# Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten

> **Kurz erklärt:** Ein Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten klärt, ob eine Polizistin oder ein Polizist ein Dienstvergehen begangen hat und welche Maßnahme folgt. Für Landespolizisten gilt § 47 BeamtStG mit dem Disziplinargesetz des Landes, für die Bundespolizei das Bundesdisziplinargesetz. Die Maßnahmen reichen vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst; im Bund verbieten Fristen von zwei bis sieben Jahren ältere Verfahren.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/disziplinarverfahren-bei-polizeibeamten/

## Welches Recht gilt für das Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten?

Welches Recht beim Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten gilt, hängt vom Dienstherrn ab. Polizeivollzugsbeamte der Länder, also auch der Polizei Hamburg, sind Landesbeamte. Für sie definiert [§ 47 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__47.html) das [Dienstvergehen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstvergehen/); das Verfahren selbst regelt das Disziplinargesetz des jeweiligen Landes, in Hamburg das Hamburgische Disziplinargesetz. Für die Bundespolizei und das BKA gilt im Bund § 77 BBG zusammen mit dem Bundesdisziplinargesetz (BDG). Für das Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten ähneln die Landesgesetze dem BDG, weichen aber im Detail ab.

Bei Polizisten zählt auch das Verhalten außerhalb des Dienstes, wenn es in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG). Typische Vorwürfe betreffen Straftaten, die Wohlverhaltenspflicht nach § 34 BeamtStG, die [Verfassungstreue](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/extremismus-und-beamtenverhaeltnis/) nach § 33 BeamtStG oder [Tätowierungen bei Beamten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/taetowierungen-bei-beamten/) im sichtbaren Bereich.

## Wie läuft ein Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten ab?

Im Bund muss der Dienstvorgesetzte ein Verfahren einleiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen ([§ 17 Abs. 1 BDG](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__17.html)). Du wirst unterrichtet und darüber belehrt, dass Du schweigen und einen Bevollmächtigten hinzuziehen darfst (§ 20 Abs. 1 BDG). Fehlt die Belehrung, darf Deine Aussage nicht zu Deinem Nachteil verwertet werden (§ 20 Abs. 3 BDG). Für eine schriftliche [Anhörung im Disziplinarverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anhoerung-im-disziplinarverfahren/) gibt es höchstens einen Monat.

Läuft wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren mit Anklage, wird das Disziplinarverfahren im Bund in der Regel ausgesetzt (§ 22 Abs. 1 BDG), außer der Sachverhalt ist klar. Mehr dazu unter [Strafverfahren gegen Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/strafverfahren-gegen-beamte/). Am Ende steht die Einstellung oder eine [Disziplinarverfügung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/disziplinarverfuegung/) (§ 33 BDG). Dagegen ist im Bund zunächst Widerspruch einzulegen (§ 41 BDG), danach Klage zum Verwaltungsgericht (§ 52 BDG).

## Welche Disziplinarmaßnahmen drohen Polizisten?

Im Bund kennt [§ 5 BDG](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__5.html) Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und [Entfernung aus dem Beamtenverhältnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entfernung-aus-dem-beamtenverhaeltnis/). Gegen Beamte auf Probe und Widerruf, also auch Polizeianwärter, sind nur Verweis und Geldbuße möglich; bei schweren Vorwürfen droht stattdessen die Entlassung (§ 5 Abs. 3 BDG). Im Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten richtet sich die Maßnahme nach der Schwere, dem Persönlichkeitsbild und dem Vertrauensverlust (§ 13 BDG).

Im Bund darf die oberste Dienstbehörde die Entfernung selbst per Disziplinarverfügung aussprechen (§ 34 Abs. 4 BDG). Dass auch ein Land das so regeln darf, zeigt ein Fall aus Baden-Württemberg. Dort hatte das Polizeipräsidium einen Polizeiobermeister nach Verurteilungen wegen Betrugs- und Urkundendelikten entfernt; seine Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg ([BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020, 2 BvR 2055/16](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr205516.html)).

## Wann verjährt ein Dienstvergehen, und was gilt nach einem Strafurteil?

Im Bund gilt ein Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs ([§ 15 BDG](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__15.html)): Ein Verweis ist nach zwei Jahren ausgeschlossen, Geldbuße und Kürzung nach drei, die Zurückstufung nach sieben Jahren. Bei Verstößen gegen die Verfassungstreue oder die Mäßigungspflicht nach § 60 BBG verlängern sich die Fristen auf vier, sechs und acht Jahre (§ 15 Abs. 2 BDG). Die Entfernung verjährt nicht.

Nach einer unanfechtbaren Strafe sind im Bund Verweis und Geldbuße wegen desselben Sachverhalts ausgeschlossen (§ 14 Abs. 1 BDG). Nach einem Freispruch ist eine Maßnahme nur noch möglich, wenn der Sachverhalt ein Dienstvergehen ist, ohne einen Straf- oder Bußgeldtatbestand zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 BDG). Eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat beendet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes, für Landesbeamte nach [§ 24 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__24.html), im Bund nach § 41 BBG.

## Aus der Praxis

Gegen einen Polizeikommissar einer Landespolizei wird wegen eines Faustschlags bei einem privaten Streit in einer Kneipe ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung, parallel leitet die Dienststelle ein Disziplinarverfahren ein. Der Beamte schweigt zunächst und lässt sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. Das Disziplinarverfahren wird bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Am Ende wird er zu einer Geldstrafe verurteilt. Ob danach noch eine Kürzung der Dienstbezüge in Betracht kommt, richtet sich nach dem Landesdisziplinargesetz und den Umständen des Einzelfalls.

## Das Wichtigste in Kürze

- Landespolizisten unterliegen § 47 BeamtStG und dem Disziplinargesetz ihres Landes, in Hamburg dem Hamburgischen Disziplinargesetz; Bundespolizisten dem BDG.
- Im Bund hast Du ein Schweigerecht; ohne Belehrung darf Deine Aussage nicht gegen Dich verwertet werden (§ 20 BDG).
- Gegen Polizeianwärter und Beamte auf Probe sind nur Verweis und Geldbuße möglich, ihnen droht bei schweren Vorwürfen aber die Entlassung (§ 5 Abs. 3 BDG, § 23 BeamtStG).
- Im Bund verbietet § 15 BDG Maßnahmen nach zwei, drei oder sieben Jahren, bei Verstößen gegen § 60 BBG nach vier, sechs oder acht Jahren.
- Eine vorsätzliche Tat mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe beendet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes (§ 24 BeamtStG, § 41 BBG).

## Häufige Fragen

### Was ist ein Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten?

Es ist ein behördliches Verfahren, in dem der Dienstherr prüft, ob eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter schuldhaft Dienstpflichten verletzt hat. Es ist vom Strafverfahren getrennt und kann parallel laufen. Für Landespolizisten richtet es sich nach dem Disziplinargesetz des Landes, für die Bundespolizei nach dem BDG. Ergebnis ist entweder eine Einstellung oder eine Disziplinarmaßnahme, die vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst reicht.

### Wie lange dauert ein Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten?

Eine feste Höchstdauer für das Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten gibt es nicht. Die Dauer hängt vom Umfang der Ermittlungen, der Zahl der Zeugen und vor allem davon ab, ob ein Strafverfahren läuft. Wird wegen desselben Sachverhalts Anklage erhoben, wird das Disziplinarverfahren im Bund in der Regel bis zum Ende des Strafverfahrens ausgesetzt (§ 22 BDG). Ist das behördliche Verfahren im Bund nach sechs Monaten nicht abgeschlossen, kannst Du beim Verwaltungsgericht eine Frist zum Abschluss beantragen (§ 62 BDG).

### Muss ich im Disziplinarverfahren aussagen?

Nein. Du darfst Dich mündlich oder schriftlich äußern oder schweigen, und darauf muss man Dich hinweisen (§ 20 Abs. 1 BDG für den Bund, die Landesgesetze regeln das vergleichbar). Unterbleibt die Belehrung oder ist sie falsch, darf Deine Aussage nicht zu Deinem Nachteil verwertet werden. Ob Schweigen oder eine Stellungnahme sinnvoll ist, hängt vom Vorwurf und vom parallelen Strafverfahren ab. Viele lassen sich deshalb vor der ersten Äußerung beraten.

### Welche Folgen hat ein Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten?

Die Folgen reichen je nach Schwere vom Verweis über Geldbuße und Kürzung der Dienstbezüge bis zur Zurückstufung und Entfernung aus dem Dienst (§ 5 BDG im Bund). Bei sehr schweren Vorwürfen ist eine vorläufige Dienstenthebung mit Einbehalt von Bezügen möglich. Eine Entfernung führt zum Verlust von Dienstbezügen und Versorgung (§ 10 Abs. 1 BDG).

### Was passiert bei einem Disziplinarverfahren gegen Polizeianwärter?

Polizeianwärter sind Beamte auf Widerruf. Gegen sie sind im Bund nur Verweis und Geldbuße als Disziplinarmaßnahmen möglich (§ 5 Abs. 3 BDG). Landesbeamte auf Widerruf können nach § 23 Abs. 4 BeamtStG jederzeit entlassen werden; ihnen soll aber Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst zu beenden. Beamte auf Probe können entlassen werden, wenn ihr Verhalten bei Lebenszeitbeamten mindestens eine Kürzung der Bezüge zur Folge hätte (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 BeamtStG).

### Kann ein Polizist wegen privater Straftaten bestraft werden?

Ja, wenn das Verhalten außerhalb des Dienstes in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, im Bund § 77 Abs. 1 BBG). Bei Polizisten, die Straftaten verfolgen sollen, ist dieser Amtsbezug bei vorsätzlichen Straftaten oft gegeben. Im vom BVerfG 2020 entschiedenen Fall genügten private Betrugs- und Urkundendelikte eines Polizeiobermeisters für die Entfernung aus dem Dienst.

### Wird das Disziplinarverfahren bei Polizeibeamten während des Strafverfahrens ausgesetzt?

In der Regel ja, sobald wegen desselben Sachverhalts Anklage erhoben ist (§ 22 Abs. 1 BDG im Bund). Die Aussetzung unterbleibt, wenn am Sachverhalt keine begründeten Zweifel bestehen oder das Strafverfahren aus Gründen in Deiner Person nicht verhandelt werden kann. Spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens wird das Disziplinarverfahren fortgesetzt. Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils sind dann bindend (§ 23 Abs. 1 BDG).

### Gibt es nach einer Geldstrafe noch eine Disziplinarmaßnahme?

Möglich, aber eingeschränkt. Ist im Bund unanfechtbar eine Strafe verhängt worden, dürfen wegen desselben Sachverhalts kein Verweis und keine Geldbuße mehr ausgesprochen werden (§ 14 Abs. 1 BDG). Eine Kürzung der Dienstbezüge ist nur zulässig, wenn sie zusätzlich nötig ist, um Dich zur Pflichterfüllung anzuhalten. Zurückstufung und Entfernung bleiben möglich. Die Länder haben ähnliche Regeln in ihren Disziplinargesetzen.

### Wann verjährt ein Dienstvergehen bei Polizeibeamten?

Im Bund dürfen nach § 15 BDG ein Verweis nach zwei Jahren, Geldbuße und Kürzung nach drei Jahren und eine Zurückstufung nach sieben Jahren nicht mehr ausgesprochen werden. Bei Verstößen gegen die Verfassungstreue oder Mäßigungspflicht gelten vier, sechs und acht Jahre. Die Entfernung aus dem Dienst unterliegt keiner Frist. Die Fristen werden unterbrochen oder gehemmt, etwa durch Einleitung des Verfahrens oder ein Strafverfahren. Für Landespolizisten gilt das jeweilige Landesgesetz.

### Kann ich gegen eine Disziplinarverfügung vorgehen?

Ja. Im Bund legst Du zunächst Widerspruch ein, wofür nach § 41 Abs. 2 BDG die Form und Frist des § 70 VwGO gelten, also ein Monat ab Bekanntgabe. Kommt die Verfügung von der obersten Dienstbehörde, entfällt der Widerspruch, und Du klagst direkt beim Verwaltungsgericht. Das Gericht prüft Sachverhalt und Maßnahme. Ob in Deinem Land ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, steht im Landesdisziplinargesetz und in der Rechtsbehelfsbelehrung.

### Darf mir während des Verfahrens der Dienst verboten werden?

Ja. Aus zwingenden dienstlichen Gründen kann die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden (§ 39 BeamtStG für Landesbeamte, § 66 BBG im Bund). Das Verbot erlischt nach drei Monaten, wenn bis dahin weder ein Disziplinarverfahren noch ein anderes auf Rücknahme der Ernennung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet ist. Daneben ist eine vorläufige Dienstenthebung möglich, etwa wenn voraussichtlich die Entfernung droht; im Bund kann dann bis zur Hälfte der Bezüge einbehalten werden (§ 38 BDG). Dagegen ist gerichtlicher Rechtsschutz möglich.

## Quellen

1. [§ 47 BeamtStG Nichterfüllung von Pflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__47.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 5 BDG Arten der Disziplinarmaßnahmen](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__5.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 15 BDG Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__15.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 20 BDG Unterrichtung, Belehrung und Anhörung](https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__20.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020, 2 BvR 2055/16 (Entfernung eines Polizeibeamten durch Disziplinarverfügung)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr205516.html), Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 28.10.2026
6. [§ 24 BeamtStG Verlust der Beamtenrechte](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__24.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Disziplinarverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/disziplinarverfahren/)
- [Polizeibeamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/polizeibeamte/)
- [Dienstvergehen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstvergehen/)
- [Disziplinarmaßnahmen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/disziplinarmassnahmen/)
- [Anhörung im Disziplinarverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anhoerung-im-disziplinarverfahren/)
- [Strafverfahren gegen Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/strafverfahren-gegen-beamte/)

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