# Krypto-Coaching

> **Kurz erklärt:** Krypto-Coaching sind bezahlte Kurse, Mentorings oder Signalgruppen, die den Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowerten vermitteln sollen. Solche Verträge können unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen und ohne ZFU-Zulassung nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein. Wer ohne Zulassung zu Kryptowerten berät, kann sich nach § 46 KMAG strafbar machen.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krypto-coaching/

## Wann ist ein Krypto-Coaching Fernunterricht?

Das [Fernunterrichtsschutzgesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/) greift nach § 1 Abs. 1 FernUSG, wenn gegen Entgelt Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, Lehrender und Lernender überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird. Für die [Überwachung des Lernerfolgs](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ueberwachung-des-lernerfolgs/) ließ es die Vorinstanz im unten genannten BGH-Fall genügen, dass Teilnehmer in Online-Meetings Fragen zum Erlernten stellen konnten.

Der BGH hat entschieden, dass bei Online-Unterricht die räumliche Trennung jedenfalls dann vorliegt, wenn asynchrone Anteile wie Videokurse überwiegen, und dass das Gesetz auch für Unternehmer gilt ([BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1)). Ob ein Mentoring als Krypto-Coaching darunter fällt, ist im Einzelfall zu prüfen (BGH, Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25). Dort waren beide Programme Fernunterricht, die Rückzahlung von 5.148 Euro wurde bestätigt. Fehlt die [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/), ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Für das [Trading-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/trading-coaching/) stellt sich dieselbe Frage.

## Was gilt, wenn der Coach konkrete Kauf-Tipps gibt?

Allgemeine Wissensvermittlung über Blockchain, Wallets oder Chartanalyse ist im Krypto-Coaching kein Finanzdienst. Anders kann es aussehen, wenn Du personalisierte Empfehlungen bekommst, welche Kryptowerte Du wann kaufen sollst. Die Beratung zu Kryptowerten ist nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) eine Kryptowerte-Dienstleistung und braucht nach Art. 59 Abs. 1 MiCAR eine Zulassung.

Wer sie ohne Zulassung erbringt, macht sich nach [§ 46 Abs. 1 Nr. 3 KMAG](https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/__46.html) strafbar. Bei einem Krypto-Coaching ohne Zulassung kann die BaFin den Geschäftsbetrieb nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KMAG einstellen lassen. Wo die Grenze zwischen Schulung und Beratung verläuft, erklärt der Eintrag [Abgrenzung Coaching und Beratung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abgrenzung-coaching-und-beratung/).

## Wie bekommst Du Dein Geld nach einem Krypto-Coaching zurück?

Ist der Vertrag über das Krypto-Coaching nichtig, kannst Du das gezahlte Entgelt nach § 812 Abs. 1 BGB zurückfordern. Der Anbieter kann Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB nur verlangen, wenn er den Wert seiner Leistung konkret darlegt; im Fall III ZR 109/24 gelang ihm das nicht. Mehr dazu unter [Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/).

Als Verbraucher hast Du bei einem Krypto-Coaching als Online-Vertrag ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, bei Fernunterricht nach § 4 FernUSG. Hat Dich der Coach mit falschen Gewinnzahlen gelockt, kommt eine [Anfechtung wegen arglistiger Täuschung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-wegen-arglistiger-taeuschung/) nach § 123 BGB in Betracht. Rückforderungen beim Krypto-Coaching verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren.

## Ändert die geplante FernUSG-Reform etwas?

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den [Referentenentwurf](https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/293608/e8225cb64f73a15e50603a234651d42d/referentenentwurf-data.pdf) eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026). Für bereits geschlossene Verträge enthält der Entwurf keine eigene Regel. Die MiCAR-Regeln zur Beratung betrifft der Entwurf nicht.

## Aus der Praxis

Ein Student aus Harburg bucht über Instagram ein sechsmonatiges Krypto-Mentoring für 3.900 Euro. Es besteht aus einem Videokurs, einer Telegram-Gruppe mit täglichen Kaufsignalen und einem wöchentlichen Gruppencall mit Fragerunde. Nach drei Monaten hat er mit den Signalen einen Großteil seines Einsatzes verloren und will sein Geld zurück. Eine ZFU-Zulassung findet er in der Datenbank nicht. Ob der Vertrag als Fernunterricht nichtig ist, welcher Wertersatz in Betracht kommt und ob die Signale eine erlaubnispflichtige Beratung waren, hängt von den Vertragsunterlagen und dem tatsächlichen Ablauf ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein Krypto-Coaching ohne ZFU-Zulassung kann nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein, wenn es Fernunterricht im Sinne von § 1 Abs. 1 FernUSG ist.
- Das FernUSG gilt nach BGH III ZR 109/24 auch für Unternehmer, nicht nur für Verbraucher.
- Personalisierte Empfehlungen zu Kryptowerten ohne Zulassung nach Art. 59 MiCAR sind nach § 46 KMAG strafbar.
- Rückforderungen aus einem nichtigen Coachingvertrag verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren ab Jahresende der Kenntnis.
- Die FernUSG-Reform ist Stand Oktober 2026 nur ein Referentenentwurf, das Gesetz gilt unverändert.

## Häufige Fragen

### Woran erkenne ich ein unseriöses Krypto-Coaching?

Warnsignale sind feste Gewinnversprechen, Zeitdruck beim Abschluss und Bilder von Luxusautos statt Lehrplan. Auch Ratenzahlung über Drittanbieter und ein Vertragsschluss nur per Telefon oder Chat solltest Du kritisch sehen. Prüfe, ob der Kurs in der Datenbank der ZFU als zugelassen geführt wird und ob der Anbieter für Kryptowerte-Dienstleistungen in der Unternehmensdatenbank der BaFin steht. Seriöse Anbieter eines Krypto-Coachings nennen ein vollständiges Impressum und klare Vertragsbedingungen.

### Brauchen Krypto-Coaches eine Erlaubnis der BaFin?

Nicht jeder. Wer nur allgemein erklärt, wie Kryptowährungen funktionieren, braucht keine Zulassung nach der MiCAR. Gibt der Coach aber personalisierte Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf bestimmter Kryptowerte, kann das eine Beratung zu Kryptowerten sein, für die Art. 59 Abs. 1 MiCAR eine Zulassung verlangt. Ohne sie droht nach § 46 KMAG Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Für einen zugelassenen Fernlehrgang bleibt zusätzlich die ZFU zuständig.

### Kann ich ein Krypto-Coaching widerrufen?

Als Verbraucher in der Regel ja, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB). Fehlt die Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist nicht, das Recht erlischt dann spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB). Bei Dienstleistungen kann es früher erlöschen, wenn der Anbieter vollständig geleistet hat und Du dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt hast. Für Fernunterricht gilt das Widerrufsrecht nach § 4 FernUSG.

### Gilt das FernUSG auch, wenn ich das Coaching als Unternehmer gebucht habe?

Ja. Der BGH hat im Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt. Ein fehlendes Widerrufsrecht als Unternehmer schließt die Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG also nicht aus. Entscheidend bleibt, ob die Merkmale des Fernunterrichts nach § 1 Abs. 1 FernUSG im konkreten Programm erfüllt sind.

### Bekomme ich meine Trading-Verluste vom Coach ersetzt?

Das ist schwierig und hängt vom Einzelfall ab. Die Rückforderung der Kursgebühr ist etwas anderes als der Ersatz von Verlusten am Markt. Für Schadensersatz musst Du eine Pflichtverletzung des Coaches und deren Ursächlichkeit für den Verlust nachweisen, etwa nach § 280 Abs. 1 BGB bei falscher Beratung. Eigene Handelsentscheidungen gehen zunächst auf Dein Risiko. Sichere Chatverläufe, Signale und Kontoauszüge, um den Zusammenhang belegen zu können.

### Was gilt bei Krypto-Signalgruppen auf Telegram oder Discord?

Signalgruppen können als laufendes Abo gestaltet sein. Wurde der Vertrag über eine Webseite geschlossen, muss der Anbieter nach § 312k BGB einen Kündigungsbutton bereitstellen. Ob die Gruppe Fernunterricht ist, hängt davon ab, ob Wissen vermittelt und der Lernerfolg überwacht wird oder ob nur Tipps verschickt werden. Sendet der Betreiber personalisierte Kaufempfehlungen, kann zusätzlich die Zulassungspflicht nach der MiCAR berührt sein.

### Muss ich die Raten für ein nichtiges Krypto-Coaching weiterzahlen?

Aus einem nichtigen Vertrag über ein Krypto-Coaching entsteht keine Zahlungspflicht. Stelle Zahlungen aber nicht vorschnell ein, sondern lass vorher klären, ob die Nichtigkeit tatsächlich vorliegt. Andernfalls drohen Mahnungen und Inkasso. Bei einer Finanzierung über einen Dritten ist für Fernunterricht nach § 4 Satz 3 FernUSG § 358 BGB über verbundene Verträge entsprechend anwendbar. Ein Widerruf kann dann auch den Kreditvertrag erfassen.

### Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung beim Krypto-Coaching?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hast oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis gilt nach § 199 Abs. 4 BGB eine Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung.

### Kann ich einen Krypto-Coach anzeigen?

Ja. Besteht der Verdacht auf unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen, kannst Du die BaFin informieren und Strafanzeige erstatten, denn das ist nach § 46 KMAG strafbar. Bei Täuschung über Gewinne kommt Betrug in Betracht. Vertreibt der Anbieter einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang ohne Zulassung, ist das nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 10.000 Euro. Die Anzeige ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Rückforderung.

### Darf ein Krypto-Coach mit hohen Gewinnen werben?

Nur wenn die Aussagen wahr und nicht irreführend sind. Nach § 5 UWG ist irreführende Werbung unlauter, etwa erfundene Kundenerfolge, verschwiegene Verluste oder unrealistische Renditeversprechen. Dagegen können Wettbewerber und Verbände vorgehen. Für Dich als Kunden kann eine solche Werbung eine Anfechtung nach § 123 BGB stützen, wenn Du gerade dadurch zum Vertragsschluss bewogen wurdest. Bewahre Screenshots der Werbung mit Datum auf.

## Quellen

1. [§ 7 FernUSG Nichtigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__7.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (FernUSG bei Online-Coaching, auch für Unternehmer)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
3. [BGH, Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25 (Mentoring als Fernunterricht)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2025/III_ZR__80-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 46 KMAG Strafvorschriften](https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/__46.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [Referentenentwurf zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts (Bearbeitungsstand 05.10.2026)](https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/293608/e8225cb64f73a15e50603a234651d42d/referentenentwurf-data.pdf), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 27.10.2026
6. [ZFU Aktuelles: FernUSG gilt bis zur Verkündung unverändert](https://zfu.de/zfu/aktuelles), Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Trading-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/trading-coaching/)
- [Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/)
- [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/)
- [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/)
- [Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/)
- [Unseriöse Coaching-Anbieter erkennen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/unserioese-coaching-anbieter-erkennen/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
