# Beweiswert der AU nach Kündigung

> **Kurz erklärt:** Der Beweiswert der AU nach Kündigung beschreibt, wie stark eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Deine Krankheit belegt, wenn sie zeitlich mit einer Kündigung zusammenfällt. Grundlage sind §§ 3 und 5 EntgFG. Nach dem Bundesarbeitsgericht kann eine Krankschreibung, die passgenau die Kündigungsfrist abdeckt, erschüttert sein. Dann musst Du die Arbeitsunfähigkeit selbst konkret beweisen.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/), [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beweiswert-der-au-nach-kuendigung/

## Welchen Beweiswert hat eine Krankschreibung normalerweise?

Bist Du unverschuldet krank, zahlt der Arbeitgeber Dein Gehalt bis zu sechs Wochen weiter, nach vier Wochen Beschäftigung ([Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/), § 3 EntgFG). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, brauchst Du eine ärztliche Feststellung (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Gesetzlich Versicherte lassen sie feststellen, den Arbeitgeber erreicht sie als [eAU](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau/) (§ 5 Abs. 1a EntgFG).

Diese Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Das BAG hat im Urteil vom 13.12.2023 ([5 AZR 137/23](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-137-23/)) betont, dass bloßes Bestreiten des Arbeitgebers nicht genügt. Er muss tatsächliche Umstände darlegen und beweisen, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung wecken.

## Wann ist der Beweiswert der AU nach Kündigung erschüttert?

Den Ausgangsfall entschied das BAG am 08.09.2021 ([5 AZR 149/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-149-21/)). Eine Arbeitnehmerin hatte selbst gekündigt und war am selben Tag für genau die Dauer der Kündigungsfrist krankgeschrieben. Diese zeitliche Deckung genügte, um den Beweiswert zu erschüttern; die Entgeltfortzahlungsklage hatte keinen Erfolg.

2023 übertrug das BAG das auf die Arbeitgeberkündigung, aber differenziert. Die erste Bescheinigung lag vor Zugang der Kündigung und behielt ihren Beweiswert. Die Folgebescheinigungen endeten genau mit dem Arbeitsverhältnis, am nächsten Tag trat der Arbeitnehmer eine neue Stelle an. Für diesen Zeitraum war der Beweiswert erschüttert. Bedeutsam kann auch sein, ob Du schon vor Zugang von der Kündigungsabsicht wusstest, etwa aus der Anhörung des Betriebsrats.

Eine [Krankmeldung nach Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krankmeldung-nach-kuendigung/) ist also nicht verdächtig an sich. Für den Beweiswert der AU nach Kündigung entscheidet eine Gesamtschau der Umstände. Das gilt nach einer [Eigenkündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/eigenkuendigung/) ebenso wie nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

## Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Beweiswert der AU nach Kündigung anzweifelt?

Ist der Beweiswert der AU nach Kündigung erschüttert, kehrt sich die Last um. Du musst dann konkret darlegen, welche Beschwerden Du hattest und warum sie Dich an der Arbeit hinderten. Als Beweis kommt vor allem der Arzt als Zeuge in Betracht, den Du dafür von der Schweigepflicht entbindest.

Im Urteil vom 15.01.2025 ([5 AZR 284/24](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-284-24/)) stellte das BAG klar: Auch eine Bescheinigung aus einem Staat außerhalb der EU hat grundsätzlich denselben Beweiswert. Der Arbeitgeber ist nicht auf die Beispiele beschränkt, bei denen die Krankenkasse nach § 275 Abs. 1a SGB V den Medizinischen Dienst einschaltet. Mehrere für sich unauffällige Umstände können zusammen genügen.

Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung, bleibt Dir die Klage auf Entgeltfortzahlung. Achte auf tarifliche oder vertragliche [Ausschlussfristen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ausschlussfristen/).

## Was gilt für die Entgeltfortzahlung bis zum Vertragsende?

Der Anspruch endet grundsätzlich mit dem Arbeitsverhältnis (§ 8 Abs. 2 EntgFG). Kündigt der Arbeitgeber aber gerade aus Anlass Deiner Arbeitsunfähigkeit, zahlt er nach § 8 Abs. 1 EntgFG trotzdem bis zum Ende der sechs Wochen weiter.

Eine [Kündigung während der Krankschreibung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-waehrend-der-krankschreibung/) ist erlaubt. Ihre Wirksamkeit hängt von Kündigungsschutz und Kündigungsgrund ab, nicht von der Krankheit selbst.

## Aus der Praxis

Eine Sachbearbeiterin aus Wandsbek erhält am Monatsanfang die Kündigung zum Monatsende. Zwei Tage später legt sie eine eAU vor, Folgebescheinigungen reichen exakt bis zum letzten Arbeitstag. Am Folgetag beginnt sie bei einem neuen Arbeitgeber. Der bisherige Arbeitgeber verweigert die Entgeltfortzahlung für den Rest des Monats und beruft sich auf die BAG-Rechtsprechung. Im Prozess kommt es darauf an, ob sie ihre Beschwerden konkret schildern und durch die Aussage ihrer Hausärztin belegen kann. Das Ergebnis hängt von der Beweisaufnahme ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Eine ordnungsgemäße AU hat hohen Beweiswert; bloßes Bestreiten des Arbeitgebers reicht nicht (BAG 5 AZR 137/23).
- Deckt die Krankschreibung passgenau die Kündigungsfrist ab, kann der Beweiswert erschüttert sein (BAG 5 AZR 149/21).
- Ist er erschüttert, musst Du die Erkrankung konkret darlegen und beweisen, etwa über den behandelnden Arzt.
- Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Krankheit, läuft die Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen weiter (§ 8 Abs. 1 EntgFG).

## Häufige Fragen

### Darf man sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen?

Ja, wenn Du tatsächlich arbeitsunfähig bist. Eine Kündigung ändert nichts an Deinem Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EntgFG. Eine Krankschreibung ohne echte Erkrankung ist dagegen unzulässig und kann eine Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit nach sich ziehen. Fällt die AU auffällig mit der Kündigungsfrist zusammen, musst Du mit Nachfragen und einem Streit über die Lohnfortzahlung rechnen.

### Kann der Arbeitgeber den Beweiswert der AU nach Kündigung anzweifeln?

Ja, aber nur mit konkreten Tatsachen. Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es nicht, die Erkrankung einfach zu bestreiten. Der Arbeitgeber muss Umstände vortragen und notfalls beweisen, die ernsthafte Zweifel begründen, etwa eine passgenaue Deckung mit der Kündigungsfrist oder den direkten Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Gelingt ihm das, liegt die Beweislast bei Dir.

### Was bedeutet eine passgenaue AU für den Beweiswert der AU nach Kündigung?

Gemeint ist eine Krankschreibung, die genau mit der Kündigung beginnt und genau mit dem Ende der Kündigungsfrist endet. Das BAG sah darin im Urteil 5 AZR 149/21 einen Umstand, der den Beweiswert erschüttern kann. Kommen weitere Punkte hinzu, etwa ein neuer Job ab dem Folgetag, verstärkt das die Zweifel. Einzelne Umstände werden beim Beweiswert der AU nach Kündigung immer in einer Gesamtschau gewürdigt.

### Bekomme ich Lohnfortzahlung bei AU nach Kündigung?

Grundsätzlich ja, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und höchstens sechs Wochen je Krankheit (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, zahlt er nach § 8 Abs. 1 EntgFG sogar über das Vertragsende hinaus bis zum Ablauf der sechs Wochen. Verweigert er die Zahlung wegen Zweifeln, musst Du den Anspruch notfalls einklagen.

### Gilt das BAG-Urteil zum Beweiswert der AU nach Kündigung auch, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat?

Ja. Im Urteil vom 13.12.2023 (5 AZR 137/23) hat das BAG die Grundsätze auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber angewendet. Eine Bescheinigung, die schon vor Zugang der Kündigung ausgestellt war, behielt ihren Beweiswert. Die Folgebescheinigungen bis exakt zum Vertragsende waren dagegen erschüttert, weil der Arbeitnehmer direkt danach eine neue Stelle antrat. Die Sache ging zur weiteren Klärung zurück an das LAG.

### Was muss ich tun, wenn der Beweiswert der AU nach Kündigung erschüttert ist?

Du musst konkret schildern, welche Krankheit oder Beschwerden vorlagen, welche Einschränkungen daraus folgten und welche Behandlung stattfand. Als Beweis kommt vor allem die Aussage des behandelnden Arztes in Betracht, wofür Du ihn von der Schweigepflicht entbinden musst. Allgemeine Hinweise wie „ich war eben krank“ reichen dann nicht mehr aus.

### Darf der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten?

Er kann die Krankenkasse auffordern, eine Begutachtung zu veranlassen. Nach § 275 Abs. 1a SGB V sind Zweifel etwa anzunehmen, wenn jemand auffällig häufig oder auffällig oft nur kurz arbeitsunfähig ist oder der Beginn der AU häufig auf einen Arbeitstag am Anfang oder Ende einer Woche fällt. Nach dem BAG (5 AZR 284/24) ist der Arbeitgeber im Prozess aber nicht auf diese Beispiele beschränkt.

### Zählt eine Krankschreibung aus dem Ausland?

Grundsätzlich ja. Eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Bescheinigung hat nach dem BAG-Urteil vom 15.01.2025 (5 AZR 284/24) im Grundsatz denselben Beweiswert wie eine deutsche. Sie muss erkennen lassen, dass der Arzt zwischen Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat. Im entschiedenen Fall konnten 24 bescheinigte Tage ohne Wiedervorstellung zusammen mit weiteren Umständen den Beweiswert erschüttern.

### Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einfach einbehalten?

Nur in engen Grenzen. Ein ausdrückliches Leistungsverweigerungsrecht hat er nach § 7 Abs. 1 EntgFG etwa, solange Du die erforderliche ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst. Zweifel an einer vorliegenden AU geben ihm kein solches Recht. Er riskiert dann einen Zahlungsprozess, in dem er die erschütternden Umstände darlegen muss. Kommt er damit nicht durch, schuldet er das Entgelt.

### Ist eine Kündigung während der Krankschreibung wirksam?

Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung, sie ist auch während einer AU möglich. Ob sie wirksam ist, richtet sich nach Form, Frist, Kündigungsgrund und gegebenenfalls dem Kündigungsschutzgesetz. Willst Du sie angreifen, gilt auch hier die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG).

## Quellen

1. [BAG, Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-149-21/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-137-23/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 15.01.2025, 5 AZR 284/24](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-284-24/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 5 EntgFG Anzeige- und Nachweispflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 8 EntgFG Beendigung des Arbeitsverhältnisses](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Krankmeldung nach Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krankmeldung-nach-kuendigung/)
- [Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/)
- [Kündigung während der Krankschreibung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-waehrend-der-krankschreibung/)
- [Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-vorgetaeuschter-krankheit/)
- [Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau/)
- [Eigenkündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/eigenkuendigung/)

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