen. Bewahre die Bestätigung auf.

### Muss ich das Coaching bis zum Ende bezahlen, wenn ich kündige?

In der Regel nein. Nach § 628 Abs. 1 BGB steht dem Coach nach einer wirksamen Kündigung gemäß § 626 oder § 627 BGB nur der Teil der Vergütung zu, der seinen bisherigen Leistungen entspricht. Im Voraus gezahlte Beträge für spätere Zeiträume muss er zurückerstatten. Bei Fernunterricht schuldest Du nach § 5 Abs. 3 FernUSG nur den Wert der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

### Ist eine Mindestlaufzeit beim Coaching wirksam?

Das hängt vom Vertrag ab. Eine Mindestlaufzeit kann das Kündigungsrecht nach § 627 BGB nicht ohne Weiteres aushebeln, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht; für Partnervermittlungen hat der BGH einen solchen Ausschluss für unzulässig erklärt (III ZR 93/09). Bei Fernunterricht ist das Kündigungsrecht des § 5 FernUSG zwingend. Individuell ausgehandelte Laufzeiten sind dagegen eher wirksam.

### Ist eine fristlose Kündigung des Coachingvertrags möglich?

Ja, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der Dir das Festhalten am Vertrag bis zum Ende unzumutbar macht (§ 626 BGB). Beispiele sind ausgefallene Termine in größerem Umfang oder falsche Versprechen über Inhalte. Die Kündigung des Coachingvertrags muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem Du von dem Grund erfahren hast. Unabhängig davon kann § 627 BGB eine Kündigung ohne Grund erlauben.

### Gilt das Kündigungsrecht auch, wenn ich als Unternehmer gebucht habe?

§ 627 und § 628 BGB gelten für alle Dienstverträge, unabhängig davon, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmer bucht. Auch das FernUSG schützt nach dem Bundesgerichtshof (12.06.2025, III ZR 109/24) Unternehmer. Nur Verbraucherrechte wie der Kündigungsbutton nach § 312k BGB und das Widerrufsrecht nach § 312g BGB setzen voraus, dass Du privat gehandelt hast.

### Was tun, wenn der Coach die Kündigung des Coachingvertrags nicht akzeptiert?

Ruhe bewahren und dokumentieren. Eine Kündigung wird mit Zugang wirksam, eine Zustimmung braucht es nicht. Weist der Anbieter sie zurück und fordert weitere Raten, kannst Du schriftlich widersprechen und die Rechtsgrundlage nennen. Bei einem Mahnbescheid hast Du zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Ob die Kündigung trägt, entscheidet im Streit das Gericht.

### Muss ich kündigen, wenn der Coachingvertrag nichtig ist?

Rechtlich nicht, denn ein nichtiger Vertrag entfaltet keine Wirkung. Fehlt bei einem Fernunterrichtsvertrag die Zulassung der ZFU, ist er nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, und Zahlungen kannst Du nach § 812 BGB zurückverlangen. Weil die Einordnung als Fernunterricht umstritten sein kann, ist eine vorsorgliche Kündigung trotzdem sinnvoll. Sie schadet Deiner Rechtsposition nicht.

### Kann ich statt zu kündigen widerrufen?

Als Verbraucher bei einem online, telefonisch oder per Videocall geschlossenen Vertrag in der Regel ja. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB) und verlängert sich bei fehlender Belehrung auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage. Hat das Coaching auf Deinen Wunsch schon begonnen, kann Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB anfallen.

### Welche Fristen gelten bei der Kündigung des Coachingvertrags?

Bei § 627 BGB gibt es keine Frist, die Kündigung wirkt sofort. Gilt § 627 nicht, richtet sich die Frist nach § 621 BGB und der Art der Vergütung: Ist sie nach Monaten bemessen, kannst Du spätestens am 15. zum Monatsende kündigen. Bei Fernunterricht sind es nach § 5 FernUSG sechs Wochen zum Ende des ersten Halbjahres, danach drei Monate.

## Quellen

1. [§ 627 BGB Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__627.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 628 BGB Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__628.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 5 FernUSG Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__5.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [BGH, Urteil vom 08.10.2009, III ZR 93/09](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2009/III_ZR__93-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
5. [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
6. [BGH, Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2025/III_ZR__80-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Online-Coaching-Vertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/online-coaching-vertrag/)
- [Kündigung bei Diensten höherer Art (§ 627 BGB)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-bei-diensten-hoeherer-art/)
- [Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/)
- [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/)
- [Mindestlaufzeit beim Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mindestlaufzeit-beim-coaching/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
