# Krankmeldung nach Kündigung

> **Kurz erklärt:** Eine Krankmeldung nach Kündigung liegt vor, wenn Du Dich nach einer Kündigung für die restliche Zeit des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig meldest. Auch dann gilt die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG für bis zu sechs Wochen. Deckt die Krankschreibung die Kündigungsfrist passgenau ab, kann ihr Beweiswert nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erschüttert sein.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/), [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krankmeldung-nach-kuendigung/

## Ist eine Krankmeldung nach Kündigung erlaubt?

Ja. Eine Krankmeldung nach Kündigung ist zulässig: Wer krank ist, ist arbeitsunfähig, egal ob eine Kündigung ausgesprochen wurde. Du musst die Krankheit unverzüglich melden und bei mehr als drei Kalendertagen ärztlich feststellen lassen ([§ 5 Abs. 1 EFZG](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html)), bei gesetzlich Versicherten als [eAU](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau/). Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen weiter ([Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/), § 3 EFZG).

Die Kündigungsfrist verlängert sich durch eine Krankmeldung nach Kündigung nicht. Endet das Arbeitsverhältnis, endet in der Regel auch die Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme regelt [§ 8 Abs. 1 EFZG](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html): Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, zahlt er trotzdem bis zum Ende der sechs Wochen. Danach kann die Krankenkasse [Krankengeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krankengeld/) zahlen.

## Wann zweifeln Gerichte an der Krankmeldung nach Kündigung?

Die ärztliche Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, sie begründet aber keine gesetzliche Vermutung. Der Arbeitgeber kann ihn erschüttern, wenn er Tatsachen vorträgt, die ernsthafte Zweifel wecken. Ein solches Indiz ist nach dem BAG die zeitliche Koinzidenz. Im entschiedenen Fall kündigte eine Arbeitnehmerin selbst und legte am selben Tag eine Bescheinigung vor, die passgenau die Kündigungsfrist abdeckte ([BAG, Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-149-21/)).

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt nichts anderes. Im Fall 5 AZR 137/23 hielt die erste Bescheinigung, weil sie vor Zugang der Kündigung ausgestellt war. Die beiden Folgebescheinigungen, die das Ende genau auf den letzten Arbeitstag legten, waren erschüttert; der Arbeitnehmer trat unmittelbar danach eine neue Stelle an ([BAG, Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-137-23/)). Mehr dazu unter [Beweiswert der AU nach Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beweiswert-der-au-nach-kuendigung/).

## Was passiert, wenn der Beweiswert erschüttert ist?

Dann musst Du bei der Krankmeldung nach Kündigung die Krankheit selbst beweisen. Das BAG verlangt konkreten Vortrag: welche Beschwerden bestanden, welche Einschränkungen, welche Medikamente oder Verhaltensregeln der Arzt verordnet hat (5 AZR 149/21). Meist läuft das auf die Vernehmung des behandelnden Arztes hinaus, wofür Du ihn von der Schweigepflicht entbindest. Im Fall der Pflegeassistentin, die mit der Kündigung schon die Arbeitspapiere angefordert hatte, gelang dieser Beweis nicht ([BAG, Urteil vom 21.08.2024, 5 AZR 248/23](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-248-23/)).

Gelingt der Beweis nicht, entfällt der Lohn für die streitige Zeit. Eine Kündigung allein wegen der Krankmeldung ist damit nicht verbunden. Stützt der Arbeitgeber eine Kündigung auf eine angeblich nur vorgeschobene Krankheit, gelten die Regeln zur [Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-vorgetaeuschter-krankheit/).

## Was wird aus Resturlaub und Arbeitslosmeldung?

Urlaub, den Du wegen Krankheit nicht mehr nehmen kannst, ist bei Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG), siehe [Resturlaub bei Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/resturlaub-bei-kuendigung/). Krankheitstage während eines bereits gewährten Urlaubs werden bei ärztlichem Nachweis nicht angerechnet (§ 9 BUrlG).

Auch während einer Krankschreibung musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III, [Arbeitsuchendmeldung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsuchendmeldung/)). Das gilt spätestens drei Monate vor dem Ende oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Die Meldung geht online oder telefonisch.

## Aus der Praxis

Ein Disponent eines Hamburger Speditionsunternehmens erhält Anfang März die ordentliche Kündigung zum 30. April. Zwei Tage später meldet er sich krank, die Ärztin stellt zunächst zwei Wochen aus, danach folgen zwei Folgebescheinigungen. Die letzte endet am 30. April. Ab 2. Mai arbeitet er bei einem Wettbewerber. Der Arbeitgeber zahlt für April keinen Lohn und verweist auf die Rechtsprechung zur passgenauen Krankschreibung. Ob er zahlen muss, hängt davon ab, ob der Disponent seine Erkrankung konkret darlegen und notfalls durch die Ärztin beweisen kann.

## Das Wichtigste in Kürze

- Auch nach einer Kündigung besteht bei Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG), längstens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Krankheit, zahlt er auch über das Vertragsende hinaus (§ 8 Abs. 1 EFZG).
- Deckt die Krankschreibung passgenau die Kündigungsfrist ab, kann ihr Beweiswert erschüttert sein, bei Eigen- wie Arbeitgeberkündigung (BAG 5 AZR 149/21, 5 AZR 137/23).
- Ist der Beweiswert erschüttert, musst Du Beschwerden und Behandlung konkret darlegen, meist durch Aussage des Arztes.
- Die Arbeitsuchendmeldung nach § 38 SGB III ist auch während einer Krankschreibung fällig.

## Häufige Fragen

### Was passiert bei einer Krankmeldung nach Kündigung?

Zunächst das Gleiche wie sonst: Du meldest Dich krank, lässt die Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Kalendertag ärztlich feststellen und erhältst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Die Kündigungsfrist läuft weiter und verlängert sich nicht. Arbeitgeber prüfen Krankmeldungen nach einer Kündigung aber häufiger kritisch. Fällt die Krankschreibung zeitlich genau mit der Kündigungsfrist zusammen, kann der Arbeitgeber den Beweiswert angreifen und die Zahlung verweigern.

### Muss der Arbeitgeber nach der Kündigung Lohnfortzahlung leisten?

Ja, solange das Arbeitsverhältnis besteht und die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen ist, für bis zu sechs Wochen je Erkrankung (§ 3 Abs. 1 EFZG). Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet die Pflicht in der Regel (§ 8 Abs. 2 EFZG). Hat der Arbeitgeber gerade wegen der Krankheit gekündigt, muss er die sechs Wochen trotzdem ausschöpfen (§ 8 Abs. 1 EFZG). In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Anspruch (§ 3 Abs. 3 EFZG).

### Kann der Arbeitgeber die Krankmeldung nach Kündigung anzweifeln?

Ja, wenn er konkrete Umstände vorträgt, die ernsthafte Zweifel begründen. Ein bloßes Bestreiten reicht nach dem BAG nicht (5 AZR 149/21). Typische Indizien sind eine Krankschreibung am Tag der Kündigung, Folgebescheinigungen, die genau mit dem letzten Arbeitstag enden, und ein neuer Job direkt danach. Im Fall 5 AZR 248/23 kam hinzu, dass die Arbeitnehmerin schon mit der Kündigung ihre Arbeitspapiere angefordert hatte. Jedes Indiz für sich kann harmlos sein, die Gesamtschau entscheidet.

### Was hat das BAG zur Krankmeldung nach Kündigung entschieden?

Es gibt drei Leitentscheidungen. Nach dem Urteil 5 AZR 149/21 vom 08.09.2021 kann eine Krankschreibung am Tag der Eigenkündigung, die passgenau die Kündigungsfrist abdeckt, den Beweiswert erschüttern. 5 AZR 137/23 vom 13.12.2023 überträgt das auf die Arbeitgeberkündigung. 5 AZR 248/23 vom 21.08.2024 nennt die zeitliche Koinzidenz im Regelfall geeignet, den Beweiswert zu erschüttern, wenn die Krankschreibung in Kenntnis der Kündigung erfolgt.

### Verlängert eine Krankheit die Kündigungsfrist?

Nein. Die Kündigungsfrist richtet sich nach Vertrag, Tarifvertrag oder § 622 BGB und läuft unabhängig davon, ob Du gesund oder krank bist. Das Arbeitsverhältnis endet zum genannten Termin. Ein Sonderkündigungsschutz wegen Krankheit besteht nicht. Hat der Arbeitgeber gerade wegen der Krankheit gekündigt, zahlt er die Entgeltfortzahlung über das Ende hinaus weiter (§ 8 Abs. 1 EFZG). Die Frist selbst ändert sich aber auch dann nicht.

### Wer zahlt, wenn ich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch krank bin?

In der Regel die Krankenkasse. Endet das Arbeitsverhältnis, endet meist auch die Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs. 2 EFZG). Gesetzlich Versicherte können dann Krankengeld beanspruchen, wenn die Voraussetzungen der §§ 44 ff. SGB V vorliegen. Hat der Arbeitgeber aus Anlass der Krankheit gekündigt, muss er die sechs Wochen voll bezahlen. Kläre den Übergang frühzeitig mit Deiner Krankenkasse, damit keine Lücke entsteht.

### Bekomme ich meinen Resturlaub ausgezahlt, wenn ich nach der Kündigung krank bin?

Ja. Kannst Du den Urlaub wegen Krankheit bis zum Ende nicht mehr nehmen, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten, also in Geld auszuzahlen. Der gesetzliche Mindesturlaub geht durch die Krankheit nicht verloren. Ob vertraglicher Mehrurlaub genauso behandelt wird, hängt von den Regeln in Vertrag oder Tarifvertrag ab. Achte auf Ausschlussfristen, innerhalb derer Du die Abgeltung schriftlich verlangen musst.

### Darf ich nach einer Krankmeldung in der Kündigungsfrist einen neuen Job anfangen?

Nach dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses ja. Problematisch ist der Zeitplan. Endet die Krankschreibung genau am letzten Arbeitstag und beginnt tags darauf die neue Stelle, wertet das BAG das als Indiz gegen die Arbeitsunfähigkeit (5 AZR 137/23). Arbeit beim neuen Arbeitgeber während der laufenden Krankschreibung beim alten ist besonders riskant, weil sie auch das Wettbewerbsverbot berühren kann. Rechne damit, den Krankheitsverlauf notfalls erklären zu müssen.

### Muss ich mich trotz Krankschreibung arbeitsuchend melden?

Ja. Die Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III hängt nicht davon ab, ob Du arbeitsfähig bist. Du musst Dich spätestens drei Monate vor dem Ende melden; liegen zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Die Meldung ist online oder telefonisch möglich. Wer sie versäumt, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III).

### Kann ich wegen einer Krankmeldung nach Kündigung erneut gekündigt werden?

Allein wegen einer Krankmeldung nicht. Eine echte Krankheit ist keine Pflichtverletzung. Täuschst Du die Arbeitsunfähigkeit aber vor oder kündigst sie an, um Druck zu machen, kann das eine fristlose Kündigung tragen. Der Arbeitgeber muss das beweisen; ein erschütterter Beweiswert allein reicht dafür nicht automatisch. Praktisch wichtiger ist meist der Streit um den Lohn für die Zeit der Krankschreibung.

## Quellen

1. [BAG, Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21 (Beweiswert AU bei Eigenkündigung)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-149-21/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23 (Beweiswert AU bei Arbeitgeberkündigung)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-137-23/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 21.08.2024, 5 AZR 248/23 (zeitliche Koinzidenz, Arztvernehmung)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-248-23/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 8 EFZG Beendigung des Arbeitsverhältnisses](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 5 EFZG Anzeige- und Nachweispflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Beweiswert der AU nach Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beweiswert-der-au-nach-kuendigung/)
- [Kündigung während der Krankschreibung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-waehrend-der-krankschreibung/)
- [Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/)
- [Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau/)
- [Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-vorgetaeuschter-krankheit/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
