# Arbeitsvertrag

> **Kurz erklärt:** Ein Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, mit der Du Dich verpflichtest, weisungsgebunden für einen Arbeitgeber zu arbeiten, und dieser Dir dafür Lohn zahlt. Geregelt ist er in § 611a BGB. Er gilt auch mündlich, doch der Arbeitgeber muss Dir die wesentlichen Bedingungen nach dem Nachweisgesetz spätestens ab dem ersten Arbeitstag schriftlich oder in Textform aushändigen.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsvertrag/

## Was macht einen Vertrag zum Arbeitsvertrag?

Nach [§ 611a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html) arbeitest Du im Dienst eines anderen, weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit. Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit bestimmen. Entscheidend ist, wie der Arbeitsvertrag tatsächlich gelebt wird, nicht wie er überschrieben ist. Wer als freier Mitarbeiter bezeichnet wird, aber wie ein Angestellter eingebunden ist, kann in Wahrheit Arbeitnehmer sein. Das Thema [Scheinselbstständigkeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/scheinselbststaendigkeit/) zeigt, welche Folgen das hat.

Ein Arbeitsvertrag kommt formfrei zustande, also auch per Handschlag oder durch schlichtes Arbeiten. Ein [Arbeitsvertrag ohne Unterschrift](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsvertrag-ohne-unterschrift/) ist deshalb meist trotzdem wirksam. Eine Ausnahme ist die Befristung: Sie braucht nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

## Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Das [Nachweisgesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nachweisgesetz/) zählt in [§ 2 NachwG](https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html) mindestens 15 Punkte auf, die der Arbeitgeber schriftlich festhalten muss. Dazu gehören:

- Name und Anschrift beider Seiten, Beginn und gegebenenfalls Enddatum
- Arbeitsort und kurze Beschreibung der Tätigkeit
- Dauer einer vereinbarten Probezeit
- Zusammensetzung und Höhe des Entgelts, Zuschläge, Fälligkeit
- Arbeitszeit, Pausen und Möglichkeit von Überstunden
- Urlaubsdauer, Kündigungsverfahren mit Fristen und der Hinweis auf die dreiwöchige Klagefrist
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Inzwischen genügt dafür meist die Textform, etwa ein PDF per E-Mail mit Empfangsbestätigung. Ausgenommen sind die Branchen aus § 2a SchwarzArbG, zum Beispiel Bau und Gastronomie, dort bleibt es bei Papier und Unterschrift. Die Angaben zu Parteien, Entgelt und Arbeitszeit müssen am ersten Arbeitstag vorliegen, andere spätestens am siebten Kalendertag oder nach einem Monat. Verstöße kosten den Arbeitgeber bis zu 2.000 Euro Bußgeld (§ 4 NachwG).

## Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?

Vorformulierte Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie unterliegen der [AGB-Kontrolle im Arbeitsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/agb-kontrolle-im-arbeitsvertrag/) nach §§ 305 ff. BGB, mit Besonderheiten aus § 310 Abs. 4 BGB. Unklare oder überraschende Klauseln gehen zulasten des Arbeitgebers.

Ein Beispiel sind [Ausschlussfristen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ausschlussfristen/). Erfasst eine Verfallklausel auch den Mindestlohn, ist sie nach BAG vom 18.09.2018 (9 AZR 162/18) bei Verträgen ab 2015 insgesamt unwirksam. Ebenso kann eine zu lange Kündigungsfrist unwirksam sein, wie das BAG am 26.10.2017 (6 AZR 158/16) für drei Jahre entschieden hat. Welche Frist sonst gilt, erklärt der Eintrag [Kündigungsfrist für Arbeitnehmer](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-fuer-arbeitnehmer/). Pauschale Abgeltung aller Überstunden, Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen und Vertragsstrafen können ebenfalls unwirksam sein, wenn sie zu weit gehen oder unklar formuliert sind.

## Was gilt, wenn Arbeitsvertrag und Tarifvertrag sich widersprechen?

Gilt ein [Tarifvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tarifvertrag/), weil beide Seiten tarifgebunden sind oder der Vertrag auf ihn verweist, setzt er Mindeststandards. Nach dem Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 TVG darf der Arbeitsvertrag davon nur zu Deinen Gunsten abweichen. Ähnlich ist es bei Gesetzen, die Arbeitnehmer schützen. Das betrifft etwa den Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 BUrlG oder den Mindestlohn, auf den Du nach § 3 MiLoG nicht wirksam verzichten kannst.

## Aus der Praxis

Eine Erzieherin unterschreibt in Hamburg einen Vertrag, der in § 3 eine Probezeit und in § 12 eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende nennt. Nach sechs Wochen erhält sie eine Kündigung mit zwei Wochen Frist. Der Vertrag stellt nicht klar, dass die drei Monate erst nach der Probezeit gelten sollen. Nach der Linie des BAG (Urteil vom 23.03.2017, 6 AZR 705/15) kann das zu ihren Gunsten ausgelegt werden. Sie lässt prüfen, ob die längere Frist schon in der Probezeit galt. Wie das Arbeitsgericht den konkreten Vertrag auslegt, bleibt offen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein Arbeitsvertrag ist formfrei wirksam, nur die Befristung braucht Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
- Die wesentlichen Bedingungen muss der Arbeitgeber nach § 2 NachwG gestaffelt ab dem ersten Arbeitstag nachweisen.
- Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit bis zu 2.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 4 NachwG).
- Vorformulierte Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle; eine Verfallklausel ohne Mindestlohn-Ausnahme ist unwirksam (BAG 9 AZR 162/18).
- Vom Tarifvertrag darf der Arbeitsvertrag nur zu Deinen Gunsten abweichen (§ 4 Abs. 3 TVG).

## Häufige Fragen

### Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

Ja. Ein Arbeitsvertrag braucht keine bestimmte Form und kommt auch mündlich oder durch tatsächliche Arbeitsaufnahme zustande. Der Arbeitgeber muss Dir aber die wesentlichen Bedingungen nach § 2 NachwG schriftlich oder in Textform aushändigen. Nur eine Befristung ist ohne schriftliche Vereinbarung unwirksam. Der Vertrag gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 TzBfG).

### Bis wann muss der Arbeitsvertrag vorliegen?

Eine Frist für den Vertrag selbst gibt es nicht, wohl aber für den Nachweis der Bedingungen. Name der Parteien, Entgelt und Arbeitszeit müssen spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen. Beginn, Ort, Tätigkeit, Probezeit und weitere Punkte folgen bis zum siebten Kalendertag, der Rest binnen eines Monats (§ 2 Abs. 1 NachwG). Hat der Arbeitgeber einen vollständigen Vertrag übergeben, ist die Pflicht erfüllt.

### Kann ich vom Arbeitsvertrag zurücktreten, nachdem ich unterschrieben habe?

Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gibt es beim Arbeitsvertrag nicht. Du kannst aber ordentlich kündigen, in vielen Fällen auch schon vor Arbeitsantritt, sofern der Vertrag das nicht wirksam ausschließt. Die Kündigungsfrist läuft dann ab Zugang. Alternativ könnt Ihr Euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Erscheinst Du einfach nicht, drohen Schadensersatz oder eine vereinbarte Vertragsstrafe.

### Was darf nicht im Arbeitsvertrag stehen?

Unwirksam sind Klauseln, die gegen zwingende Gesetze verstoßen oder Dich unangemessen benachteiligen. Beispiele sind weniger als 24 Werktage Urlaub bei einer Sechstagewoche, Lohn unter dem Mindestlohn oder eine Verfallklausel, die den Mindestlohn nicht ausnimmt. Auch eine längere Kündigungsfrist für Dich als für den Arbeitgeber ist nach § 622 Abs. 6 BGB verboten. Unklare Klauseln gehen zulasten des Arbeitgebers.

### Wer unterschreibt den Arbeitsvertrag zuerst?

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Üblich ist, dass der Arbeitgeber zwei Exemplare vorbereitet und Du beide unterschreibst. Der Vertrag ist geschlossen, sobald beide Seiten zugestimmt haben. Bei einer Befristung sollten beide Unterschriften vor Arbeitsbeginn auf derselben Urkunde stehen, denn die Befristung braucht die Schriftform. Fehlt sie, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet (§ 16 TzBfG).

### Wie lange darf die Probezeit im Arbeitsvertrag sein?

Bis zu sechs Monate mit verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine längere Probezeit kann vereinbart werden, doch die kurze Frist gilt nur sechs Monate. In einem befristeten Vertrag muss die Probezeit nach § 15 Abs. 3 TzBfG im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Tätigkeit stehen. Der Kündigungsschutz beginnt unabhängig davon nach sechs Monaten.

### Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet verlängert werden?

Ohne sachlichen Grund höchstens dreimal innerhalb von insgesamt zwei Jahren (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Das gilt nur, wenn vorher kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Mit Sachgrund, etwa einer Elternzeitvertretung, sind auch längere Ketten möglich, sie werden aber auf Missbrauch geprüft. Jede Verlängerung muss vor Ablauf schriftlich vereinbart werden und darf die Bedingungen nicht ändern.

### Was gilt, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?

Bist Du tarifgebunden oder verweist Dein Vertrag auf einen Tarifvertrag, gelten dessen Regeln als Mindeststandard. Der Arbeitsvertrag darf nur zu Deinen Gunsten abweichen, etwa mit höherem Gehalt oder mehr Urlaub (§ 4 Abs. 3 TVG). Ist der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft. Bei Unklarheit lohnt der Blick in Arbeitsvertrag und Nachweis.

### Wie lange sollte man den Arbeitsvertrag aufbewahren?

Am besten dauerhaft, mindestens aber bis zur Rente. Der Arbeitsvertrag kann Jahre später wichtig werden, etwa für Rentenzeiten, betriebliche Altersversorgung, Zeugnisse oder Streit um Lohn. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren meist nach drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB), Rentenfragen reichen deutlich weiter. Eine digitale Kopie zusätzlich zum Original schadet nicht.

### Was passiert, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag erhalte?

Der Vertrag ist trotzdem wirksam, aber der Arbeitgeber verletzt seine Nachweispflicht. Du kannst den Nachweis jederzeit verlangen. Unterlässt er ihn, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 2.000 Euro Bußgeld (§ 4 NachwG). Halte Absprachen bis dahin selbst schriftlich fest, etwa per E-Mail.

## Quellen

1. [§ 611a BGB Arbeitsvertrag](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 2 NachwG Nachweispflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 4 NachwG Bußgeldvorschriften](https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [BAG, Urteil vom 18.09.2018, 9 AZR 162/18 (Ausschlussfrist und Mindestlohn)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-162-18/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
6. [BAG, Urteil vom 23.03.2017, 6 AZR 705/15 (Kündigungsfrist in der Probezeit)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-705-15/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Nachweisgesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nachweisgesetz/)
- [Befristeter Arbeitsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/befristeter-arbeitsvertrag/)
- [Probezeit im Arbeitsverhältnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/probezeit-im-arbeitsverhaeltnis/)
- [AGB-Kontrolle im Arbeitsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/agb-kontrolle-im-arbeitsvertrag/)
- [Arbeitsvertrag ändern](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsvertrag-aendern/)
- [Arbeitsvertrag ohne Unterschrift](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsvertrag-ohne-unterschrift/)

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