# Begrenzte Dienstfähigkeit

> **Kurz erklärt:** Begrenzte Dienstfähigkeit bedeutet, dass ein dienstunfähiger Beamter nicht in den Ruhestand geht, sondern in seinem Amt mit verkürzter Arbeitszeit weiterarbeitet. Voraussetzung ist nach § 27 BeamtStG, im Bund nach § 45 BBG, dass er noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit leisten kann. Die Bezüge sinken anteilig, im Bund gibt es einen Zuschlag.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/begrenzte-dienstfaehigkeit/

## Wann liegt begrenzte Dienstfähigkeit vor?

Ausgangspunkt ist die [Dienstunfähigkeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstunfaehigkeit/). Von der Versetzung in den Ruhestand ist abzusehen, wenn Du die Dienstpflichten in Deinem Amt noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kannst ([§ 27 Abs. 1 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__27.html)). Die Arbeitszeit wird dann entsprechend herabgesetzt. Eine Tätigkeit, die nicht Deinem Amt entspricht, ist nur mit Deiner Zustimmung möglich (Abs. 2).

Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar, dass die Feststellung eine Dienstunfähigkeit voraussetzt. Bei Lehrkräften bemisst sich die Arbeitszeit an der Pflichtstundenzahl; Ermäßigungsstunden etwa wegen Alters oder Schwerbehinderung regeln keine Arbeitszeit. Ein Studienrat, der nur noch 19,5 statt 24,5 Unterrichtsstunden leisten konnte, blieb mit seiner Klage gegen die Herabsetzung ohne Erfolg ([Urteil vom 30.08.2012, 2 C 82.10](https://www.bverwg.de/300812U2C82.10.0)).

## Was gilt im Bund, was in den Ländern?

Für Landes- und Kommunalbeamte gilt § 27 BeamtStG, ergänzt durch das Beamtengesetz des Landes, in Hamburg unter anderem das [Hamburgische Beamtengesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hamburgisches-beamtengesetz-hmbbg/). Vorrang hat die anderweitige Verwendung in einem anderen Amt (§ 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 BeamtStG).

Im Bund regelt [§ 45 BBG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__45.html) dasselbe. Zusätzlich soll von der begrenzten Dienstfähigkeit abgesehen werden, wenn Dir ein anderes Amt oder eine geringerwertige Tätigkeit nach § 44 Abs. 2 oder 3 BBG übertragen werden kann. Über die Feststellung entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde, für das Verfahren gelten die Regeln zur Dienstunfähigkeit entsprechend. Grundlage ist in der Regel eine [amtsärztliche Untersuchung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/amtsaerztliche-untersuchung/), der Ablauf entspricht dem [Zurruhesetzungsverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zurruhesetzungsverfahren/).

## Wie wirkt sich die begrenzte Dienstfähigkeit auf Gehalt und Pension aus?

Im Bund erhältst Du Dienstbezüge im Verhältnis der verkürzten zur regelmäßigen Arbeitszeit und zusätzlich einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag von 50 Prozent des Unterschieds zu den Vollzeitbezügen ([§ 6a BBesG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__6a.html)). Reduzierst Du die Arbeitszeit zusätzlich durch Teilzeit, verringert sich der Zuschlag anteilig (Abs. 4). Die Länder regeln die [Besoldung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/besoldung/) eigenständig; welcher Betrag für Dich gilt, zeigt Deine Bezügemitteilung.

Für die [Beamtenversorgung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamtenversorgung/) im Bund sind die Zeiten nur anteilig ruhegehaltfähig, mindestens aber im Umfang der Zurechnungszeit von zwei Dritteln, die § 13 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG bis zum 60. Lebensjahr vorsieht (§ 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG). Das Bundesverwaltungsgericht hat zu einer gleichlautenden Bremer Regel entschieden: Nach Vollendung des 60. Lebensjahres zählt nur noch der tatsächlich geleistete Anteil, bei 50 Prozent also die Hälfte; die Revision des Richters blieb erfolglos (Urteil vom 05.02.2026, 2 C 4.25).

## Wie unterscheidet sie sich von Teilzeit?

[Teilzeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-fuer-beamte/) beantragst Du freiwillig, die Bezüge sinken ohne Zuschlag. Die begrenzte Dienstfähigkeit stellt der Dienstherr aus gesundheitlichen Gründen fest, im Bund mit Zuschlag. Gegen die Feststellung stehen Widerspruch und Klage offen; Einwände belegst Du am besten mit einem Gutachten Deiner behandelnden Ärzte.

## Aus der Praxis

Eine Bundesbeamtin in einer Hamburger Zollbehörde ist nach einer Krebsbehandlung über Monate arbeitsunfähig. Das amtsärztliche Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sie dauerhaft etwa 60 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit leisten kann. Die Behörde prüft zunächst, ob ein anderes Amt in Frage kommt, und stellt dann die begrenzte Dienstfähigkeit fest. Ihre Bezüge sinken anteilig, hinzu kommt der Zuschlag nach § 6a BBesG. Ob sie gegen die Einschätzung des Umfangs vorgehen sollte, hängt davon ab, wie ihre eigenen Ärzte die Belastbarkeit bewerten.

## Das Wichtigste in Kürze

- Begrenzte Dienstfähigkeit setzt Dienstunfähigkeit voraus und mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 27 BeamtStG, § 45 BBG; BVerwG 2 C 82.10).
- Im Bund soll eine Verwendung in einem anderen Amt oder eine geringerwertige Tätigkeit vorgehen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 BBG).
- Bundesbeamte erhalten anteilige Bezüge plus 50 Prozent der Differenz zur Vollzeit als Zuschlag (§ 6a BBesG).
- Für die Pension zählen die Zeiten im Bund anteilig, bis 60 mindestens zu zwei Dritteln (§ 6 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 1 BeamtVG).

## Häufige Fragen

### Was bedeutet begrenzte Dienstfähigkeit bei Beamten?

Du bist gesundheitlich nicht mehr voll einsatzfähig, kannst Deinen Dienst aber noch mindestens zur Hälfte leisten. Statt Dich in den Ruhestand zu versetzen, verkürzt der Dienstherr Deine Arbeitszeit, und Du behältst Dein Amt. Für Landesbeamte folgt das aus § 27 BeamtStG, für Bundesbeamte aus § 45 BBG. Gedacht ist die Regel als Weg, gesundheitlich eingeschränkte Beamte im Dienst zu halten, statt sie zu versorgen.

### Wie viel verdient man bei begrenzter Dienstfähigkeit?

Im Bund bekommst Du Bezüge entsprechend Deiner verkürzten Arbeitszeit und dazu einen Zuschlag von 50 Prozent des Unterschieds zu den Vollzeitbezügen (§ 6a BBesG). Bei 60 Prozent Arbeitszeit landest Du damit bei rund 80 Prozent der Vollzeitbezüge. Der Zuschlag ist nicht ruhegehaltfähig. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesbesoldungsgesetz, die genaue Berechnung zeigt Deine Bezügemitteilung.

### Wie wirkt sich begrenzte Dienstfähigkeit auf die Pension aus?

Im Bund sind die Zeiten nur anteilig ruhegehaltfähig, mindestens aber zu zwei Dritteln, solange die Zurechnungszeit des § 13 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG reicht, also bis zum 60. Lebensjahr (§ 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG). Danach zählt nur der tatsächliche Anteil. So hat das Bundesverwaltungsgericht eine gleichlautende Landesregel ausgelegt (Urteil vom 05.02.2026, 2 C 4.25). Für Landesbeamte gilt das Versorgungsgesetz des Landes.

### Wie lange dauert die begrenzte Dienstfähigkeit?

Eine feste Dauer für begrenzte Dienstfähigkeit sieht das Gesetz nicht vor. Die begrenzte Dienstfähigkeit besteht, solange die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen und keine andere Entscheidung getroffen wird, etwa eine Versetzung in den Ruhestand. Verschlechtert sich Dein Zustand so, dass Du nicht einmal mehr die Hälfte leisten kannst, kommt die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit in Betracht. Änderungen Deiner Gesundheit solltest Du dem Dienstherrn mit ärztlichen Unterlagen mitteilen.

### Kann ich begrenzte Dienstfähigkeit beantragen?

Du kannst die Prüfung anregen, entscheiden muss der Dienstherr. Im Bund trifft die Feststellung die für die Ernennung zuständige Behörde, und es gelten die Vorschriften über die Dienstunfähigkeit entsprechend (§ 45 Abs. 3 BBG). In der Regel holt der Dienstherr ein amtsärztliches Gutachten ein. Für Landesbeamte richtet sich das Verfahren nach dem Beamtengesetz des Landes. Lege möglichst aktuelle Befunde Deiner behandelnden Ärzte vor.

### Was ist der Unterschied zwischen begrenzter Dienstfähigkeit und Teilzeit?

Teilzeit wählst Du freiwillig, die begrenzte Dienstfähigkeit beruht auf einer gesundheitlichen Feststellung des Dienstherrn. Bei Teilzeit sinken die Bezüge im Verhältnis der Arbeitszeit. Bei begrenzter Dienstfähigkeit erhalten Bundesbeamte zusätzlich einen Zuschlag nach § 6a BBesG. Auch in der Versorgung gibt es Unterschiede: Im Bund gilt bei begrenzter Dienstfähigkeit bis zum 60. Lebensjahr eine Untergrenze von zwei Dritteln.

### Kann man begrenzte Dienstfähigkeit und Teilzeit kombinieren?

Ja, das ist möglich. Reduzierst Du Deine Arbeitszeit über die gesundheitlich bedingte Verkürzung hinaus durch Teilzeit, verringert sich im Bund der Zuschlag. Er wird nach § 6a Abs. 4 BBesG im Verhältnis zwischen der wegen begrenzter Dienstfähigkeit verringerten Arbeitszeit und der insgesamt reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Neben bestimmten anderen Zuschlägen, etwa bei Altersteilzeit, wird er nach Abs. 5 nicht gewährt.

### Was passiert, wenn ich weniger als die Hälfte arbeiten kann?

Dann scheidet die begrenzte Dienstfähigkeit aus, weil § 27 Abs. 1 BeamtStG und § 45 Abs. 1 BBG mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit verlangen. Der Dienstherr prüft dann, ob Du anderweitig verwendet werden kannst. Ist das nicht möglich, bist Du in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu versetzen (§ 26 Abs. 1 BeamtStG). Dabei können ein Versorgungsabschlag und eine Wartezeit für das Ruhegehalt eine Rolle spielen.

### Kann ich mich gegen die Feststellung wehren?

Ja, mit Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht. Vor der Klage ist in der Regel ein Vorverfahren nötig (§ 54 Abs. 2 BeamtStG, im Bund § 126 Abs. 2 BBG). Angreifen lassen sich etwa die Annahme der Dienstunfähigkeit, der festgesetzte Umfang der Arbeitszeit oder ein übergangener Vorrang einer anderen Verwendung. Ein Gutachten Deiner behandelnden Ärzte kann helfen, die Einschätzung des Amtsarztes zu erschüttern.

### Gilt begrenzte Dienstfähigkeit auch für Lehrer?

Ja, und dort bemisst sich die Arbeitszeit nach der Pflichtstundenzahl. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Ermäßigungsstunden etwa aus Altersgründen oder wegen Schwerbehinderung keine Arbeitszeitregelung sind (Urteil vom 30.08.2012, 2 C 82.10). Im Fall eines Studienrats wurde die Unterrichtsverpflichtung von 24,5 auf 19,5 Wochenstunden herabgesetzt. Verbeamtete Lehrkräfte sind in der Regel Landesbeamte, es gelten also Landesbeamten- und Landesbesoldungsrecht.

### Was gilt für begrenzt dienstfähige Beamte in Hamburg?

Hamburger Beamte unterliegen dem Beamtenstatusgesetz, also § 27 BeamtStG, und ergänzend dem Hamburgischen Beamtengesetz. Besoldung und Versorgung bei begrenzter Dienstfähigkeit regeln die Hamburger Besoldungs- und Versorgungsgesetze, nicht das BBesG oder BeamtVG des Bundes. Die konkreten Beträge entnimmst Du Deiner Bezügemitteilung. Bundesbeamte, die in Hamburg arbeiten, etwa beim Zoll, fallen dagegen unter § 45 BBG und § 6a BBesG.

## Quellen

1. [§ 27 BeamtStG Begrenzte Dienstfähigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__27.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 45 BBG Begrenzte Dienstfähigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__45.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 6a BBesG Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__6a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 6 BeamtVG Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__6.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [BVerwG, Urteil vom 30.08.2012, 2 C 82.10 (Voraussetzung Dienstunfähigkeit, Lehrerarbeitszeit)](https://www.bverwg.de/300812U2C82.10.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
6. [BVerwG, Urteil vom 05.02.2026, 2 C 4.25 (Versorgung nach dem 60. Lebensjahr)](https://www.bverwg.de/050226U2C4.25.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Dienstunfähigkeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstunfaehigkeit/)
- [Amtsärztliche Untersuchung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/amtsaerztliche-untersuchung/)
- [Teilzeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-fuer-beamte/)
- [Beamtenversorgung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamtenversorgung/)
- [Zurruhesetzungsverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zurruhesetzungsverfahren/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
