# Aufhebungsvertrag

> **Kurz erklärt:** Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er braucht nach § 623 BGB die Schriftform. Anders als bei einer Kündigung greifen Kündigungsschutz und Klagefrist nicht. Wer unterschreibt, riskiert nach § 159 SGB III eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aufhebungsvertrag/

## Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine [Kündigung des Arbeitsverhältnisses](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses/) ist eine einseitige Erklärung. Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, dem beide Seiten zustimmen. Damit entfallen die Schutzmechanismen, die an die Kündigung anknüpfen: Kündigungsgrund, Anhörung des Betriebsrats, [Sonderkündigungsschutz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sonderkuendigungsschutz/) und Kündigungsfristen gelten nicht.

Wirksam ist der Aufhebungsvertrag nur in Schriftform. [§ 623 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html) verlangt für den Auflösungsvertrag die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach § 126 Abs. 2 BGB müssen beide Seiten dieselbe Urkunde eigenhändig unterschreiben; bei mehreren gleichlautenden Exemplaren genügt es, wenn jede Seite das für die andere bestimmte unterschreibt. Eine Einigung per E-Mail oder WhatsApp beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden ist der [Abwicklungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abwicklungsvertrag/), der nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung nur noch die Folgen regelt.

## Droht nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

Ja, das Risiko ist erheblich. Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst, verhält sich nach [§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html) versicherungswidrig, wenn dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig Arbeitslosigkeit eintritt und kein wichtiger Grund vorliegt. Steht eine Anschlussbeschäftigung schon fest, fehlt es daran in der Regel. Die [Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sperrzeit-nach-aufhebungsvertrag/) beträgt dann regelmäßig zwölf Wochen. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III verkürzt sich die Anspruchsdauer zusätzlich um mindestens ein Viertel.

Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn Dir sonst ohnehin eine rechtmäßige Kündigung gedroht hätte. Wie die Agentur für Arbeit das bewertet, richtet sich nach ihren fachlichen Weisungen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und eine Abfindung gezahlt, kann der Anspruch nach § 158 SGB III außerdem ruhen. Mehr dazu unter [Abfindung und Arbeitslosengeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abfindung-und-arbeitslosengeld/).

## Kannst Du einen Aufhebungsvertrag widerrufen oder anfechten?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht; ein Widerrufsrecht kann sich nur aus Tarifvertrag oder einer Vereinbarung ergeben. Das [BAG hat am 7. Februar 2019 entschieden (6 AZR 75/18)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-75-18/), dass der Abschluss nicht nach § 355 BGB widerrufen werden kann, auch nicht nach Unterzeichnung in der eigenen Wohnung. Mehr dazu unter [kein Widerrufsrecht beim Aufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kein-widerrufsrecht-beim-aufhebungsvertrag/).

Im selben Urteil hat das BAG aber das [Gebot fairen Verhandelns](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gebot-fairen-verhandelns/) betont. Wird es missachtet, etwa durch das gezielte Ausnutzen einer Schwächesituation, entfallen die Wirkungen des Aufhebungsvertrags über einen Schadensersatzanspruch. Den Verstoß und dass er für den Abschluss ursächlich war, muss allerdings der Arbeitnehmer beweisen. Nicht jeder Druck reicht: Laut [BAG vom 24. Februar 2022 (6 AZR 333/21)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-333-21/) ist es allein noch nicht unfair, wenn der Arbeitgeber den Vertrag nur zur sofortigen Annahme anbietet. Daneben bleibt die Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung nach § 123 BGB.

## Worauf achtest Du vor der Unterschrift beim Aufhebungsvertrag?

Prüfe zuerst das Beendigungsdatum. Liegt es vor dem Ende der ordentlichen [Kündigungsfrist für Arbeitgeber](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-fuer-arbeitgeber/), steigt das Risiko beim Arbeitslosengeld. Danach geht es um Geld: Abfindung, offenes Gehalt, Boni und die [Urlaubsabgeltung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/urlaubsabgeltung/) nach § 7 Abs. 4 BUrlG.

Weitere Punkte sind eine mögliche Freistellung, das Arbeitszeugnis nach § 109 GewO und eine Ausgleichsklausel, die alle übrigen Ansprüche erledigen soll. Melde Dich nach Unterzeichnung binnen drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, wenn bis zum Ende weniger als drei Monate bleiben (§ 38 Abs. 1 SGB III). Und: Du musst nicht sofort unterschreiben. Bitte um Bedenkzeit, wenn Dir das Angebot vorgelegt wird.

## Aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter aus Altona wird nach acht Jahren zu einem Personalgespräch gebeten. Dort liegt ein Aufhebungsvertrag zum Monatsende mit einer Abfindung von zwei Bruttogehältern auf dem Tisch. Seine ordentliche Kündigungsfrist würde drei Monate betragen. Er unterschreibt nicht sofort, sondern nimmt den Entwurf mit und lässt ihn prüfen. Ob er nachverhandelt, das Beendigungsdatum anpasst oder ablehnt, hängt davon ab, wie wahrscheinlich eine wirksame Kündigung wäre und wie hoch das Sperrzeitrisiko ist.

## Das Wichtigste in Kürze

- Der Aufhebungsvertrag braucht nach § 623 BGB die Schriftform mit Unterschrift beider Seiten.
- Ohne wichtigen Grund droht nach § 159 Abs. 3 SGB III eine Sperrzeit von zwölf Wochen.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht (BAG, 07.02.2019, 6 AZR 75/18).
- Unfaire Verhandlungen können den Vertrag unwirksam machen; die bloße Pflicht zur sofortigen Annahme reicht dafür nicht (BAG, 24.02.2022, 6 AZR 333/21).
- Bei weniger als drei Monaten bis zum Ende gilt die Arbeitsuchendmeldung binnen drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III).

## Häufige Fragen

### Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Das hängt von Deiner Lage ab. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bringen, etwa eine Abfindung, ein gutes Zeugnis oder ein flexibles Enddatum. Dafür verzichtest Du auf den Kündigungsschutz und riskierst eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Bei einer Kündigung bleibt Dir dagegen die Kündigungsschutzklage. Was günstiger ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

### Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperre beim Arbeitsamt?

Das ist häufig der Fall. Die Agentur für Arbeit wertet die Mitwirkung am Aufhebungsvertrag als Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III. Ohne wichtigen Grund beträgt die Sperrzeit zwölf Wochen. Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn Dir sonst eine rechtmäßige Kündigung gedroht hätte. Die Agentur prüft das im Einzelfall.

### Wie lange hat man Bedenkzeit für einen Aufhebungsvertrag?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Bedenkzeit gibt es nicht. Du bist aber auch nicht verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Laut BAG ist es zwar nicht schon unfair, wenn der Arbeitgeber das Angebot nur zur sofortigen Annahme macht. Lehnst Du ab, entsteht kein Vertrag. Du kannst um Zeit bitten und ein neues Angebot abwarten.

### Kann man einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?

Nur in Ausnahmefällen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, das hat das BAG 2019 entschieden (6 AZR 75/18). Möglich ist eine Anfechtung nach § 123 BGB, wenn Du durch Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Unterschrift gebracht wurdest. Daneben kann der Aufhebungsvertrag unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Gebot fairen Verhandelns verletzt hat.

### Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Dann besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Der Arbeitgeber kann anschließend eine Kündigung aussprechen, für die alle gesetzlichen Regeln gelten, etwa Kündigungsfrist und Kündigungsschutz. Gegen eine solche Kündigung kannst Du innerhalb von drei Wochen klagen. Die Ablehnung selbst darf wegen des Maßregelungsverbots in § 612a BGB kein Kündigungsgrund sein.

### Wann muss ich mich nach einem Aufhebungsvertrag arbeitslos melden?

Arbeitsuchend melden musst Du Dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Liegen zwischen Unterschrift und Ende weniger als drei Monate, gilt eine Frist von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Arbeitslos meldest Du Dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Eine verspätete Meldung kann eine eigene Sperrzeit auslösen.

### Was passiert mit Resturlaub und Überstunden beim Aufhebungsvertrag?

Kannst Du Deinen Resturlaub bis zum Ende nicht mehr nehmen, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Überstunden sind nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Achte auf eine Ausgleichsklausel im Vertrag. Sie kann offene Ansprüche erledigen, wenn diese nicht ausdrücklich geregelt sind.

### Wie viel Abfindung steht mir bei einem Aufhebungsvertrag zu?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, die Abfindung ist Verhandlungssache. Als Orientierung wird oft die Formel aus § 1a KSchG genannt: 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Das ist aber nur ein Richtwert. Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie gut die Chancen des Arbeitgebers bei einer Kündigung stünden und wie dringend er die Trennung will.

### Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Pflicht ist nur die Einigung über die Beendigung und das Datum, in Schriftform mit beiden Unterschriften. Sinnvoll sind Regelungen zu Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, Rückgabe von Arbeitsmitteln, Wettbewerbsverbot und einer Ausgleichsklausel. Fehlt eine Regelung, gelten die allgemeinen Vorschriften. Unklare Formulierungen führen später oft zu Streit, etwa über Zeugnisnote oder Freistellung.

### Muss der Aufhebungsvertrag der Agentur für Arbeit vorgelegt werden?

Die Agentur für Arbeit fragt bei der Arbeitslosmeldung nach dem Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss ihr zudem eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Darin gibt er die Art der Beendigung an. Auf dieser Grundlage prüft die Agentur, ob eine Sperrzeit eintritt. Den Vertrag vorzulegen kann helfen, einen wichtigen Grund zu belegen.

## Quellen

1. [§ 623 BGB Schriftform der Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 07.02.2019, 6 AZR 75/18](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-75-18/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
4. [BAG, Urteil vom 24.02.2022, 6 AZR 333/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-333-21/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 38 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslos, Arbeit finden](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden), Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sperrzeit-nach-aufhebungsvertrag/)
- [Gebot fairen Verhandelns](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gebot-fairen-verhandelns/)
- [Anfechtung des Aufhebungsvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-des-aufhebungsvertrags/)
- [Abwicklungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abwicklungsvertrag/)
- [Kein Widerrufsrecht beim Aufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kein-widerrufsrecht-beim-aufhebungsvertrag/)
- [Abfindung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abfindung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
