# Anspruch auf Homeoffice

> **Kurz erklärt:** Der Anspruch auf Homeoffice ist das Recht eines Arbeitnehmers, ganz oder teilweise von zu Hause zu arbeiten. Ein allgemeines Gesetz dazu gibt es in Deutschland nicht; ein Anspruch auf Homeoffice kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben. Ohne solche Regelung bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach billigem Ermessen (§ 106 GewO).

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anspruch-auf-homeoffice/

## Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice?

Nein. Weder das Arbeitszeitgesetz noch die Gewerbeordnung geben Beschäftigten einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice. Den Arbeitsort legt in erster Linie der Arbeitsvertrag fest. Wo er offen bleibt, bestimmt ihn der Arbeitgeber über sein [Direktionsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/direktionsrecht/) nach [§ 106 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html) nach billigem Ermessen und muss dabei auf Behinderungen Rücksicht nehmen.

Das Landesarbeitsgericht München hat das deutlich formuliert: Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, seine Arbeit an seinem Wohnsitz zu erbringen ([LAG München, Urteil vom 26.08.2021, 3 SaGa 13/21](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-24217?all=False)). Auch aus der Homeoffice-Regel der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergab sich kein einklagbares Recht. Die Begriffe sind übrigens nicht deckungsgleich: Mehr zur Abgrenzung steht unter [Homeoffice und mobiles Arbeiten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/homeoffice-und-mobiles-arbeiten/).

## Woraus kann sich trotzdem ein Anspruch auf Homeoffice ergeben?

Am sichersten ist der Anspruch auf Homeoffice, wenn er ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung geregelt ist. Viele Betriebe regeln mobiles Arbeiten in einer [Betriebsvereinbarung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsvereinbarung/), manche Tarifverträge ebenfalls. Der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit, also etwa bei Erreichbarkeit, Ausstattung oder Datenschutz. Ob es mobile Arbeit überhaupt gibt, entscheidet nach dem Wortlaut der Norm weiterhin der Arbeitgeber.

Gewährt der Arbeitgeber Homeoffice nach einer allgemeinen Regel, darf er einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen; hier hilft der [Gleichbehandlungsgrundsatz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gleichbehandlungsgrundsatz/). Schwerbehinderte Menschen haben nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, soweit das zumutbar ist (Satz 3). Das kann im Einzelfall auch Arbeit von zu Hause umfassen; Näheres unter [Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schwerbehinderung-im-arbeitsverhaeltnis/).

## Darf der Arbeitgeber Dich aus dem Homeoffice zurückholen?

Beruht das Homeoffice nur auf einer Weisung oder Erlaubnis, kann der Arbeitgeber sie für die Zukunft ändern, wenn betriebliche Gründe dafür sprechen. So entschied das LAG München im Fall eines Grafikers, der zurück ins Büro sollte. Die neue Weisung muss aber billigem Ermessen entsprechen. Eine unbillige Weisung musst Du nicht befolgen, auch nicht vorläufig ([BAG, Urteil vom 18.10.2017, 10 AZR 330/16](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-330-16/)).

In Betrieben mit Betriebsrat kann die Rückholung eine zustimmungspflichtige Versetzung sein. Das BAG hat die Beendigung alternierender Telearbeit so eingeordnet (Beschluss vom 20.10.2021, 7 ABR 34/20); die fehlende Zustimmung wurde dort allerdings gerichtlich ersetzt. Steht das Homeoffice fest im Arbeitsvertrag, reicht eine Weisung nicht. Dann braucht der Arbeitgeber Dein Einverständnis oder eine [Änderungskündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aenderungskuendigung/).

## Was gilt rechtlich, wenn Du zu Hause arbeitest?

Der Unfallversicherungsschutz gilt im Haushalt in gleichem Umfang wie im Betrieb (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII); ein [Arbeitsunfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfall/) kann also auch am Küchentisch passieren. Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz gelten weiter. Für einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz stellt der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 7 ArbStättV Mobiliar und Arbeitsmittel bereit.

Steuerlich kannst Du für jeden Tag, an dem Du überwiegend zu Hause arbeitest und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchst, 6 Euro ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, Stand Oktober 2026).

## Aus der Praxis

Eine Sachbearbeiterin einer Hamburger Reederei arbeitet seit 2021 an drei Tagen pro Woche zu Hause. Grundlage ist eine E-Mail ihres damaligen Abteilungsleiters, der Arbeitsvertrag nennt als Arbeitsort das Büro am Hafen. Eine Betriebsvereinbarung gibt es nicht, wohl aber einen Betriebsrat. Die neue Geschäftsführung ordnet für alle volle Präsenz ab dem nächsten Quartal an. War die E-Mail eine vertragliche Zusage oder nur eine widerrufliche Erlaubnis? Ob die neue Weisung billigem Ermessen entspricht und der Betriebsrat beteiligt werden musste, zeigt erst die Prüfung der Unterlagen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht (LAG München, 26.08.2021, 3 SaGa 13/21).
- Ohne vertragliche Regelung bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach billigem Ermessen (§ 106 GewO); unbillige Weisungen binden nicht (BAG, 18.10.2017, 10 AZR 330/16).
- Der Betriebsrat bestimmt bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).
- Schwerbehinderte können eine behinderungsgerechte Arbeitsorganisation verlangen, soweit zumutbar (§ 164 Abs. 4 SGB IX).
- Im Homeoffice bist Du gesetzlich unfallversichert wie im Betrieb (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII).

## Häufige Fragen

### Besteht ein Anspruch auf Homeoffice, oder kann mein Arbeitgeber es einfach ablehnen?

Ja, wenn weder Vertrag noch Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung Homeoffice vorsehen. Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung dann nicht begründen, sie darf aber nicht diskriminierend sein und nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Bekommen vergleichbare Kollegen nach einer allgemeinen Regel Homeoffice, braucht er für Deine Ausnahme einen sachlichen Grund. Schwerbehinderte Beschäftigte können sich zusätzlich auf § 164 Abs. 4 SGB IX stützen.

### Habe ich als Schwerbehinderter Anspruch auf Homeoffice?

Möglicherweise. § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX gibt schwerbehinderten Menschen einen Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit. Das kann Arbeit von zu Hause einschließen, wenn sie wegen der Behinderung nötig und für den Arbeitgeber zumutbar ist. Der Anspruch entfällt bei unverhältnismäßigen Aufwendungen (Satz 3). Hilfreich sind ärztliche Atteste und eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung.

### Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice wegen Kinderbetreuung?

Einen eigenen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice dafür gibt es nicht. Kinderbetreuung kann aber bei der Ermessensentscheidung des Arbeitgebers nach § 106 GewO eine Rolle spielen, etwa wenn er Homeoffice für andere zulässt. Rechtlich gesicherte Wege sind Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, Elternzeit mit Teilzeit oder Kinderkrankentage. Homeoffice ersetzt die Kinderbetreuung nicht, denn auch zu Hause schuldest Du die vereinbarte Arbeitsleistung.

### Wer zahlt Laptop, Bildschirm und Bürostuhl im Homeoffice?

Bei einem echten Telearbeitsplatz stellt der Arbeitgeber Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen bereit; das gehört nach § 2 Abs. 7 ArbStättV zur Einrichtung. Bei mobilem Arbeiten ohne solche Vereinbarung regeln das meist Betriebsvereinbarung oder Zusatzvereinbarung. Verlangt der Arbeitgeber, dass Du Eigenes nutzt, kommt Aufwendungsersatz nach dem Rechtsgedanken des § 670 BGB in Betracht. Ein festes Gesetzespaket für Strom oder Internet gibt es nicht.

### Ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall?

Ja, wenn er bei einer versicherten Tätigkeit passiert. Seit der Änderung des § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII besteht Versicherungsschutz im Haushalt in gleichem Umfang wie auf dem Betriebsgelände. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit im Unfallzeitpunkt der Arbeit dient. Private Erledigungen zwischendurch, etwa Hausarbeit, sind nicht versichert.

### Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten?

Rechtlich gibt es zwei Kategorien. Ein Telearbeitsplatz ist nach § 2 Abs. 7 ArbStättV ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich mit vereinbarter Arbeitszeit und Ausstattung durch den Arbeitgeber. Mobiles Arbeiten ist ortsungebunden, etwa mit dem Laptop zu Hause, im Zug oder im Café. Der Alltagsbegriff Homeoffice meint meist mobiles Arbeiten von zu Hause. Für Telearbeit gelten zusätzlich Teile der Arbeitsstättenverordnung.

### Muss der Betriebsrat beim Anspruch auf Homeoffice mitbestimmen?

Bei der Ausgestaltung ja. § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit Informations- und Kommunikationstechnik, etwa zu Erreichbarkeit, Arbeitszeit oder Ausstattung. Ob mobile Arbeit eingeführt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Wird Telearbeit beendet und der Beschäftigte wieder dem Betrieb zugeordnet, kann das eine Versetzung sein, der der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zustimmen muss.

### Darf mein Arbeitgeber mich im Homeoffice kontrollieren?

Er darf prüfen, ob Du Deine Arbeit erledigst, etwa über Arbeitsergebnisse und Erreichbarkeit. Eine dauerhafte technische Überwachung von Verhalten und Leistung ist aber nur in engen datenschutzrechtlichen Grenzen zulässig und braucht in Betrieben mit Betriebsrat dessen Zustimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Heimliche Totalüberwachung, etwa per Keylogger ohne konkreten Verdacht, hat das BAG für unzulässig gehalten (27.07.2017, 2 AZR 681/16).

### Wie viel Homeoffice-Pauschale kann ich absetzen?

Pro Kalendertag, an dem Du überwiegend zu Hause arbeitest und Deine erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchst, 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, Stand Oktober 2026). Steht Dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist die Tagespauschale auch an Tagen zulässig, an denen Du zusätzlich auswärts arbeitest. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, wenn diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

### Darf ich aus dem Ausland im Homeoffice arbeiten?

Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitsort ergibt sich aus Vertrag und Weisung nach § 106 GewO; eine Erlaubnis für Homeoffice in Deutschland umfasst nicht automatisch das Ausland. Längere Arbeit aus dem Ausland kann sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgen haben, auch für den Arbeitgeber. Eine schriftliche Vereinbarung über Dauer, Ort und Erreichbarkeit schafft Klarheit, bevor Du die Arbeit im Ausland aufnimmst.

### Gibt es seit der Corona-Zeit noch einen Anspruch auf Homeoffice?

Nein. Die Pflicht des Arbeitgebers, Homeoffice anzubieten, beruhte auf befristeten Corona-Arbeitsschutzregeln und gilt nicht mehr. Schon während ihrer Geltung ergab sich daraus nach Ansicht des LAG München kein einklagbares Recht einzelner Beschäftigter (Urteil vom 26.08.2021, 3 SaGa 13/21). Wer heute zu Hause arbeitet, tut das auf Grundlage von Vertrag, Betriebsvereinbarung oder einer Erlaubnis des Arbeitgebers.

## Quellen

1. [§ 106 GewO Weisungsrecht des Arbeitgebers](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [LAG München, Urteil vom 26.08.2021, 3 SaGa 13/21 (kein Anspruch auf Homeoffice, Rückholung per Weisung)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-24217?all=False), Bayerische Staatskanzlei (BAYERN.RECHT), abgerufen am 28.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 18.10.2017, 10 AZR 330/16 (unbillige Weisung nicht bindend)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-330-16/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
4. [BAG, Beschluss vom 20.10.2021, 7 ABR 34/20 (Beendigung von Telearbeit als Versetzung)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-abr-34-20/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte (Abs. 1 Nr. 14 mobile Arbeit)](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
6. [§ 164 SGB IX Rechte schwerbehinderter Menschen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Homeoffice und mobiles Arbeiten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/homeoffice-und-mobiles-arbeiten/)
- [Direktionsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/direktionsrecht/)
- [Betriebsvereinbarung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsvereinbarung/)
- [Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schwerbehinderung-im-arbeitsverhaeltnis/)
- [Arbeitsunfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfall/)
- [Änderungskündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aenderungskuendigung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
