# Fahrtenbuchauflage

> **Kurz erklärt:** Eine Fahrtenbuchauflage ist die behördliche Anordnung, für ein Fahrzeug eine bestimmte Zeit lang jede Fahrt mit Fahrer, Datum und Uhrzeit aufzuschreiben. Grundlage ist § 31a StVZO. Die Behörde darf sie verhängen, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden konnte; sechs Monate gelten nach der Rechtsprechung als untere Grenze einer wirksamen Kontrolle.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrtenbuchauflage/

## Wann droht eine Fahrtenbuchauflage?

Nach [§ 31a Abs. 1 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html) kann die zuständige Behörde einem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften der Fahrer nicht festgestellt werden konnte. Die Auflage kann für ein oder mehrere Fahrzeuge gelten, auch für künftig zugelassene und für Ersatzfahrzeuge. Die Fahrtenbuchauflage ist keine Strafe, sondern soll bei künftigen Verstößen die schnelle Ermittlung des Fahrers sichern.

Typisch ist dieser Ablauf: Ein Blitzerfoto zeigt eine Person, die sich nicht eindeutig zuordnen lässt, siehe [Fahrer nicht erkennbar](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrer-nicht-erkennbar/). Der Halter erhält einen [Anhörungsbogen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anhoerungsbogen/) oder [Zeugenfragebogen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeugenfragebogen/) und macht keine verwertbaren Angaben. Die Bußgeldstelle stellt das Verfahren ein, die Straßenverkehrsbehörde prüft die Auflage.

Wer sich auf ein [Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeugnisverweigerungsrecht-fuer-angehoerige/) beruft, ist im Bußgeldverfahren geschützt, nicht aber vor dem Fahrtenbuch. Im Fall des Bundesverwaltungsgerichts hatte sich der Halter genau darauf berufen, die Auflage hatte trotzdem Bestand ([Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14](https://www.bverwg.de/de/280515U3C13.14.0)).

## Wie lange dauert die Auflage und was kostet sie?

Die Dauer legt die Behörde nach Ermessen fest. Nach dem Bundesverwaltungsgericht darf sie sich dabei am Gewicht des Verstoßes und am Punktesystem der Anlage 13 FeV orientieren (3 C 13.14, Rn. 96 und 98). Sechs Monate gelten als unterer Bereich einer wirksamen Kontrolle (Rn. 108). Im entschiedenen Fall ging es um 27 km/h zu viel außerorts mit einem Motorrad. Die Behörde setzte 15 Monate fest, drei mehr als bei einem Pkw, weil Motorräder saisonal genutzt werden. Das Gericht billigte das.

Für die Fahrtenbuchauflage erhebt die Behörde eine Gebühr von 21,50 bis 200 Euro (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage, Gebühren-Nr. 252, Stand: Oktober 2026). Dazu kommen der Aufwand für das Führen und gegebenenfalls Kosten eines Rechtsstreits.

## Was muss im Fahrtenbuch stehen?

§ 31a Abs. 2 StVZO legt den Inhalt fest. Vor jeder Fahrt sind Name, Vorname und Anschrift des Fahrers, das amtliche Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns einzutragen. Nach der Fahrt folgen unverzüglich Datum und Uhrzeit des Endes mit Unterschrift. Kilometerstände oder Fahrtziele verlangt die Vorschrift nicht.

Das Fahrtenbuch musst Du der Behörde oder anderen zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit am festgelegten Ort zur Prüfung aushändigen. Aufbewahren musst Du es sechs Monate über das Ende der Auflage hinaus (§ 31a Abs. 3 StVZO). Wer es nicht ordnungsgemäß führt, nicht aushändigt oder nicht aufbewahrt, riskiert laut Bußgeldkatalog 100 Euro (Lfd. Nr. 190, Stand: Oktober 2026). Für Dienstwagen trifft die Pflicht das Unternehmen als Halter, siehe [Bußgeldbescheid gegen Firmenfahrzeug](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldbescheid-gegen-firmenfahrzeug/).

## Wie kannst Du eine Fahrtenbuchauflage vermeiden oder angreifen?

Vermeiden lässt sich die Fahrtenbuchauflage am ehesten, indem Du bei der Fahrerermittlung mitwirkst, sobald die Behörde Dich als Halter anschreibt. Ob Du das willst, etwa bei Angehörigen, ist eine Abwägung zwischen Schweigerecht im Bußgeldverfahren und Fahrtenbuchrisiko. Die [Halterhaftung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/halterhaftung/) für Kosten bei Parkverstößen ist eine andere Frage und ersetzt die Auflage nicht.

Gegen den Bescheid stehen je nach Land Widerspruch oder Klage beim Verwaltungsgericht offen; welcher Weg gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Prüfenswert ist, ob die Behörde den Fahrer mit zumutbarem Aufwand hätte ermitteln können, ob der zugrunde liegende Verstoß Gewicht hat und ob die Dauer verhältnismäßig ist.

## Aus der Praxis

So kann es aussehen: Eine Familie aus Hamburg-Rahlstedt teilt sich einen Kombi, gefahren wird er von beiden Eltern und dem volljährigen Sohn. Ein Blitzerfoto zeigt eine Überschreitung um 28 km/h außerorts, das Gesicht ist teilweise verdeckt. Die Halterin beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, das Bußgeldverfahren wird eingestellt. Einige Wochen später kündigt die Straßenverkehrsbehörde eine Fahrtenbuchauflage für zwölf Monate an und hört die Halterin dazu an. Ob die Dauer angemessen ist und ob die Behörde genug ermittelt hat, lässt sich mit der Bußgeldakte prüfen. Das Ergebnis hängt von den Ermittlungsschritten im Einzelfall ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Rechtsgrundlage ist § 31a StVZO: Die Behörde kann ein Fahrtenbuch anordnen, wenn der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht feststellbar war.
- Ein Zeugnisverweigerungsrecht schützt im Bußgeldverfahren, nicht vor der Fahrtenbuchauflage (BVerwG 3 C 13.14).
- Die Dauer orientiert sich am Gewicht des Verstoßes; sechs Monate gelten als untere Grenze wirksamer Kontrolle.
- Die Anordnung kostet 21,50 bis 200 Euro Gebühr (GebOSt Nr. 252), Verstöße gegen die Führungspflicht 100 Euro Bußgeld (BKatV Nr. 190).
- Das Fahrtenbuch ist sechs Monate über das Ende der Auflage hinaus aufzubewahren (§ 31a Abs. 3 StVZO).

## Häufige Fragen

### Was ist eine Fahrtenbuchauflage?

Eine Fahrtenbuchauflage ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Straßenverkehrsbehörde einem Fahrzeughalter aufgibt, für eine bestimmte Zeit jede Fahrt zu dokumentieren. Rechtsgrundlage ist § 31a StVZO. Die Fahrtenbuchauflage folgt meist auf einen Verkehrsverstoß, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Ziel ist, dass bei künftigen Verstößen sofort klar ist, wer gefahren ist.

### Was sind die Voraussetzungen für eine Fahrtenbuchauflage?

Es braucht eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften mit dem Fahrzeug des Halters und die Unmöglichkeit, den Fahrer festzustellen (§ 31a Abs. 1 StVZO). Das Gewicht des Verstoßes fließt in das Ermessen ein, Orientierung bietet das Punktesystem. Außerdem muss der Fahrer trotz hinreichender Aufklärungsbemühungen der Behörde unbekannt geblieben sein (BVerwG, Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14). Ein Verschulden des Halters setzt die Fahrtenbuchauflage nicht voraus.

### Wie lange gilt eine Fahrtenbuchauflage?

Das entscheidet die Behörde im Einzelfall. Sechs Monate sieht das Bundesverwaltungsgericht als unteren Bereich einer wirksamen Kontrolle (Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14, Rn. 108). Bei schwereren Verstößen sind längere Zeiträume zulässig, im dortigen Fall billigte das Gericht 15 Monate für ein Motorrad. Die Behörde darf die Dauer am Gewicht des Verstoßes im Punktesystem ausrichten.

### Was kostet eine Fahrtenbuchauflage?

Für die Anordnung fällt eine Verwaltungsgebühr von 21,50 bis 200 Euro an (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebühren-Nr. 252, Stand: Oktober 2026). Die genaue Höhe steht im Bescheid. Führst Du das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß oder händigst es nicht aus, droht laut Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 100 Euro (Lfd. Nr. 190). Hinzu kommen gegebenenfalls Anwalts- und Gerichtskosten.

### Ab wann droht eine Fahrtenbuchauflage?

Sobald nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer trotz hinreichender Ermittlungen nicht festgestellt werden kann. Wie schwer der Verstoß wiegt, beeinflusst das Ermessen der Behörde und die Dauer. Schon ein Verstoß mit einem Punkt kann aber genügen. Das Bundesverwaltungsgericht sah eine Überschreitung um 26 bis 30 km/h außerorts als gewichtig genug an (Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14, Rn. 102).

### Wie wahrscheinlich ist eine Fahrtenbuchauflage?

Eine verlässliche Quote gibt es nicht, weil die Behörde nach Ermessen entscheidet. Das Risiko steigt, wenn der Verstoß einen Punkt oder mehr bringt, das Foto keine sichere Zuordnung erlaubt und der Halter keine Angaben zum Fahrer macht. Es sinkt, wenn Du bei der Ermittlung mitwirkst oder die Behörde den Fahrer mit zumutbarem Aufwand selbst feststellen kann.

### Wie führt man ein Fahrtenbuch richtig?

Für jede einzelne Fahrt trägst Du vor Fahrtbeginn Name, Vorname und Anschrift des Fahrers, das Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit des Beginns ein. Nach dem Ende folgen unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift (§ 31a Abs. 2 StVZO). Eine bestimmte Form schreibt die Vorschrift nicht vor. Ob eine elektronische Lösung akzeptiert wird, klärst Du am besten vorab mit der Behörde.

### Wie wird eine Fahrtenbuchauflage kontrolliert?

Die Behörde oder andere zuständige Personen können verlangen, dass Du das Fahrtenbuch jederzeit an dem festgelegten Ort zur Prüfung aushändigst (§ 31a Abs. 3 StVZO). Wann und wie oft kontrolliert wird, regelt das Gesetz nicht. Fehlt das Buch oder ist es lückenhaft, droht ein Bußgeld von 100 Euro nach Lfd. Nr. 190 des Bußgeldkatalogs, Stand: Oktober 2026.

### Kann man gegen eine Fahrtenbuchauflage Widerspruch einlegen?

Ja, soweit das Landesrecht ein Widerspruchsverfahren vorsieht; sonst ist direkt Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe, maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid (§§ 70, 74 VwGO). Ist die sofortige Vollziehung angeordnet, musst Du das Fahrtenbuch trotz Widerspruch führen, bis ein Gericht die aufschiebende Wirkung wiederherstellt.

### Was passiert mit der Auflage, wenn ich das Auto verkaufe?

Die Fahrtenbuchauflage erledigt sich damit nicht zwingend. § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO erlaubt der Behörde, Ersatzfahrzeuge zu bestimmen, und die Auflage kann auch für künftig zugelassene Fahrzeuge gelten. In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wies der Bescheid ausdrücklich darauf hin, dass bei Abmeldung ein anderes Fahrzeug des Halters betroffen ist.

### Schützt mich mein Zeugnisverweigerungsrecht vor dem Fahrtenbuch?

Nein. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt im Bußgeld- und Strafverfahren, die Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Im vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte sich der Halter auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, die Auflage hatte trotzdem Bestand (Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14). Du darfst schweigen, musst dann aber mit dem Fahrtenbuch rechnen.

## Quellen

1. [§ 31a StVZO Fahrtenbuch](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [BVerwG, Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14 (Dauer der Fahrtenbuchauflage)](https://www.bverwg.de/de/280515U3C13.14.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
3. [Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 190](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [Anlage zur GebOSt, Gebühren-Nr. 252](https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Fahrer nicht erkennbar](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrer-nicht-erkennbar/)
- [Halterhaftung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/halterhaftung/)
- [Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeugnisverweigerungsrecht-fuer-angehoerige/)
- [Anhörungsbogen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anhoerungsbogen/)
- [Bußgeldbescheid gegen Firmenfahrzeug](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldbescheid-gegen-firmenfahrzeug/)
- [Halterabfrage und Fahrerermittlung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/halterabfrage-und-fahrerermittlung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
