# Anfechtung wegen Irrtums

> **Kurz erklärt:** Die Anfechtung wegen Irrtums beseitigt eine Willenserklärung, die jemand mit falschem Inhalt oder ungewolltem Wortlaut abgegeben hat, etwa eine Vertragsannahme. Grundlage ist § 119 BGB. Sie muss unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums erklärt werden, wirkt auf den Vertragsschluss zurück und verpflichtet nach § 122 BGB zum Ersatz des Vertrauensschadens.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-wegen-irrtums/

## Welche Irrtümer sind bei der Anfechtung wegen Irrtums relevant?

[§ 119 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html) kennt drei Fälle. Beim **Erklärungsirrtum** wollte jemand eine Erklärung dieses Inhalts gar nicht abgeben, etwa durch Vertippen oder einen falschen Klick. Beim **Inhaltsirrtum** sagt er, was er sagen will, versteht aber dessen Bedeutung falsch. Als Inhaltsirrtum gilt auch der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache (Abs. 2). Hinzu kommt die falsche Übermittlung durch einen Boten oder eine Einrichtung (§ 120 BGB).

Wie weit das reicht, zeigt der BGH am 26.01.2005 (VIII ZR 79/04): Ein Onlinehändler hatte ein Notebook wegen eines Fehlers im Datentransfer für 245 statt 2.650 Euro angeboten. Er durfte wegen Erklärungsirrtums anfechten und das Gerät zurückverlangen. Kein Anfechtungsgrund ist dagegen ein bloßer Irrtum über die eigenen Beweggründe, etwa die Hoffnung, ein Kurs werde sich schnell bezahlt machen. Solche Erwartungen erfasst § 119 BGB nicht.

## Wie und in welcher Frist wird angefochten?

Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner (§ 143 Abs. 1 und 2 BGB). Für die Anfechtung wegen Irrtums schreibt das Gesetz keine Form vor, aus Beweisgründen empfiehlt sich Textform mit Nachweis des Zugangs. Erkennbar sein muss, dass Du den Vertrag wegen eines Irrtums nicht gelten lassen willst.

Die Frist ist kurz: Die Anfechtung muss „ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)“ erfolgen, nachdem Du den Irrtum erkannt hast ([§ 121 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__121.html)). Für die Anfechtung wegen Irrtums nennt das Gesetz keine feste Zahl von Tagen. Gegenüber Abwesenden reicht das unverzügliche Absenden. Nach zehn Jahren seit Abgabe der Erklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen (§ 121 Abs. 2 BGB). Bei Täuschung gilt eine Jahresfrist, siehe [Anfechtung wegen arglistiger Täuschung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-wegen-arglistiger-taeuschung/).

## Welche Folgen hat die Anfechtung wegen Irrtums?

Der angefochtene Vertrag ist als von Anfang an nichtig anzusehen (§ 142 Abs. 1 BGB). Bereits ausgetauschte Leistungen werden nach Bereicherungsrecht zurückgegeben; im Notebook-Fall stützte der BGH die Rückgabe auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Wie das abläuft, beschreibt [bereicherungsrechtliche Rückabwicklung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bereicherungsrechtliche-rueckabwicklung/).

Der Preis der Anfechtung ist der Vertrauensschaden: Wer wegen Irrtums anficht, muss dem anderen den Schaden ersetzen, den dieser im Vertrauen auf die Gültigkeit erlitten hat, höchstens bis zum Wert des Vertrags ([§ 122 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__122.html)). Die Pflicht entfällt, wenn der andere den Irrtum kannte oder kennen musste (§ 122 Abs. 2 BGB). Dieses Kostenrisiko der Anfechtung wegen Irrtums gibt es bei Widerruf und Täuschungsanfechtung nicht.

## Welche Wege sind beim Coachingvertrag oft passender?

Wer ein Coaching bereut, irrt meist nicht über seine Erklärung, sondern über den Nutzen. Dann helfen andere Instrumente. Bei Online-Abschluss als Verbraucher besteht in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 Abs. 2 BGB), dazu [Widerrufsrecht beim Online-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerrufsrecht-beim-online-coaching/). Fehlt einem Programm mit Fernunterricht die Zulassung, kann der Vertrag ohne Anfechtung nichtig sein; Einzelheiten unter [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/). Bei auffälligem Missverhältnis von Preis und Leistung kommt § 138 BGB in Betracht, siehe [Wucher](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wucher/).

Die Irrtumsanfechtung bleibt für echte Fehler bei Vertragsschluss, etwa eine falsch gewählte Laufzeit im Bestellformular. Im Arbeitsrecht stellt sich dieselbe Frage beim Aufhebungsvertrag, dazu [Anfechtung des Aufhebungsvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-des-aufhebungsvertrags/).

## Aus der Praxis

Ein Selbstständiger aus Hamburg-Ottensen will auf der Bestellseite eines Coaching-Anbieters das Einsteigerpaket für 490 Euro buchen. Durch eine vorausgewählte Option landet die 12-Monats-Mitgliedschaft für 4.900 Euro im Warenkorb, er bemerkt das erst in der Bestätigungsmail. Noch am selben Tag erklärt er per E-Mail die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums. Der Anbieter verweist auf die Zusammenfassung vor dem Kaufbutton. Ob ein Irrtum nachweisbar ist und ob zusätzlich Ansprüche wegen der Gestaltung der Bestellseite bestehen, hängt von Screenshots und dem Bestellablauf ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Anfechtbar sind Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 Abs. 1 und 2 BGB).
- Die Anfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis erfolgen und ist 10 Jahre nach Abgabe der Erklärung ausgeschlossen (§ 121 BGB).
- Der angefochtene Vertrag gilt als von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB).
- Wer wegen Irrtums anficht, schuldet den Vertrauensschaden, außer der andere kannte den Irrtum oder musste ihn kennen (§ 122 BGB).
- Ein Preisfehler durch fehlerhafte Datenübertragung kann als Erklärungsirrtum anfechtbar sein (BGH VIII ZR 79/04).

## Häufige Fragen

### Welche Frist gilt für die Anfechtung wegen Irrtums?

Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald Du den Irrtum erkannt hast (§ 121 Abs. 1 BGB). Eine feste Tageszahl gibt es nicht; wer nach der Entdeckung wochenlang abwartet, riskiert die Verfristung. Handle deshalb zügig, sobald Dir der Fehler auffällt. Absolut ausgeschlossen ist die Anfechtung zehn Jahre nach Abgabe der Erklärung (§ 121 Abs. 2 BGB).

### Ist eine Anfechtung wegen Irrtums bei einem falschen Preis möglich?

Das hängt davon ab, wo der Fehler liegt. Hat sich der Anbieter beim Eingeben oder durch einen technischen Fehler verschrieben, kann ein Erklärungsirrtum vorliegen; so entschied der BGH bei einem Notebook für 245 statt 2.650 Euro (VIII ZR 79/04). Hast Du selbst den Preis gesehen und nur seine Höhe falsch eingeschätzt, irrst Du nicht über den Inhalt Deiner Erklärung. Dann trägt § 119 BGB nicht, und andere Wege wie Widerruf oder § 138 BGB sind zu prüfen.

### Muss die Anfechtung wegen Irrtums schriftlich erklärt werden?

Nein, eine Form ist nicht vorgeschrieben (§ 143 BGB). Die Erklärung muss aber dem Vertragspartner zugehen und erkennen lassen, dass Du den Vertrag wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen willst. Das Wort „Anfechtung“ ist nicht zwingend, schafft aber Klarheit. Weil Du im Streitfall Zugang und Zeitpunkt beweisen musst, ist eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Brief mit Zugangsnachweis sinnvoll. Nenne kurz den Irrtum, auf den Du Dich stützt.

### Muss ich nach einer Anfechtung wegen Irrtums Schadensersatz zahlen?

Möglicherweise ja. Nach § 122 Abs. 1 BGB ersetzt der Anfechtende den Schaden, den der andere im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrags erlitten hat, etwa nutzlose Aufwendungen. Begrenzt ist der Anspruch auf das, was der andere bei Gültigkeit des Vertrags erhalten hätte. Die Pflicht entfällt, wenn der Vertragspartner den Irrtum kannte oder kennen musste (§ 122 Abs. 2 BGB). Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gibt es diese Ersatzpflicht nicht.

### Was ist der Unterschied zwischen Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum?

Beim Erklärungsirrtum weicht schon die äußere Erklärung vom Gewollten ab: Du verschreibst, verklickst oder versprichst Dich. Beim Inhaltsirrtum gibst Du die Erklärung so ab, wie Du willst, verstehst aber ihre Bedeutung falsch, etwa wenn Du „Jahresabo“ als einmalige Zahlung für ein Jahr deutest, obwohl monatlich abgerechnet wird. Beide Fälle regelt § 119 Abs. 1 BGB mit denselben Rechtsfolgen und derselben Frist.

### Kann ich einen Coachingvertrag anfechten, weil das Coaching nichts gebracht hat?

Nicht wegen Irrtums. Die Enttäuschung über das Ergebnis ist ein Irrtum über Erwartungen und Beweggründe, den § 119 BGB nicht erfasst. Anders liegt es, wenn der Anbieter Dich über Inhalte oder Erfolgsaussichten bewusst getäuscht hat; dann kommt eine Anfechtung nach § 123 BGB binnen eines Jahres ab Entdeckung in Betracht (§ 124 BGB). Zusätzlich lohnt der Blick auf Widerruf, Kündigung und eine mögliche Nichtigkeit nach dem FernUSG.

### Wann ist ein Irrtum über eine Eigenschaft anfechtbar?

Wenn sich der Irrtum auf eine Eigenschaft der Person oder Sache bezieht, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird (§ 119 Abs. 2 BGB). Bei einem Coaching kann etwa eine Qualifikation des Coaches in Betracht kommen, wenn sie für den Vertrag erkennbar Bedeutung hatte. Zusätzlich muss anzunehmen sein, dass Du den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung nicht geschlossen hättest (§ 119 Abs. 1 BGB). Die Anfechtung muss auch hier unverzüglich erfolgen.

### Was ist besser, Anfechtung oder Widerruf?

Steht Dir als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, ist es in der Regel der einfachere Weg: Du musst keinen Grund nennen und schuldest keinen Vertrauensschaden. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB), bei fehlerhafter Belehrung kann sie länger laufen. Die Anfechtung kommt in Betracht, wenn das Widerrufsrecht abgelaufen oder ausgeschlossen ist, etwa bei Verträgen zwischen Unternehmern. Beides kann vorsorglich nebeneinander erklärt werden.

### Was passiert mit bereits gezahltem Geld nach der Anfechtung?

Weil der Vertrag nach § 142 Abs. 1 BGB von Anfang an als nichtig gilt, fehlt der Rechtsgrund für die Zahlung. Du kannst sie nach Bereicherungsrecht zurückverlangen (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB). Umgekehrt musst Du erhaltene Leistungen zurückgeben oder ihren Wert ersetzen, bei Dienstleistungen wie einem Coaching kann das ein Wertersatz sein. Hast Du wegen Irrtums angefochten, kann der Anbieter zusätzlich seinen Vertrauensschaden nach § 122 BGB geltend machen.

### Wird das FernUSG abgeschafft?

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).

## Quellen

1. [§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 121 BGB Anfechtungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__121.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 122 BGB Schadensersatzpflicht des Anfechtenden](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__122.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__142.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04 (Erklärungsirrtum bei falscher Preisauszeichnung im Internet)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2004/VIII_ZR__79-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Anfechtung wegen arglistiger Täuschung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-wegen-arglistiger-taeuschung/)
- [Widerrufsrecht beim Online-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerrufsrecht-beim-online-coaching/)
- [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/)
- [Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bereicherungsrechtliche-rueckabwicklung/)
- [Wertersatz bei nichtigem Vertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wertersatz-bei-nichtigem-vertrag/)
- [Online-Coaching-Vertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/online-coaching-vertrag/)

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