# Arbeitszeit bei Teilzeit (Anpassung)

> **Kurz erklärt:** Die Anpassung der Arbeitszeit bei Teilzeit meint das Verringern, Verteilen oder Aufstocken Deiner vertraglichen Stunden. Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz: Verringerung nach § 8, befristete Brückenteilzeit nach § 9a, Verlängerung nach § 9 TzBfG. Eine Verringerung musst Du spätestens drei Monate vor Beginn in Textform verlangen.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeit-bei-teilzeit/

## Welche Ansprüche auf Änderung der Arbeitszeit bei Teilzeit gibt es?

Das [Teilzeit- und Befristungsgesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-und-befristungsgesetz-tzbfg/) kennt drei Wege. Mit dem allgemeinen [Anspruch auf Teilzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anspruch-auf-teilzeit/) nach [§ 8 TzBfG](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html) verringerst Du Deine Stunden unbefristet. Voraussetzung: Dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, und der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, Auszubildende nicht mitgezählt.

Die [Brückenteilzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/brueckenteilzeit/) nach [§ 9a TzBfG](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9a.html) verringert die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre. Danach kehrst Du mit Deiner Arbeitszeit bei Teilzeit automatisch zur alten Stundenzahl zurück. Sie setzt mehr als 45 Arbeitnehmer voraus. Arbeitgeber mit bis zu 200 Beschäftigten dürfen zusätzlich ablehnen, wenn schon eine bestimmte Zahl anderer Beschäftigter in Brückenteilzeit ist (§ 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG).

Wer mehr arbeiten will, hat nach § 9 TzBfG keinen direkten Anspruch auf Aufstockung, aber einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei freien Stellen.

## Arbeitszeit bei Teilzeit verringern: Wie läuft der Antrag ab, und welche Fristen gelten?

Du musst die Verringerung und ihren Umfang spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform geltend machen. Die gewünschte Verteilung auf die Wochentage sollst Du gleich mit angeben (§ 8 Abs. 2 TzBfG).

Seine Entscheidung muss er Dir spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen. Versäumt er das ohne Einigung, verringert sich die Arbeitszeit bei Teilzeit kraft Gesetzes wie beantragt; dasselbe gilt für die Verteilung (§ 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG). Ablehnen darf er nur aus betrieblichen Gründen, etwa wenn Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit wesentlich beeinträchtigt würden oder unverhältnismäßige Kosten entstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG).

Nach einer Zustimmung oder einer berechtigten Ablehnung kannst Du eine erneute Verringerung frühestens nach zwei Jahren verlangen (§ 8 Abs. 6 TzBfG).

## Kannst Du von Teilzeit zurück in Vollzeit wechseln?

Bei der Brückenteilzeit ja, das ist ihr Kern. Bei einer unbefristeten Verringerung nach § 8 TzBfG gibt es dagegen kein Rückkehrrecht. Dann hilft nur [§ 9 TzBfG](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9.html): Zeigst Du den Wunsch nach mehr Stunden in Textform an, muss der Arbeitgeber Dich bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen. Das gilt nicht, wenn die Stelle nicht passt, ein anderer Bewerber besser geeignet ist oder andere Teilzeitwünsche oder dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Die Grenzen hat das BAG klar gezogen. Ein bloßes Stundenkontingent, das der Arbeitgeber auf vorhandene Teilzeitkräfte verteilt, ist kein freier Arbeitsplatz; bei der Verteilung ist er in der Regel frei ([BAG, Urteil vom 17.10.2017, 9 AZR 192/17](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-192-17/)). Besetzt er eine passende Stelle trotz Deiner Eignung mit jemand anderem, geht der Anspruch unter. Dir bleibt dann nur Schadensersatz, keine nachträgliche Aufstockung ([BAG, Urteil vom 18.07.2017, 9 AZR 259/16](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-259-16/)).

## Was gilt für die Arbeitszeit bei Teilzeit in der Elternzeit und für Beamte?

Für die [Teilzeit in der Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-in-der-elternzeit/) gelten die eigenen Regeln des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, nicht § 8 TzBfG. Nach der Elternzeit kannst Du zu der Arbeitszeit zurückkehren, die vor ihrem Beginn vereinbart war (§ 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG). Wer danach dauerhaft weniger arbeiten möchte, braucht einen eigenen Antrag nach dem TzBfG.

Für Beamte gilt das TzBfG nicht, sondern Bundes- oder Landesbeamtenrecht; mehr unter [Teilzeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-fuer-beamte/).

## Aus der Praxis

Ein Beispiel aus einem Logistikunternehmen mit rund 120 Beschäftigten: Ein Disponent hat seine Stunden vor drei Jahren dauerhaft auf 25 pro Woche reduziert, um einen Angehörigen zu pflegen. Nun möchte er wieder 38 Stunden arbeiten und schreibt das der Personalabteilung per E-Mail. Wenige Wochen später schreibt der Arbeitgeber eine Vollzeitstelle in der Disposition extern aus und besetzt sie mit einem externen Bewerber. Der Disponent hält sich für mindestens gleich geeignet. Ein Anspruch auf nachträgliche Aufstockung besteht nach der Besetzung nicht mehr. Ob ihm Schadensersatz zusteht, hängt davon ab, ob die Stelle seiner bisherigen Tätigkeit entsprach und ob der Arbeitgeber die Eignung richtig beurteilt hat.

## Das Wichtigste in Kürze

- Eine unbefristete Verringerung nach § 8 TzBfG setzt mehr als sechs Monate Beschäftigung und mehr als 15 Arbeitnehmer voraus; Antrag spätestens drei Monate vorher in Textform.
- Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn in Textform ab, gilt die gewünschte Arbeitszeit (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
- Die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG dauert ein bis fünf Jahre und gilt erst ab mehr als 45 Arbeitnehmern.
- Ein Anspruch auf Aufstockung besteht nach § 9 TzBfG nur als bevorzugte Berücksichtigung bei einem entsprechenden freien Arbeitsplatz.
- Ist die Stelle anderweitig besetzt, bleibt nach BAG 9 AZR 259/16 nur Schadensersatz.

## Häufige Fragen

### Wie lange vorher muss ich die Verringerung der Arbeitszeit bei Teilzeit beantragen?

Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn, so § 8 Abs. 2 TzBfG. Die Frist gilt auch für die Brückenteilzeit. Der Antrag braucht Textform, eine E-Mail genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig. Gib den Umfang der Verringerung an und am besten auch die gewünschte Verteilung. Plane bei einem festen Wunschtermin einige Tage Puffer ein, denn maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber.

### Kann der Arbeitgeber einen Teilzeitantrag ablehnen?

Ja, aber nur aus betrieblichen Gründen. Das Gesetz nennt eine wesentliche Beeinträchtigung von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit sowie unverhältnismäßige Kosten (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Bloße Vorlieben reichen nicht. Die Ablehnung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform kommen. Verpasst der Arbeitgeber diese Frist ohne Einigung, gilt Dein Wunsch kraft Gesetzes.

### Was passiert, wenn der Arbeitgeber auf den Teilzeitantrag nicht reagiert?

Dann verringert sich Deine Arbeitszeit automatisch im beantragten Umfang, sofern Ihr Euch nicht geeinigt habt und keine Ablehnung in Textform bis spätestens einen Monat vor Beginn vorliegt (§ 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG). Für die Verteilung auf die Wochentage gilt dasselbe nach Satz 3. Bewahre Deinen Antrag und den Zugangsnachweis gut auf, damit Du den Fristablauf belegen kannst.

### Kann ich die Arbeitszeit bei Teilzeit wieder auf Vollzeit erhöhen?

Nur bei der Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG kehrst Du automatisch zurück. Nach einer unbefristeten Verringerung gibt es kein Rückkehrrecht. Du kannst Deinen Wunsch nach mehr Stunden aber in Textform anzeigen. Dann muss Dich der Arbeitgeber bei einem entsprechenden freien Arbeitsplatz bevorzugt berücksichtigen, sofern Du mindestens gleich geeignet bist und keine Ausnahme nach § 9 TzBfG greift.

### Wie oft darf ich die Arbeitszeit bei Teilzeit neu beantragen?

Nach einer Zustimmung oder einer berechtigten Ablehnung kannst Du eine erneute Verringerung nach § 8 Abs. 6 TzBfG frühestens nach zwei Jahren verlangen. Nach der Rückkehr aus einer Brückenteilzeit beträgt die Sperre ein Jahr (§ 9a Abs. 5 Satz 1 TzBfG). Wurde die Brückenteilzeit nur wegen der Überforderungsquote abgelehnt, kannst Du nach einem Jahr erneut fragen.

### Ab wie vielen Mitarbeitern gilt der Anspruch auf Teilzeit?

Der unbefristete Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG setzt voraus, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt; Auszubildende zählen nicht. Für die Brückenteilzeit müssen es mehr als 45 Arbeitnehmer sein. In kleineren Betrieben bleibt nur die Einigung mit dem Arbeitgeber. Den Wunsch erörtern muss er nach § 7 Abs. 2 TzBfG unabhängig von der Betriebsgröße.

### Kann der Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit später ändern?

Nur eingeschränkt. Eine festgelegte Verteilung darf er nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG ändern, wenn sein betriebliches Interesse Dein Interesse an der Beibehaltung erheblich überwiegt. Außerdem muss er die Änderung spätestens einen Monat vorher ankündigen. Die Zahl Deiner vertraglichen Stunden kann er auf diesem Weg nicht ändern; dafür bräuchte er Deine Zustimmung oder eine Änderungskündigung.

### Muss der Arbeitgeber mir mehr Stunden geben, wenn eine Stelle frei wird?

Er muss Dich bevorzugt berücksichtigen, wenn Du den Wunsch in Textform angezeigt hast, die Stelle Deiner Tätigkeit entspricht und Du mindestens gleich geeignet bist. Ein freies Stundenkontingent, das er auf vorhandene Teilzeitkräfte verteilt, ist nach BAG 9 AZR 192/17 aber kein freier Arbeitsplatz. Bei dessen Verteilung ist er in der Auswahl grundsätzlich frei.

### Was kann ich tun, wenn die Stelle schon an jemand anderen vergeben wurde?

Eine Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeit kannst Du dann nicht mehr verlangen, denn der Anspruch geht mit der Besetzung unter. Hat der Arbeitgeber das zu vertreten, steht Dir nach BAG 9 AZR 259/16 Schadensersatz zu, etwa für die entgangene Vergütung. Er muss Dir aber nicht nachträglich einen Vertrag mit mehr Stunden anbieten. Achte auf Ausschlussfristen für solche Zahlungsansprüche.

### Gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz auch für Beamte?

Nein. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, für sie gelten die Beamtengesetze. Im Bund regelt das Bundesbeamtengesetz die Teilzeit, für Landes- und Kommunalbeamte das jeweilige Landesbeamtengesetz, in Hamburg das Hamburgische Beamtengesetz. Voraussetzungen und Fristen weichen vom TzBfG ab. Prüfe deshalb die für Deinen Dienstherrn geltende Regel.

## Quellen

1. [§ 8 TzBfG Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 9a TzBfG Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [BAG, Urteil vom 18.07.2017, 9 AZR 259/16 (Untergang des Verlängerungsanspruchs, Schadensersatz)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-259-16/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [BAG, Urteil vom 17.10.2017, 9 AZR 192/17 (freies Arbeitszeitvolumen kein freier Arbeitsplatz)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-192-17/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Anspruch auf Teilzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anspruch-auf-teilzeit/)
- [Brückenteilzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/brueckenteilzeit/)
- [Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-und-befristungsgesetz-tzbfg/)
- [Teilzeit in der Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-in-der-elternzeit/)
- [Urlaub bei Teilzeit berechnen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/urlaub-bei-teilzeit-berechnen/)
- [Teilzeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-fuer-beamte/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
