# Extremismus und Beamtenverhältnis

> **Kurz erklärt:** Extremismus und Beamtenverhältnis betrifft Verhalten, mit dem sich Beamte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellen, etwa als Reichsbürger oder durch rechtsextreme Chatbeiträge. Das verletzt die Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, im Bund § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG. Schwerste Folge ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Bewerber ohne entsprechende Gewähr werden nicht ernannt.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/extremismus-und-beamtenverhaeltnis/

## Extremismus und Beamtenverhältnis: Welche Pflicht verletzt ein Beamter?

Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten ([§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html) für Landes- und Kommunalbeamte, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG im Bund). Diese [Verfassungstreuepflicht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verfassungstreuepflicht/) beginnt schon vor der Ernennung: Berufen werden darf nur, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die Grundordnung einzutreten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG).

Wer die Pflicht schuldhaft verletzt, begeht ein [Dienstvergehen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstvergehen/) (§ 47 Abs. 1 BeamtStG, § 77 Abs. 1 BBG). Auf eine Strafbarkeit kommt es nicht an, und das Verhalten muss auch nicht öffentlich sichtbar sein ([BVerwG, Urteil vom 17.11.2017, 2 C 25.17](https://www.bverwg.de/171117U2C25.17.0)).

## Wie haben die Gerichte bei Reichsbürgern und Chatgruppen entschieden?

Ein Bundesbeamter beim BND hatte in einem Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis durchgehend das „Königreich Bayern“ als Geburts- und Wohnsitzstaat angegeben und sich auf das RuStAG „Stand 1913“ berufen. Das Bundesverwaltungsgericht sah darin ein Leugnen der Bundesrepublik und entfernte ihn aus dem Dienst ([BVerwG, Urteil vom 02.12.2021, 2 A 7.21](https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/021221U2A7.21.0.pdf)).

Bei Extremismus und Beamtenverhältnis differenziert das Gericht bei Chatgruppen inzwischen. Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht setzt neben dem äußeren Anschein auch eine entsprechende innere Einstellung voraus; Äußerungen können auf Gruppendynamik beruhen (BVerwG, Urteil vom 11.06.2026, 2 C 12.25, so wiedergegeben in der Pressemitteilung Nr. 79/2026). Fehlt sie, bleibt im Streit um Extremismus und Beamtenverhältnis ein Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten. Am 22.10.2026 bestätigte das Gericht die Entfernung eines Justizwachtmeisters aus NRW, der wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt war (2 C 2.26), und stufte einen zweiten Beamten wegen geringerer Tatbeiträge nur um ein Amt zurück (2 C 4.26; [Pressemitteilung Nr. 79/2026](https://www.bverwg.de/pm/2026/79)).

## Extremismus und Beamtenverhältnis: Welche Folgen drohen im Bund und in den Ländern?

Im Bund gilt das Bundesdisziplinargesetz: Ein Beamter, der durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen endgültig verloren hat, ist zu entfernen; Ruhestandsbeamten wird das Ruhegehalt aberkannt (§ 13 Abs. 4 BDG). Die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer verbotenen Vereinigung ist in der Regel ein schweres Dienstvergehen ([§ 13 Abs. 3 BDG](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__13.html)). Seit der Reform durch Gesetz vom 20.12.2023 spricht im Bund die oberste Dienstbehörde die Entfernung selbst aus (§ 34 Abs. 4 BDG), statt Disziplinarklage zu erheben. Vorher ist eine [vorläufige Dienstenthebung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vorlaeufige-dienstenthebung/) möglich (§ 38 BDG).

Für Landesbeamte gelten die Disziplinargesetze der Länder, in Hamburg das HmbDG mit der Entfernung in [§ 8 HmbDG](https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH000066AENN00000000031). Unabhängig davon endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes, wenn ein Strafgericht wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG). [Beamte auf Probe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-probe/) können zudem entlassen werden (§ 23 Abs. 3 BeamtStG).

## Wie läuft das Verfahren ab, und welche Rechte hast Du?

Es beginnt mit der Einleitung eines [Disziplinarverfahrens](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/disziplinarverfahren/). Im Bund musst Du darauf hingewiesen werden, dass Du Dich äußern oder schweigen und jederzeit einen Bevollmächtigten hinzuziehen darfst (§ 20 Abs. 1 BDG); zur [Anhörung im Disziplinarverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anhoerung-im-disziplinarverfahren/) gibt es feste Fristen. Ist wegen desselben Sachverhalts Anklage in einem [Strafverfahren gegen Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/strafverfahren-gegen-beamte/) erhoben, wird das Disziplinarverfahren in der Regel ausgesetzt (§ 22 Abs. 1 BDG).

Wie sehr es bei Extremismus und Beamtenverhältnis auf die Gesamtwürdigung ankommt, zeigen die beiden Chatgruppen-Urteile vom 22.10.2026: gleicher Chat, unterschiedliche Folgen, je nach Gewicht der eigenen Beiträge und Persönlichkeitsbild. Gegen eine Disziplinarverfügung steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

## Aus der Praxis

Ein Landesbeamter in der Steuerverwaltung schreibt seiner Behörde, er erkenne die Bundesrepublik nicht als Staat an, und fügt einen selbst gestalteten „Reichsausweis“ bei. Die Behörde leitet ein Disziplinarverfahren ein, enthebt ihn vorläufig des Dienstes und behält einen Teil der Bezüge ein. Der Beamte erklärt später, er habe nur provozieren wollen, und zieht seine Schreiben zurück. Ob eine Entfernung aus dem Dienst folgt oder eine mildere Maßnahme ausreicht, hängt davon ab, ob sich eine verfassungsfeindliche Einstellung feststellen lässt, und vom Gesamtbild seines Verhaltens.

## Das Wichtigste in Kürze

- Die Verfassungstreuepflicht steht in § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, im Bund in § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG.
- Wer die Bundesrepublik als Reichsbürger leugnet, kann aus dem Dienst entfernt werden (BVerwG 2 A 7.21, 02.12.2021).
- Nach BVerwG (11.06.2026, 2 C 12.25; bestätigt am 22.10.2026) setzt ein Treuepflichtverstoß auch eine innere Einstellung voraus; sonst bleibt ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht.
- Im Bund spricht seit der BDG-Reform die oberste Dienstbehörde die Entfernung per Verfügung aus (§ 34 Abs. 4 BDG).
- Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten beendet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes (§ 24 BeamtStG).

## Häufige Fragen

### Was passiert mit Reichsbürgern im Beamtenverhältnis?

Ihnen droht die Entfernung aus dem Dienst. Wer die rechtliche Existenz der Bundesrepublik leugnet, verletzt die Verfassungstreuepflicht in schwerwiegender Weise, so das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines BND-Beamten (Urteil vom 02.12.2021, 2 A 7.21). Schon ein einziger Antrag mit typischen Reichsbürger-Angaben kann reichen, wenn er die Haltung eindeutig zeigt. Beamte auf Probe können entlassen werden.

### Extremismus und Beamtenverhältnis: Muss das Verhalten strafbar sein, damit ein Beamter entfernt wird?

Nein. Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht setzt weder ein strafbares noch ein öffentlich sichtbares Verhalten voraus (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017, 2 C 25.17). Im Berliner Fall waren die Runen-Tattoos des Polizisten nicht nach § 86a StGB strafbar, das Gesamtbild seines Verhaltens führte trotzdem zur Entfernung. Eine Strafverurteilung kann das Disziplinarverfahren aber zusätzlich prägen.

### Reicht ein Beitrag in einer privaten Chatgruppe für ein Disziplinarverfahren?

Er kann reichen. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt für einen Verstoß gegen die Verfassungstreue zwar eine entsprechende innere Einstellung und berücksichtigt Gruppendynamik (Urteil vom 11.06.2026, 2 C 12.25). Fehlt sie, liegt aber ein Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten vor. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Volksverhetzung kann auch das die Entfernung tragen (2 C 2.26).

### Extremismus und Beamtenverhältnis: Verliert ein Beamter seine Pension?

Das ist möglich. Im Bund wird einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt aberkannt, wenn er als aktiver Beamter hätte entfernt werden müssen (§ 13 Abs. 4 Satz 2 BDG). Für Ruhestandsbeamte gilt die Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausdrücklich als Dienstvergehen (§ 47 Abs. 2 BeamtStG, § 77 Abs. 2 BBG). Die Länder regeln die Aberkennung in ihren Disziplinargesetzen.

### Extremismus und Beamtenverhältnis: Wer entscheidet über die Entfernung?

Im Bund die oberste Dienstbehörde per Disziplinarverfügung (§ 34 Abs. 4 BDG), seit der Reform durch Gesetz vom 20.12.2023; zuvor musste der Dienstherr Disziplinarklage erheben. In den Ländern hängt das vom jeweiligen Disziplinargesetz ab. Gegen die Entscheidung kannst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Einen Richtervorbehalt für die Entfernung verlangt das Grundgesetz nicht, wenn nachgelagerter Rechtsschutz besteht (BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020, 2 BvR 2055/16).

### Endet das Beamtenverhältnis bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung automatisch?

Ja, ab einer bestimmten Strafhöhe. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG endet das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft des Urteils, wenn ein deutsches Strafgericht wegen Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt. Bei anderen vorsätzlichen Taten liegt die Grenze bei einem Jahr (Nr. 1). Unterhalb dieser Schwellen entscheidet das Disziplinarverfahren bei Extremismus und Beamtenverhältnis über die Folgen.

### Kann ein Beamter vorläufig suspendiert werden?

Ja. Im Bund darf die Behörde einen Beamten vorläufig des Dienstes entheben, wenn voraussichtlich die Entfernung erfolgen wird (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDG). Zusätzlich kann sie bis zu 50 Prozent der monatlichen Bezüge einbehalten (§ 38 Abs. 2 BDG); der unpfändbare Teil bleibt. Die Länder haben vergleichbare Regeln in ihren Disziplinargesetzen.

### Extremismus und Beamtenverhältnis: Wird die Verfassungstreue schon bei der Einstellung geprüft?

Ja, sie ist eine Voraussetzung der Ernennung. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG darf nur verbeamtet werden, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Wie die Behörde das prüft, regeln Bund und Länder unterschiedlich. Zweifel können zur Ablehnung führen.

### Gilt das auch für Beamte auf Probe und Anwärter?

Ja, und dort sind die Folgen oft schneller. Beamte auf Probe können entlassen werden, wenn sie eine Handlung begehen, die bei Lebenszeitbeamten mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte, oder wenn sie sich nicht bewährt haben (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BeamtStG). Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden (§ 23 Abs. 4 BeamtStG).

### Ist die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation ein Dienstvergehen?

Bei verbotenen Organisationen in der Regel ein schweres. § 13 Abs. 3 BDG stuft die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei, einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung oder einer Ersatzorganisation im Bund regelmäßig als schweres Dienstvergehen ein. Bei nicht verbotenen Gruppierungen kommt es auf das konkrete Verhalten des Beamten und eine Gesamtwürdigung an.

## Quellen

1. [§ 33 BeamtStG Grundpflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 13 BDG Bemessung der Disziplinarmaßnahme](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__13.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [BVerwG, Urteil vom 02.12.2021, 2 A 7.21 (Reichsbürger, Entfernung)](https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/021221U2A7.21.0.pdf), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
4. [BVerwG, Urteil vom 17.11.2017, 2 C 25.17 (Verfassungstreue ohne Strafbarkeit)](https://www.bverwg.de/171117U2C25.17.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [BVerwG, Pressemitteilung Nr. 79/2026 zu 2 C 2.26 und 2 C 4.26 (22.10.2026)](https://www.bverwg.de/pm/2026/79), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 8 HmbDG Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (gültig ab 01.04.2025)](https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH000066AENN00000000031), Freie und Hansestadt Hamburg, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Verfassungstreuepflicht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verfassungstreuepflicht/)
- [Entfernung aus dem Beamtenverhältnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entfernung-aus-dem-beamtenverhaeltnis/)
- [Disziplinarverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/disziplinarverfahren/)
- [Vorläufige Dienstenthebung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vorlaeufige-dienstenthebung/)
- [Tätowierungen bei Beamten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/taetowierungen-bei-beamten/)
- [Social Media für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/social-media-fuer-beamte/)

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