# Internationales Fahrverbot

> **Kurz erklärt:** Internationales Fahrverbot meint die Frage, ob ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug über Landesgrenzen hinweg wirkt. Ein im Ausland verhängtes Verbot wirkt für einen deutschen Führerschein derzeit in der Regel nur im Tatstaat. Mit der EU-Richtlinie 2025/2206 soll ein internationales Fahrverbot für schwere Fälle ab dem 26.11.2029 EU-weit durchsetzbar werden.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/internationales-fahrverbot/

## Internationales Fahrverbot: Gilt ein Fahrverbot aus dem Ausland auch in Deutschland?

Für Inhaber eines deutschen Führerscheins in der Regel nicht. Verhängt etwa Österreich ein Fahrverbot, sind solche Maßnahmen nach Erwägungsgrund 4 der [Richtlinie (EU) 2025/2206](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2025/2206/oj/deu) auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats beschränkt. Im Tatstaat selbst darfst Du während des Verbots nicht fahren.

Auch ins deutsche Punktesystem fließt ein internationales Fahrverbot samt Verstoß in der Regel nicht ein. [§ 28 Abs. 3 StVG](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html) knüpft die Eintragung an Entscheidungen deutscher Strafgerichte und an Bußgeldentscheidungen nach deutschem Verkehrsrecht. [Punkte in Flensburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/punkte-in-flensburg/) für einen Verstoß in Spanien gibt es deshalb nicht.

Anders liegt es, wenn Du einen ausländischen Führerschein hast und in Deutschland wohnst. Nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 FeV darfst Du mit einer EU-Fahrerlaubnis hier nicht fahren, solange Du im Ausstellungsstaat oder im Wohnsitzstaat einem Fahrverbot unterliegst. Für Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten enthält § 29 Abs. 3 Nr. 5 FeV dieselbe Regel.

## Was ändert die neue EU-Richtlinie 2025/2206?

Die Richtlinie vom 22.10.2025 (Amtsblatt vom 05.11.2025) ergänzt die neue Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205. Künftig teilt der Tatstaat bestimmte Entscheidungen dem Staat mit, der Deinen Führerschein ausgestellt hat. Dieser setzt sie dann um, etwa durch Aussetzung oder Entzug.

Erfasst sind Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen zur Folge haben. Weitere Voraussetzungen: Die Entscheidung ist unanfechtbar, das Verbot dauert mindestens drei Monate, beim Eingang der Mitteilung bleibt mehr als ein Monat übrig, und Du wurdest als Fahrer identifiziert. Der Ausstellungsstaat darf die Umsetzung in Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn es nur um Tempo geht und die Grenze um weniger als 50 km/h überschritten wurde.

Die Mitgliedstaaten müssen die Regeln bis zum 26.11.2028 umsetzen und ab dem 26.11.2029 anwenden. Bis Deutschland StVG und FeV angepasst hat, ändert die Richtlinie an Deinem deutschen Führerschein nichts.

## Gilt ein deutsches Fahrverbot als internationales Fahrverbot auch im Ausland?

Ein deutsches [Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot/) nach § 25 StVG verbietet Dir, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen; durchgesetzt wird es in Deutschland. Für die Dauer des Verbots werden nach [§ 25 Abs. 2a StVG](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html) nationale und internationale Führerscheine aus Deutschland amtlich verwahrt. Ohne Führerschein kannst Du Deine Fahrerlaubnis im Ausland nicht nachweisen, und ob Du dort fahren darfst, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Staates.

Wer sein Verbot planbar legen will, sollte die [Viermonatsfrist beim Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/viermonatsfrist-beim-fahrverbot/) kennen. Nach § 25 Abs. 3 StVG kannst Du den Beginn bei Ersttätern auf einen Zeitpunkt bis vier Monate nach Rechtskraft legen, etwa außerhalb einer Auslandsreise.

## Was gilt für Bußgelder und Fahren trotz Verbot?

Getrennt vom Fahrverbot läuft die Geldbuße. Bußgelder aus anderen EU-Staaten können in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie mindestens 70 Euro betragen (§ 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG). Mehr dazu unter [EU-Vollstreckung von Geldbußen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/eu-vollstreckung-von-geldbussen/) und [geblitzt im Ausland](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geblitzt-im-ausland/).

Fährst Du in Deutschland trotz eines hier geltenden Verbots, ist das eine Straftat nach § 21 StVG, siehe [Fahren trotz Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahren-trotz-fahrverbot/). Ein zusätzlicher ausländischer Führerschein hilft nicht (§ 28 Abs. 4, § 29 Abs. 3 FeV).

## Aus der Praxis

Ein Fall aus dem Urlaub: Eine Hamburgerin wird in Österreich deutlich zu schnell gemessen, die Behörde dort verhängt ein Lenkverbot für ihr Staatsgebiet. Zurück in Deutschland fragt sie sich, ob sie zur Arbeit fahren darf. Ihr deutscher Führerschein bleibt nach heutiger Rechtslage gültig, in Österreich darf sie während des Verbots aber nicht fahren. Das Bußgeld kann ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Ob sich ein Rechtsmittel im Ausland lohnt, hängt vom dortigen Verfahren und von den Fristen ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein ausländisches Fahrverbot wirkt für einen deutschen Führerschein derzeit in der Regel nur im Tatstaat (Erwägungsgrund 4 RL (EU) 2025/2206).
- Die Richtlinie (EU) 2025/2206 muss bis 26.11.2028 umgesetzt und ab 26.11.2029 angewendet werden; erfasst sind Verbote ab drei Monaten.
- Bei reinen Tempoverstößen unter 50 km/h darf der Ausstellungsstaat die Umsetzung künftig ablehnen.
- Während eines deutschen Fahrverbots werden auch internationale Führerscheine aus Deutschland amtlich verwahrt (§ 25 Abs. 2a StVG).
- EU-Bußgelder ab 70 Euro können in Deutschland vollstreckt werden (§ 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG).

## Häufige Fragen

### Internationales Fahrverbot: Gilt ein Fahrverbot aus Österreich auch in Deutschland?

Für einen deutschen Führerschein nach heutiger Rechtslage in der Regel nicht. Österreich darf ein Lenkverbot nur auf seinem Staatsgebiet durchsetzen. In Deutschland bleibt Deine Fahrerlaubnis gültig, Punkte in Flensburg gibt es dafür ebenfalls nicht. Ein internationales Fahrverbot gibt es erst, wenn die EU-Richtlinie 2025/2206 umgesetzt ist, und auch dann nur für Verbote ab drei Monaten und bestimmte schwere Verstöße.

### Internationales Fahrverbot: Darf ich bei einem deutschen Fahrverbot im Ausland fahren?

Davon ist abzuraten. Während des Verbots liegt Dein Führerschein in amtlicher Verwahrung, auch der internationale Führerschein (§ 25 Abs. 2a StVG). Damit kannst Du im Ausland keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Ob das Fahren dort erlaubt oder strafbar ist, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Staates. Eine sichere Lösung ist das daher nicht.

### Gilt ein Fahrverbot im EU-Ausland bald auch in Deutschland?

Für schwere Fälle ja, aber erst später. Die Richtlinie (EU) 2025/2206 verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Entscheidungen anderer EU-Staaten umzusetzen. Anwenden müssen sie die neuen Regeln ab dem 26.11.2029. Erfasst sind Trunkenheit, Drogen, Tempoverstöße und Verstöße mit Todesfolge oder schwerer Verletzung, wenn das Verbot mindestens drei Monate dauert.

### Ab wann gilt ein internationales Fahrverbot EU-weit?

Nach Art. 2 der Richtlinie (EU) 2025/2206 müssen die Mitgliedstaaten die Vorschriften bis zum 26.11.2028 erlassen und ab dem 26.11.2029 anwenden. In Kraft getreten ist die Richtlinie zwar schon 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung vom 05.11.2025. Für Dich als Autofahrer zählt aber das nationale Umsetzungsgesetz, das in Deutschland StVG und FeV anpassen muss.

### Welche Verstöße erfasst ein internationales Fahrverbot nach der neuen EU-Regel?

Erfasst sind vier Gruppen: Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Verkehrsregeln, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht haben. Zusätzlich muss das Verbot mindestens drei Monate dauern und unanfechtbar sein. Bei reinen Tempoverstößen unter 50 km/h darf der Heimatstaat die Umsetzung ablehnen.

### Bekomme ich für einen Verstoß im Ausland Punkte in Flensburg?

In der Regel nicht. Das Fahreignungsregister speichert nach § 28 Abs. 3 StVG Entscheidungen deutscher Strafgerichte und Bußgeldentscheidungen nach deutschem Verkehrsrecht. Eine Geldbuße aus Frankreich oder Italien ist keine solche Entscheidung. Auch die neue EU-Richtlinie lässt nationale Punktesysteme ausdrücklich unberührt, wie ihr Erwägungsgrund 38 festhält.

### Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen?

Bußgelder aus EU-Staaten können in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie 70 Euro oder mehr betragen (§ 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG). Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Unter dieser Grenze ist eine Vollstreckung in Deutschland unzulässig; die Forderung selbst bleibt im Tatstaat aber bestehen. Ob der Bescheid korrekt ist, lässt sich vor der Zahlung prüfen.

### Gilt mein internationaler Führerschein während eines Fahrverbots?

Nein, er wird mit verwahrt. Nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG gilt die amtliche Verwahrung für nationale und internationale Führerscheine, die eine deutsche Behörde ausgestellt hat. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung Deiner deutschen Fahrerlaubnis. Er kann ein deutsches Fahrverbot deshalb nicht überbrücken, weder im Inland noch auf Reisen.

### Kann ich ein deutsches Fahrverbot mit einem ausländischen Führerschein umgehen?

Das funktioniert nicht. Solange Du im Inland einem Fahrverbot unterliegst, berechtigt eine EU-Fahrerlaubnis nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 FeV nicht zum Fahren in Deutschland, für Drittstaaten gilt § 29 Abs. 3 Nr. 5 FeV. Wer trotzdem fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Dazu kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre kommen.

### Was gilt für Ausländer bei einem Fahrverbot in Deutschland?

Das deutsche Verbot gilt auch für sie. Wer einen EU-Führerschein hat und in Deutschland wohnt, muss ihn für die Dauer des Verbots abgeben (§ 25 Abs. 2a Satz 2 StVG). Bei Führerscheinen aus anderen Staaten wird das Fahrverbot im Dokument vermerkt. Die Verbotsfrist läuft erst ab dem Tag der Verwahrung oder des Vermerks (§ 25 Abs. 6 StVG).

### Kann ich nach einer Sperre in Deutschland mit einem EU-Führerschein fahren?

Nicht ohne Weiteres. Ist Dir die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen oder eine Sperre angeordnet worden, berechtigt eine EU-Fahrerlaubnis hier nicht zum Fahren, solange diese Maßnahme im Fahreignungsregister eingetragen und nicht getilgt ist (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und 4 FeV). Das Recht zur Nutzung erteilt die Behörde auf Antrag, wenn die Gründe für Entziehung oder Sperre weggefallen sind.

## Quellen

1. [Richtlinie (EU) 2025/2206 vom 22.10.2025 zu Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust (ABl. L vom 05.11.2025)](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2025/2206/oj/deu), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex), abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 25 StVG Fahrverbot (Abs. 2a Verwahrung, Abs. 3 Viermonatsfrist)](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 28 FeV Anerkennung von EU- und EWR-Fahrerlaubnissen](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__28.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 29 FeV Ausländische Fahrerlaubnisse](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 87b IRG Zulässigkeitsvoraussetzungen der Vollstreckung von Geldsanktionen (Grenze 70 Euro)](https://www.gesetze-im-internet.de/irg/__87b.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot/)
- [Geblitzt im Ausland](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geblitzt-im-ausland/)
- [EU-Vollstreckung von Geldbußen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/eu-vollstreckung-von-geldbussen/)
- [Bußgeld aus Österreich](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeld-aus-oesterreich/)
- [Fahren trotz Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahren-trotz-fahrverbot/)
- [Viermonatsfrist beim Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/viermonatsfrist-beim-fahrverbot/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
