# Beharrlicher Pflichtverstoß

> **Kurz erklärt:** Ein beharrlicher Pflichtverstoß liegt vor, wenn Du als Kraftfahrer Verkehrsregeln wiederholt verletzt, obwohl Du schon geahndet worden bist. § 25 Abs. 1 StVG erlaubt dann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Den Regelfall nennt § 4 Abs. 2 BKatV: zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der ersten Entscheidung.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beharrlicher-pflichtverstoss/

## Was ist ein beharrlicher Pflichtverstoß und was macht ihn „beharrlich“?

Ein [Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot/) setzt nach [§ 25 Abs. 1 StVG](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html) eine grobe oder eine beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers voraus. Grob ist ein einzelner, besonders schwerer Verstoß, etwa ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Ein beharrlicher Pflichtverstoß meint etwas anderes: Die einzelnen Verstöße wiegen für sich weniger schwer, ihre Wiederholung nach einer Ahndung zeigt aber, dass frühere Bußgelder ohne Wirkung geblieben sind.

Die [Bußgeldkatalog-Verordnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldkatalog-verordnung-bkatv/) konkretisiert das in [§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html) nur für Tempoverstöße. Die Formulierung „in der Regel“ zeigt: Die Liste ist nicht abschließend. Auch andere wiederholte Verstöße können als beharrlicher Pflichtverstoß gelten. Dann muss die Behörde oder das Gericht aber im Einzelfall begründen, warum ein Fahrverbot nötig ist, ein Regelfall liegt nicht vor.

## Beharrlicher Pflichtverstoß: Wie funktioniert die 26-km/h-Regel?

Für das [Regelfahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/regelfahrverbot/) wegen Beharrlichkeit müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV):

1. Gegen Dich ist wegen einer [Geschwindigkeitsüberschreitung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geschwindigkeitsueberschreitung/) von mindestens 26 km/h eine Geldbuße festgesetzt worden.
2. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
3. Innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft begehst Du erneut eine Überschreitung von mindestens 26 km/h.

Die Jahresfrist beginnt nicht mit der ersten Tat, sondern mit der [Rechtskraft des Bußgeldbescheids](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/rechtskraft-des-bussgeldbescheids/). Ein Beispiel: Ist der erste Bescheid Mitte März 2026 rechtskräftig geworden, ist eine zweite Überschreitung bis etwa Mitte März 2027 erfasst. Ein beharrlicher Pflichtverstoß liegt dabei nach dem Datum der zweiten Tat vor, nicht nach dem des zweiten Bescheids.

Das Fahrverbot droht auch dann, wenn keiner der beiden Verstöße allein ein Fahrverbot ausgelöst hätte. Wird es wegen Beharrlichkeit zum ersten Mal angeordnet, dauert es in der Regel einen Monat (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV).

## Lässt sich ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit vermeiden?

Auch hier gilt § 4 Abs. 4 BKatV: Ausnahmsweise kann vom Fahrverbot abgesehen werden, dann soll die Geldbuße angemessen steigen. Das setzt besondere Umstände voraus, die den Fall vom Regelfall abheben, zum Beispiel eine existenzbedrohende Härte, die Du belegen musst. Mehr dazu unter [Absehen vom Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/absehen-vom-fahrverbot/).

Ansatzpunkte können schon bei den Voraussetzungen liegen: War die erste Überschreitung tatsächlich mindestens 26 km/h nach Toleranzabzug? Wann genau ist der erste Bescheid rechtskräftig geworden? Stimmt die zweite Messung? Das zeigt nur die Akte. Für Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, hängt am Ergebnis womöglich der Arbeitsplatz, siehe [Kündigung wegen Verlust des Führerscheins](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-verlust-des-fuehrerscheins/).

## Aus der Praxis

Eine Pflegedienstleiterin aus Norderstedt fährt auf der A7 bei Hamburg-Schnelsen mit 28 km/h zu viel in eine Messung. Den Bußgeldbescheid akzeptiert sie, er wird im Februar rechtskräftig. Im Oktober desselben Jahres wird sie innerorts mit 27 km/h zu viel gemessen. Diesmal enthält der Bescheid einen Monat Fahrverbot wegen Beharrlichkeit nach § 4 Abs. 2 BKatV. Sie legt Einspruch ein und verweist darauf, dass sie täglich Patienten anfährt. Ob das Gericht gegen eine höhere Geldbuße vom Fahrverbot absieht, hängt davon ab, wie gut sie die Härte belegen kann.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein Fahrverbot setzt nach § 25 Abs. 1 StVG eine grobe oder eine beharrliche Pflichtverletzung voraus.
- Regelfall der Beharrlichkeit: zwei Überschreitungen um mindestens 26 km/h, die zweite innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV).
- Wird das Fahrverbot wegen Beharrlichkeit erstmals angeordnet, dauert es in der Regel einen Monat (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV).
- Die Jahresfrist läuft ab Rechtskraft der ersten Entscheidung, nicht ab der ersten Tat.
- Ausnahmsweise kann gegen eine erhöhte Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden (§ 4 Abs. 4 BKatV).

## Häufige Fragen

### Gibt es ein Fahrverbot, wenn man zweimal innerhalb eines Jahres 26 km/h zu schnell war?

In der Regel ja. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV sieht ein Fahrverbot vor, wenn gegen Dich wegen mindestens 26 km/h schon eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt ist und Du innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährst. Zwei Taten innerhalb eines Kalenderjahres reichen also nicht automatisch, es kommt auf die Rechtskraft der ersten Entscheidung an.

### Wie lange dauert das Fahrverbot, wenn ein beharrlicher Pflichtverstoß vorliegt?

Beim ersten Fahrverbot wegen Beharrlichkeit in der Regel einen Monat (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV). Das Gesetz erlaubt Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten (§ 25 Abs. 1 StVG). Bei wiederholter Beharrlichkeit oder erschwerenden Umständen kann es länger ausfallen. Kürzer als einen Monat geht nicht.

### Ab wann zählt das Jahr bei der Beharrlichkeit?

Ab dem Tag, an dem die erste Bußgeldentscheidung rechtskräftig geworden ist. Das ist bei einem Bescheid ohne Einspruch in der Regel zwei Wochen nach Zustellung, weil dann die Einspruchsfrist des § 67 Abs. 1 OWiG abläuft. Entscheidend für die zweite Tat ist ihr Tatdatum. Fällt es in das Jahr nach der Rechtskraft, ist der Regelfall erfüllt.

### Zählt eine Überschreitung unter 26 km/h als beharrlicher Pflichtverstoß?

Für den Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV nicht, denn beide Verstöße müssen mindestens 26 km/h betragen. Mehrere kleinere Verstöße können aber außerhalb des Regelfalls als beharrlich gewertet werden, weil § 25 Abs. 1 StVG keine feste Grenze nennt. Dann muss die Behörde oder das Gericht die Beharrlichkeit im Einzelfall besonders begründen.

### Kann ein beharrlicher Pflichtverstoß auch andere Verstöße als Geschwindigkeit betreffen?

Ein beharrlicher Pflichtverstoß ist auch bei anderen Verstößen möglich. § 25 Abs. 1 StVG spricht allgemein von beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers. Die BKatV nennt einen Regelfall nur für Tempoverstöße. Bei anderen Wiederholungen, etwa mehrfachen Handyverstößen, fehlt ein Regelfall. Ein Fahrverbot ist dann nur mit einer Begründung möglich, die die Wiederholung im Einzelfall würdigt.

### Worin liegt der Unterschied: grober Pflichtverstoß oder beharrlicher Pflichtverstoß?

Ein grober Pflichtverstoß ist ein einzelner, besonders gefährlicher Verstoß, zum Beispiel Rot über einer Sekunde oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. Beharrlich ist dagegen eine Reihe von Verstößen, die einzeln weniger schwer wiegen, die aber trotz früherer Ahndung wiederholt werden. Beide Varianten nennt § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nebeneinander.

### Kann ich das Fahrverbot wegen Beharrlichkeit in eine höhere Geldbuße umwandeln?

Ein Anspruch darauf besteht nicht. § 4 Abs. 4 BKatV erlaubt aber, ausnahmsweise vom Fahrverbot abzusehen und die Geldbuße angemessen zu erhöhen. Das kommt in Betracht, wenn das Fahrverbot Dich besonders hart trifft, etwa wegen einer konkret drohenden Kündigung. Die Umstände musst Du darlegen und belegen. Die Entscheidung trifft die Behörde oder das Gericht im Einzelfall.

### Gilt bei Beharrlichkeit auch die Viermonatsfrist?

Sie gilt, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Dich rechtskräftig geworden und wird bis zur Entscheidung auch keins rechtskräftig, wird das Fahrverbot spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG). Den Beginn kannst Du innerhalb dieses Zeitraums selbst bestimmen.

### Zählen gelöschte Verstöße bei der Beharrlichkeit noch?

Nicht mehr, wenn die Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht ist. Dann dürfen Tat und Entscheidung Dir für die Zwecke des § 28 Abs. 2 StVG nicht mehr vorgehalten und nicht zu Deinem Nachteil verwertet werden (§ 29 Abs. 7 Satz 1 StVG). Ein Ein-Punkt-Verstoß wird nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVG). Für die Jahresfrist der 26-km/h-Regel spielt das deshalb kaum eine Rolle.

### Lohnt sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot wegen Beharrlichkeit?

Das hängt von der Akte ab. Prüfenswert sind die Messung des zweiten Verstoßes, die Höhe der ersten Überschreitung nach Toleranzabzug und das genaue Datum der Rechtskraft. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Regelfall. Den Einspruch musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG).

## Quellen

1. [§ 25 StVG Fahrverbot](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 4 BKatV Regelfahrverbot](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 67 OWiG Form und Frist des Einspruchs](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot/)
- [Regelfahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/regelfahrverbot/)
- [Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot-bei-geschwindigkeitsueberschreitung/)
- [Absehen vom Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/absehen-vom-fahrverbot/)
- [Geschwindigkeitsüberschreitung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geschwindigkeitsueberschreitung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
