# Dienstunfähigkeit

> **Kurz erklärt:** Dienstunfähigkeit liegt bei Dir als Beamtin oder Beamter vor, wenn Du Deine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Geregelt ist die Dienstunfähigkeit in § 26 BeamtStG für Landesbeamte und § 44 BBG für Bundesbeamte. Folge ist meist die Zurruhesetzung, doch Dein Dienstherr prüft vorher Alternativen.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstunfaehigkeit/

## Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?

Nach [§ 26 Abs. 1 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html) ist dienstunfähig, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Maßstab ist das abstrakt-funktionelle Amt, also alle bei Deiner Beschäftigungsbehörde dauerhaft eingerichteten Dienstposten, die Deinem statusrechtlichen Amt zugeordnet sind (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009, 2 C 73.08). Ob Du beim Dienstherrn anderweitig verwendet werden kannst, ist ein zweiter Prüfschritt (§ 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 BeamtStG).

Daneben gibt es eine Vermutungsregel. Als dienstunfähig kann gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krank war und bei dem keine Aussicht besteht, dass er innerhalb einer weiteren Frist wieder voll dienstfähig wird. Die Länge dieser Frist bestimmt das Landesrecht, für Bundesbeamte sind es nach § 44 Abs. 1 BBG weitere sechs Monate.

Für einzelne Gruppen gelten strengere Maßstäbe. Bei der [Polizeidienstunfähigkeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/polizeidienstunfaehigkeit/) genügt es zum Beispiel, wenn die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllt sind.

## Wie wird die Dienstunfähigkeit festgestellt?

Die Entscheidung trifft der Dienstherr im [Zurruhesetzungsverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zurruhesetzungsverfahren/). Grundlage ist ein ärztliches Gutachten. Bestehen Zweifel an Deiner Dienstfähigkeit, musst Du Dich nach Weisung untersuchen lassen, im Bund nach § 44 Abs. 6 BBG. Die Untersuchung führt meist ein Amtsarzt durch, siehe [amtsärztliche Untersuchung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/amtsaerztliche-untersuchung/).

Der Arzt teilt dem Dienstherrn nur die tragenden Gründe des Gutachtens mit, nicht die vollständige Krankengeschichte. Du erhältst nach § 48 BBG eine Kopie dieser Mitteilung. Vor der Entscheidung wirst Du angehört und kannst Einwendungen erheben, etwa mit einem Gutachten Deines behandelnden Arztes. Gegen die Zurruhesetzung sind Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Auch für Beamte gilt das [betriebliche Eingliederungsmanagement](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem/) nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Bist Du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Dienstherr mit Dir, wie die Arbeitsfähigkeit erhalten werden kann.

## Welche Alternativen zum Ruhestand muss der Dienstherr prüfen?

Es gilt der Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung“. Nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG wird nicht in den Ruhestand versetzt, wer anderweitig verwendbar ist. Der Dienstherr muss also nach einem anderen Amt suchen, auch in einer anderen Laufbahn. Ohne Deine Zustimmung geht das nur, wenn das neue Amt mindestens dasselbe Grundgehalt hat.

Reicht Deine Kraft noch für mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit, kommt [begrenzte Dienstfähigkeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/begrenzte-dienstfaehigkeit/) nach § 27 BeamtStG in Betracht. Du arbeitest dann reduziert und behältst Dein Amt.

Für Beamte auf Probe gilt eine Sonderregel. Sie sind nach § 28 BeamtStG nur dann zwingend in den Ruhestand zu versetzen, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem [Dienstunfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstunfall/) beruht. Sonst droht die Entlassung, verbunden mit einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

## Welche finanziellen Folgen hat die Dienstunfähigkeit?

Ein Ruhegehalt setzt grundsätzlich eine Wartezeit voraus. Für Bundesbeamte sind das nach [§ 4 BeamtVG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__4.html) fünf Jahre Dienstzeit. Die Wartezeit entfällt, wenn Du Dir die zur Dienstunfähigkeit führende Krankheit oder Beschädigung ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hast (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG). Die Höhe richtet sich nach Dienstjahren und ruhegehaltfähigen Bezügen.

Wer vor der Altersgrenze dienstunfähig wird, muss mit einem [Versorgungsabschlag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/versorgungsabschlag/) rechnen. Nach § 14 Abs. 3 BeamtVG beträgt er im Bund 3,6 Prozent je Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres, höchstens 10,8 Prozent. Gilt für Dich eine besondere Altersgrenze, etwa im Polizeivollzug, tritt sie an die Stelle des 65. Lebensjahres. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, entfällt der Abschlag; er entfällt außerdem, wenn Du bei Ruhestandsbeginn 63 Jahre alt bist und mindestens 40 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten hast (§ 14 Abs. 3 Satz 6 BeamtVG). Nach unten sichert im Bund die [Mindestversorgung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mindestversorgung/) ab: mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn günstiger, 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 Euro (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Sie setzt in der Regel fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit voraus, außer bei Dienstunfähigkeit aus dienstlicher Veranlassung.

Landesbeamte erhalten ihre Versorgung nach dem Versorgungsgesetz ihres Landes, in Hamburg nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz. Wird die Dienstfähigkeit später wiederhergestellt, ist eine [Reaktivierung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/reaktivierung/) nach § 29 BeamtStG möglich.

## Aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein 52-jähriger Justizvollzugsbeamter in Hamburg ist nach einer Rückenoperation seit vier Monaten krankgeschrieben. Der Dienstherr ordnet eine amtsärztliche Untersuchung an. Das Gutachten hält eine Rückkehr in den Schichtdienst für ausgeschlossen, eine Tätigkeit im Innendienst mit halber Stundenzahl aber für möglich. Der Beamte reicht eine Stellungnahme seines Orthopäden ein, die eine schrittweise Rückkehr in Vollzeit für denkbar hält. Ob am Ende Weiterverwendung, begrenzte Dienstfähigkeit oder Ruhestand steht, hängt von der Bewertung beider Gutachten und den freien Stellen beim Dienstherrn ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Dienstunfähig ist, wer seine Dienstpflichten gesundheitlich dauernd nicht mehr erfüllen kann (§ 26 BeamtStG, § 44 BBG).
- Mehr als drei Monate Krankheit in sechs Monaten ohne Aussicht auf Genesung können Dienstunfähigkeit begründen.
- Vor dem Ruhestand muss der Dienstherr anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstfähigkeit prüfen.
- Im Bund mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent je Jahr vor dem 65. Lebensjahr, höchstens 10,8 Prozent; Ausnahmen gelten bei Dienstunfall und nach 40 Jahren ab 63 (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
- Für Landesbeamte gelten die Versorgungsgesetze der Länder, in Hamburg das HmbBeamtVG.

## Häufige Fragen

### Ab wie vielen Krankheitstagen droht die Zurruhesetzung?

Sobald Du Deine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Eine feste Zahl an Krankheitstagen gibt es nicht. Nach § 26 BeamtStG kann Dienstunfähigkeit aber angenommen werden, wenn Du in sechs Monaten mehr als drei Monate gefehlt hast und keine Aussicht auf volle Genesung innerhalb einer weiteren Frist besteht. Im Bund beträgt diese Frist sechs Monate, in den Ländern regelt das Landesrecht.

### Wer stellt die Dienstunfähigkeit eines Beamten fest?

Die Entscheidung trifft der Dienstherr, nicht der Arzt. Der Amtsarzt oder ein beauftragter Gutachter liefert die medizinische Grundlage, indem er Deinen Gesundheitszustand und die Prognose bewertet. Die Behörde muss das Gutachten selbst prüfen und darf es nicht ungeprüft übernehmen. Sie entscheidet auch, ob eine anderweitige Verwendung oder begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommt. Gegen die Feststellung der Dienstunfähigkeit kannst Du Widerspruch und Klage erheben.

### Wie viel Geld bekommt man bei Dienstunfähigkeit?

Du erhältst ein Ruhegehalt, das sich nach Deinen Dienstjahren und Deiner letzten Besoldung richtet. Im Bund sind es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent. Davon geht ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent ab, wenn die Dienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall beruht und keine Ausnahme nach § 14 Abs. 3 Satz 6 BeamtVG greift. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der Bezüge oder 65 Prozent aus der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 Euro.

### Droht Beamten auf Probe bei Krankheit die Entlassung?

Beamte auf Probe haben schlechtere Karten als Lebenszeitbeamte. Nach § 28 BeamtStG müssen sie nur dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht. In anderen Fällen kann der Dienstherr sie in den Ruhestand versetzen, er kann sie aber auch entlassen. Dann werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Vorher muss auch hier eine anderweitige Verwendung geprüft werden.

### Kann ich bei Dienstunfähigkeit dazuverdienen?

Ja, aber mit Grenzen. Erwerbseinkommen neben dem Ruhegehalt wird ab einer bestimmten Höchstgrenze angerechnet, das Ruhegehalt ruht dann teilweise. Für Bundesbeamte regelt das § 53 BeamtVG, die Länder haben eigene Vorschriften. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind die Grenzen meist strenger. Eine Tätigkeit kann zudem Zweifel an der Dienstunfähigkeit wecken und eine Reaktivierung auslösen. Melde Nebeneinkünfte deshalb der Versorgungsstelle.

### Wie lange dauert ein Verfahren wegen Dienstunfähigkeit?

Häufig mehrere Monate, manchmal über ein Jahr. Zeit kosten vor allem die amtsärztliche Untersuchung, Zusatzgutachten, die Suche nach einer anderweitigen Verwendung und die Beteiligung von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Bis zur Entscheidung erhältst Du Deine vollen Bezüge weiter. Im Bund beginnt der Ruhestand mit dem Ende des Monats, in dem Dir die Zurruhesetzung bekannt gegeben wurde; ab dann wird die Besoldung, die das Ruhegehalt übersteigt, auch während eines Widerspruchs einbehalten (§ 47 Abs. 4 BBG). Die Länder haben eigene Regeln.

### Muss ich zur amtsärztlichen Untersuchung gehen?

Ja, wenn der Dienstherr die Untersuchung rechtmäßig anordnet, musst Du teilnehmen. Die Anordnung muss aber hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, warum Zweifel an Deiner Dienstfähigkeit bestehen und was untersucht werden soll. Eine pauschale Anordnung ohne konkreten Anlass kann rechtswidrig sein. Verweigerst Du eine rechtmäßige Untersuchung ohne Grund, darf der Dienstherr daraus nachteilige Schlüsse ziehen.

### Wie oft wird die Dienstunfähigkeit überprüft?

Eine feste Überprüfung in regelmäßigen Abständen schreibt das Gesetz nicht vor. Der Dienstherr kann aber prüfen, ob die Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist, und Dich dafür erneut untersuchen lassen. Umgekehrt kannst Du nach § 29 Abs. 1 BeamtStG selbst die erneute Berufung beantragen, spätestens zehn Jahre nach der Zurruhesetzung, je nach Landesrecht auch früher. Bei jüngeren Ruhestandsbeamten und psychischen Erkrankungen kommen Nachuntersuchungen in der Praxis häufiger vor.

### Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff des Beamtenrechts und bezieht sich auf die Aufgaben Deines Amtes. Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus der privaten Versicherung und knüpft an Deinen zuletzt ausgeübten Beruf an. Beide decken sich nicht immer. Deshalb gibt es für Beamte spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln in Versicherungsverträgen. Eine Zurruhesetzung durch den Dienstherrn löst nur mit einer solchen Klausel automatisch Leistungen aus.

### Kann ich die Versetzung in den Ruhestand selbst beantragen?

Ja, Du kannst die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit selbst beantragen. Der Dienstherr muss dann prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, und lässt Dich in der Regel amtsärztlich untersuchen. Ein Antrag beschleunigt das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit oft. Prüfe aber vorher, welcher Abschlag droht und ob eine begrenzte Dienstfähigkeit finanziell günstiger wäre. Den Antrag kannst Du bis zur Entscheidung zurücknehmen.

## Quellen

1. [§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 44 BBG Dienstunfähigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__44.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 14 BeamtVG Höhe des Ruhegehalts](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 4 BeamtVG Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 48 BBG Ärztliche Untersuchung](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__48.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Amtsärztliche Untersuchung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/amtsaerztliche-untersuchung/)
- [Begrenzte Dienstfähigkeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/begrenzte-dienstfaehigkeit/)
- [Zurruhesetzungsverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zurruhesetzungsverfahren/)
- [Versorgungsabschlag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/versorgungsabschlag/)
- [Pension bei Dienstunfähigkeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/pension-bei-dienstunfaehigkeit/)
- [Reaktivierung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/reaktivierung/)

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