# Beförderung

> **Kurz erklärt:** Eine Beförderung ist die Ernennung einer Beamtin oder eines Beamten, durch die ein anderes Amt mit höherem Grundgehalt verliehen wird. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten § 8 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 BeamtStG, im Bund die §§ 10 und 22 BBG. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht, wohl aber auf eine fehlerfreie Auswahl.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/befoerderung/

## Was gilt rechtlich als Beförderung?

Eine Beförderung ist eine Ernennung. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG braucht es sie für die Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt, im Bund nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 BBG für ein Amt mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung. Die Beförderung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde; eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig (§ 8 Abs. 4 BeamtStG, § 12 Abs. 2 BBG).

Ein höher bewerteter Dienstposten allein ist noch keine Beförderung; im Bund gibt die Funktion nach § 19 Abs. 2 BBesG keinen Anspruch auf höhere Besoldung. Das Grundgehalt richtet sich nach der [Besoldungsgruppe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/besoldungsgruppen/) des verliehenen Amtes (§ 19 Abs. 1 BBesG). Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Besoldungsrecht ihres Landes.

## Welche Voraussetzungen gelten für die Beförderung im Bund und im Land?

Im Bund regelt [§ 22 BBG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__22.html) die Einzelheiten. Stützt sich die Auswahl auf Beurteilungen, darf das Ende des letzten Beurteilungszeitraums höchstens drei Jahre zurückliegen. Ist die Beförderung mit einer höherwertigen Funktion verbunden, ist eine Erprobungszeit von mindestens sechs Monaten nötig. Regelmäßig zu durchlaufende Ämter darf man nicht überspringen. Vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung auf Probe, auf Lebenszeit oder seit der letzten Beförderung ist eine Beförderung unzulässig, außer das bisherige Amt musste nicht regelmäßig durchlaufen werden.

Das BVerwG hat am 19.09.2023 (2 VR 2.23) für einen Bundesbeamten entschieden: Die Umwandlung des Probebeamtenverhältnisses in eines auf Lebenszeit löst keine neue Jahressperre aus. Fehlt eine aktuelle Regelbeurteilung, darf der Bewerber nicht ausgeschlossen werden; dann ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Wie diese entsteht, erklärt [Dienstliche Beurteilung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstliche-beurteilung/).

Für Landes- und Kommunalbeamte enthält das BeamtStG nur Grundsätze. Wartezeiten und Erprobung stehen im Landesrecht, in Hamburg im [Hamburgischen Beamtengesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hamburgisches-beamtengesetz-hmbbg/) und im Hamburger Laufbahnrecht.

## Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

Maßstab ist die Bestenauslese nach [Art. 33 Abs. 2 GG](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html): Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das wiederholen § 9 BeamtStG und § 9 BBG auch für die Beförderung.

Unterlegene haben einen Bewerbungsverfahrensanspruch, also ein Recht auf fehlerfreie Einbeziehung in die Auswahl. Damit sie den nutzen können, muss der Dienstherr die Auswahl vorher mitteilen und dann warten. Nach dem Urteil des BVerwG vom 04.11.2010 (2 C 16.09) haben sich in der Praxis der Verwaltungsgerichte zwei Wochen ab Zugang der [Konkurrentenmitteilung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/konkurrentenmitteilung/) als Wartezeit herausgebildet. Im Fall war ein OLG-Präsident ernannt worden, ohne dem Mitbewerber diese Chance zu lassen; das Gericht hob die Ernennung auf.

## Was kannst Du tun, wenn Du übergangen wirst?

Entscheidend ist die Zeit nach der Mitteilung. Innerhalb der Wartefrist kannst Du beim Verwaltungsgericht eine [einstweilige Anordnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einstweilige-anordnung-im-beamtenrecht/) nach § 123 VwGO beantragen, damit die Stelle vorläufig nicht besetzt wird. Parallel läuft in der Regel ein Widerspruch, weil § 54 Abs. 2 BeamtStG und § 126 Abs. 2 BBG vor jeder Klage ein Vorverfahren verlangen; Länder dürfen es durch Gesetz abschaffen.

Das Gericht prüft dann, ob bei der Beförderung die Beurteilungen vergleichbar, aktuell und richtig gewichtet wurden. Erfolg bedeutet in der Regel eine neue Auswahlentscheidung, nicht die Beförderung selbst. Der Ablauf eines solchen Verfahrens steht unter [Konkurrentenstreit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/konkurrentenstreit/).

## Aus der Praxis

So kann es aussehen: Eine Sachbearbeiterin einer Hamburger Behörde bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle mit höherer Besoldungsgruppe. Nach einigen Wochen erhält sie die Mitteilung, ein Kollege sei ausgewählt worden. Ihre letzte Regelbeurteilung ist fast vier Jahre alt, die des Kollegen ein Jahr. Sie lässt innerhalb der Wartefrist prüfen, ob die Beurteilungen überhaupt vergleichbar waren, und stellt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg. Ob die Auswahl wiederholt werden muss, hängt von den Unterlagen des Auswahlvermerks ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Eine Beförderung ist eine Ernennung durch Urkunde und kann nicht rückwirkend erfolgen (§ 8 Abs. 4 BeamtStG, § 12 Abs. 2 BBG).
- Im Bund gilt eine Jahressperre nach Einstellung oder letzter Beförderung (§ 22 Abs. 4 BBG), die Umwandlung auf Lebenszeit löst sie nicht neu aus (BVerwG 2 VR 2.23).
- Ausgewählt wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG).
- Nach der Konkurrentenmitteilung bleiben in der Gerichtspraxis zwei Wochen für einen Eilantrag (BVerwG 2 C 16.09).
- Für Landes- und Kommunalbeamte stehen Wartezeiten und Erprobung im Landesrecht, in Hamburg im HmbBG.

## Häufige Fragen

### Kann man eine Beförderung einklagen?

Einen Anspruch darauf, befördert zu werden, gibt es nicht. Einklagbar ist der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG, also eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Auswahl. Gewinnst Du vor Gericht, muss der Dienstherr in der Regel neu entscheiden. Eine Verpflichtung zur Beförderung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre.

### Wann wird eine Beförderung wirksam?

Mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde, wenn darin kein späterer Zeitpunkt bestimmt ist (§ 12 Abs. 2 BBG für den Bund; § 8 Abs. 2 BeamtStG für die Länder). Ab dann steht Dir das Grundgehalt des neuen Amtes zu. Eine bloße Ankündigung, eine E-Mail oder die Einweisung in einen höherwertigen Dienstposten ersetzt die Urkunde nicht.

### Kann eine Beförderung rückwirkend erfolgen?

Nein. Eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam. Das steht für Landes- und Kommunalbeamte in § 8 Abs. 4 BeamtStG und für Bundesbeamte in § 12 Abs. 2 Satz 2 BBG. Wer meint, zu Unrecht zu spät befördert worden zu sein, kann allenfalls über Schadensersatz nachdenken, was eine eigene, schwierige Prüfung erfordert.

### Darf ein Beamter auf Probe befördert werden?

Im Bund ja, aber nicht vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe (§ 22 Abs. 4 Nr. 1 BBG). Eine Ausnahme gilt, wenn das bisherige Amt nicht regelmäßig durchlaufen werden musste; außerdem kann der Bundespersonalausschuss Ausnahmen zulassen. Für Landes- und Kommunalbeamte richtet sich die Frage nach dem Landesrecht, in Hamburg nach HmbBG und Laufbahnverordnung.

### Wie lange muss man nach einer Beförderung auf die nächste warten?

Im Bund mindestens ein Jahr seit der letzten Beförderung (§ 22 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b BBG). Ämter, die nach der Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen außerdem nicht übersprungen werden (§ 22 Abs. 3 BBG). Wie schnell es tatsächlich weitergeht, hängt von freien Planstellen und der Auswahl ab. Landesbeamte finden die Wartezeiten im jeweiligen Landesrecht.

### Was passiert bei einer Beförderung mit der Erfahrungsstufe?

Im Bund nennt § 27 Abs. 2 BBesG die Beförderung nicht als Anlass für eine neue Stufenfestsetzung. Die bisherige Erfahrungszeit läuft deshalb in der Regel im neuen Amt weiter, Du bekommst das Grundgehalt der neuen Besoldungsgruppe in Deiner Stufe. Für Landes- und Kommunalbeamte entscheidet das Besoldungsgesetz des Landes, in Hamburg das Hamburgische Besoldungsgesetz.

### Kann ich ohne aktuelle Beurteilung befördert werden?

Eine fehlende Beurteilung darf nicht dazu führen, dass Du aus dem Auswahlverfahren herausfällst. Das BVerwG hat am 19.09.2023 (2 VR 2.23) für einen Bundesbeamten entschieden, dass der Dienstherr dann eine neue Beurteilung erstellen muss, notfalls als Anlassbeurteilung. Im Bund darf das Ende des letzten Beurteilungszeitraums bei der Auswahl höchstens drei Jahre zurückliegen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BBG).

### Was bedeutet die Erprobungszeit vor einer Beförderung?

Ist die Beförderung mit einer höherwertigen Funktion verbunden, musst Du Dich im Bund zuvor mindestens sechs Monate auf dem Dienstposten bewähren (§ 22 Abs. 2 BBG). In dieser Zeit nimmst Du die Aufgaben schon wahr, bist aber noch nicht befördert. Erst nach erfolgreicher Erprobung folgt die Ernennung. Die Länder regeln Erprobungszeiten eigenständig in ihrem Laufbahnrecht.

### Was ist eine Konkurrentenmitteilung?

Sie ist die Nachricht an unterlegene Bewerber, wer ausgewählt wurde und warum sie selbst nicht zum Zug kommen. Sie soll Dir ermöglichen, die Auswahl rechtzeitig gerichtlich prüfen zu lassen. Nach BVerwG 2 C 16.09 hat sich in der Praxis eine Wartefrist von zwei Wochen ab Zugang herausgebildet. Beantragst Du in dieser Zeit Eilrechtsschutz, darf erst nach Abschluss des Eilverfahrens ernannt werden.

### Werden schwerbehinderte Beamte bevorzugt befördert?

Eine automatische Bevorzugung gibt es nicht. Auch für sie gilt die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. § 9 Satz 2 BBG stellt aber klar, dass gesetzliche Maßnahmen zur Förderung schwerbehinderter Menschen diesem Grundsatz nicht entgegenstehen. Bei der Bewertung der Leistung kann die Behinderung zu berücksichtigen sein; Einzelheiten regeln Bund und Länder in eigenen Vorschriften.

### Welches Gericht ist für Streit um eine Beförderung zuständig?

Das Verwaltungsgericht. Für alle Klagen aus dem Beamtenverhältnis eröffnen § 54 Abs. 1 BeamtStG und § 126 Abs. 1 BBG den Verwaltungsrechtsweg. Für Hamburger Landesbeamte ist das in erster Instanz das Verwaltungsgericht Hamburg. Vor einer Klage steht in der Regel das Widerspruchsverfahren; der Eilantrag nach § 123 VwGO kann sofort gestellt werden.

## Quellen

1. [§ 22 BBG Beförderungen](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__22.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 8 BeamtStG Ernennung](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__8.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [Art. 33 GG Bestenauslese](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [BVerwG, Urteil vom 04.11.2010, 2 C 16.09 (Ämterstabilität, Wartefrist)](https://www.bverwg.de/041110U2C16.09.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [BVerwG, Beschluss vom 19.09.2023, 2 VR 2.23 (Wartezeit, fehlende Beurteilung)](https://www.bverwg.de/190923B2VR2.23.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 123 VwGO Einstweilige Anordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__123.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Dienstliche Beurteilung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstliche-beurteilung/)
- [Konkurrentenstreit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/konkurrentenstreit/)
- [Konkurrentenmitteilung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/konkurrentenmitteilung/)
- [Besoldungsgruppen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/besoldungsgruppen/)
- [Erfahrungsstufen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/erfahrungsstufen/)
- [Einstweilige Anordnung im Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einstweilige-anordnung-im-beamtenrecht/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
