# Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

> **Kurz erklärt:** Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden sich im Aufenthaltsort: Beim Bereitschaftsdienst bleibst Du an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort, um bei Bedarf sofort zu arbeiten. Bei der Rufbereitschaft wählst Du den Ort selbst und musst nur erreichbar sein. Nach § 2 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 ArbZG zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, Rufbereitschaft grundsätzlich nur für die Zeit eines Einsatzes.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bereitschaftsdienst-und-rufbereitschaft/

## Worin unterscheiden sich Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Das [Arbeitszeitgesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeitgesetz-arbzg/) nennt beide Begriffe, definiert sie aber nicht. Nach § 7 Abs. 3 TVöD leistet Bereitschaftsdienst, wer sich auf Anordnung an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft liegt nach § 7 Abs. 4 TVöD vor, wenn Du Dich an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle Deiner Wahl aufhältst und auf Abruf arbeitest.

Die Grenze zieht letztlich der Europäische Gerichtshof. Er hat die Bereitschaft eines Feuerwehrmanns zu Hause als Arbeitszeit eingestuft, weil er binnen acht Minuten einsatzbereit sein musste (EuGH, Urteil vom 21.02.2018, C-518/15, Matzak). Rufbereitschaft mit einer Stunde Reaktionszeit ist dagegen nur Arbeitszeit, wenn die Einschränkungen Deine Freizeitgestaltung nach einer Gesamtbeurteilung ganz erheblich beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 09.03.2021, C-344/19).

## Wann zählen die Dienste als Arbeitszeit, und was gilt für die Ruhezeit?

Bereitschaftsdienst ist arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG). Er zählt auf die [Höchstarbeitszeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hoechstarbeitszeit/) von acht, ausnahmsweise zehn Stunden an. Mehr erlaubt das Gesetz nur per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt. Im Durchschnitt von zwölf Monaten bleibt es bei 48 Stunden pro Woche (§ 7 Abs. 8 ArbZG). Eine Verlängerung ohne Ausgleich setzt zusätzlich Deine schriftliche Einwilligung voraus (§ 7 Abs. 7 ArbZG).

Rufbereitschaft ohne Einsatz zählt in der Regel zur [Ruhezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ruhezeit/). Wirst Du gerufen, ist der Einsatz Arbeitszeit und unterbricht die elfstündige Ruhezeit des [§ 5 Abs. 1 ArbZG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html). Nur Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen Kürzungen durch Einsätze, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgleichen (§ 5 Abs. 3 ArbZG). Für Beamte gilt das ArbZG nicht, weil sie keine Arbeitnehmer im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbZG sind; siehe [Arbeitszeit von Beamten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeit-von-beamten/).

## Wie werden Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bezahlt?

Für Bereitschaftsdienst gilt der gesetzliche [Mindestlohn](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mindestlohn/). Das BAG hat das für einen Rettungsassistenten entschieden (Urteil vom 29.06.2016, [5 AZR 716/15](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-716-15/)). Geprüft wird pro Monat: Bruttogehalt geteilt durch alle Stunden samt Bereitschaft. Seit dem 01.01.2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde, ab dem 01.01.2027 sind es 14,60 Euro (§ 1 MiLoV5).

Für die Rufbereitschaft schreibt das Gesetz keine Vergütung vor. Sie richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Im TVöD gibt es nach § 8 Abs. 3 eine tägliche Pauschale, montags bis freitags das Zweifache, am Wochenende und an Feiertagen das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts. Einsätze werden zusätzlich wie Überstunden bezahlt. Ohne Regelung gelten § 612 BGB und die Regeln zur [Überstundenvergütung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ueberstundenverguetung/).

## Darf der Arbeitgeber die Dienste einfach anordnen?

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft darf der Arbeitgeber nur anordnen, wenn der Vertrag das hergibt. Das Weisungsrecht nach § 106 GewO erlaubt dem Arbeitgeber, Zeit und Ort der Arbeit nach billigem Ermessen zu bestimmen, aber nicht, eine im Vertrag nicht angelegte Pflicht neu zu schaffen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Einführung von Bereitschafts- und Rufdiensten über die Lage der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Alle Einsätze gehören in die [Arbeitszeiterfassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeiterfassung/), zu der Arbeitgeber nach dem BAG verpflichtet sind (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21).

## Aus der Praxis

Ein IT-Administrator in Hamburg soll jedes zweite Wochenende Rufbereitschaft übernehmen: Handy an, binnen 45 Minuten im Rechenzentrum. Sein Arbeitsvertrag erwähnt nur „Überstunden nach Bedarf“, eine Pauschale ist nicht geregelt. In einer Nacht arbeitet er drei Stunden vor Ort und soll am nächsten Morgen um acht Uhr wieder anfangen. Der Einsatz ist Arbeitszeit, die elf Stunden Ruhezeit beginnen danach neu. Ob die Wartezeiten selbst schon Arbeitszeit sind, hängt davon ab, wie stark die 45 Minuten seine Freizeit einschränken. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

## Das Wichtigste in Kürze

- Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG und zählt auf die Höchstarbeitszeit.
- Rufbereitschaft ist grundsätzlich Ruhezeit; ein Einsatz ist Arbeitszeit und unterbricht die elfstündige Ruhezeit (§ 5 ArbZG).
- Sehr kurze Reaktionszeiten können auch Rufbereitschaft zu Arbeitszeit machen (EuGH C-518/15 und C-344/19).
- Bereitschaftszeit muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden, 2026 mit 13,90 Euro je Stunde (BAG 5 AZR 716/15, § 1 MiLoV5).
- Die Vergütung der Rufbereitschaft regelt der Vertrag; im TVöD gibt es eine Tagespauschale nach § 8 Abs. 3.

## Häufige Fragen

### Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?

Ja. Bereitschaftsdienst zählt nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG voll als Arbeitszeit, auch wenn Du in dieser Zeit schläfst oder nichts zu tun hast. Er wird deshalb auf die tägliche Höchstarbeitszeit und auf den Durchschnitt von 48 Wochenstunden angerechnet. Längere Dienste sind nur auf Grundlage eines Tarifvertrags zulässig.

### Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

In der Regel nur die Zeit, in der Du tatsächlich arbeitest. Die übrige Zeit gilt als Ruhezeit, weil Du Deinen Aufenthaltsort frei wählst. Der EuGH hat aber klargestellt, dass Rufbereitschaft ganz als Arbeitszeit zählt, wenn kurze Reaktionszeiten oder häufige Einsätze Deine Freizeit objektiv ganz erheblich einschränken (Urteil vom 09.03.2021, C-344/19).

### Werden Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bezahlt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pauschale für die bloße Erreichbarkeit besteht nicht. Ob und wie viel gezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Tatsächliche Einsätze sind dagegen Arbeitszeit und mindestens mit dem Mindestlohn zu vergüten. Fehlt jede Abrede, kommt eine übliche Vergütung nach § 612 BGB in Betracht.

### Wie wird Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst bezahlt?

Im TVöD gibt es nach § 8 Abs. 3 eine tägliche Pauschale. Sie beträgt von Montag bis Freitag das Zweifache und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. Einsätze werden zusätzlich mit dem Überstundenentgelt bezahlt, außerhalb des Aufenthaltsorts auf volle Stunden aufgerundet.

### Muss Bereitschaftsdienst mit Mindestlohn vergütet werden?

Ja. Das BAG hat mit Urteil vom 29.06.2016 (5 AZR 716/15) entschieden, dass Bereitschaftszeit mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten ist. Geprüft wird je Kalendermonat, ob das Bruttogehalt geteilt durch alle Stunden einschließlich Bereitschaft den Mindestlohn erreicht. 2026 liegt er bei 13,90 Euro je Stunde, ab 2027 bei 14,60 Euro.

### Wie lange darf ein Bereitschaftsdienst dauern?

Ohne Tarifvertrag gilt die normale Grenze von acht, ausnahmsweise zehn Stunden werktäglich nach § 3 ArbZG, Bereitschaft eingerechnet. Ein Tarifvertrag kann längere Dienste erlauben, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG). Über zwölf Stunden hinaus muss danach sofort eine Ruhezeit von elf Stunden folgen (§ 7 Abs. 9 ArbZG).

### Wann darf der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft anordnen?

Wenn Arbeits- oder Tarifvertrag eine solche Pflicht vorsehen. Das Weisungsrecht nach § 106 GewO erlaubt nur, eine bestehende Pflicht nach billigem Ermessen zu konkretisieren, etwa die Einteilung im Dienstplan. Gibt es einen Betriebsrat, muss er bei der Einführung und Verteilung der Dienste nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmen. Ohne Grundlage im Vertrag kannst Du die Teilnahme prüfen lassen.

### Unterbricht ein Einsatz in der Rufbereitschaft die Ruhezeit?

Ja. Ein Einsatz während der Rufbereitschaft ist Arbeitszeit. Danach beginnt die ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG grundsätzlich neu. Eine Ausnahme gilt nach § 5 Abs. 3 ArbZG in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Dort dürfen Kürzungen, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit ausmachen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

### Wie schnell muss ich bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft am Arbeitsplatz sein?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Reaktionszeit ergibt sich aus Vertrag, Tarifvertrag oder Dienstanweisung. Sie hat aber Folgen: Je kürzer sie ist, desto eher wird die Rufbereitschaft insgesamt zur Arbeitszeit. Acht Minuten wertete der EuGH als Arbeitszeit (C-518/15), bei einer Stunde kommt es auf eine Gesamtbeurteilung aller Umstände an (C-344/19).

### Wo sind Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft geregelt?

Gesetzlich vor allem im Arbeitszeitgesetz, das beide Begriffe in § 5 und § 7 verwendet, aber nicht definiert. Die Definitionen von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft stehen meist in Tarifverträgen, etwa in § 7 Abs. 3 und 4 TVöD. Was als Arbeitszeit zählt, bestimmt zudem die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG in der Auslegung durch den EuGH. Die Vergütung regeln Arbeits- und Tarifvertrag.

## Quellen

1. [§ 7 ArbZG Abweichende Regelungen (Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft)](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 5 ArbZG Ruhezeit](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 29.06.2016, 5 AZR 716/15 (Mindestlohn für Bereitschaftszeit)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-716-15/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
4. [EuGH, Urteil vom 21.02.2018, C-518/15 (Matzak)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62015CJ0518), Gerichtshof der Europäischen Union (EUR-Lex), abgerufen am 28.10.2026
5. [EuGH, Urteil vom 09.03.2021, C-344/19 (Rufbereitschaft)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62019CJ0344), Gerichtshof der Europäischen Union (EUR-Lex), abgerufen am 28.10.2026
6. [§ 1 MiLoV5 Höhe des Mindestlohns](https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Arbeitszeitgesetz (ArbZG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeitgesetz-arbzg/)
- [Ruhezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ruhezeit/)
- [Höchstarbeitszeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hoechstarbeitszeit/)
- [Überstundenvergütung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ueberstundenverguetung/)
- [Mindestlohn](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mindestlohn/)
- [Arbeitszeiterfassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeiterfassung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
