# Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

> **Kurz erklärt:** Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beseitigt einen Vertrag, zu dem Du durch bewusst falsche Angaben gebracht wurdest. Grundlage ist § 123 Abs. 1 BGB, die Folge nach § 142 Abs. 1 BGB: Der Vertrag gilt als von Anfang an nichtig. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung musst Du binnen eines Jahres ab Entdeckung erklären, spätestens zehn Jahre nach Vertragsschluss.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-wegen-arglistiger-taeuschung/

## Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Wann liegt eine Täuschung vor?

[§ 123 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html) erlaubt die Anfechtung, wenn Du durch arglistige Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt wurdest. Für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung braucht es vier Dinge: eine Täuschung über Tatsachen, einen dadurch entstandenen Irrtum, die Ursächlichkeit für Deinen Vertragsschluss und Arglist, also Vorsatz des Täuschenden. Bedingter Vorsatz genügt, wer mit der Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet und sie trotzdem macht, handelt arglistig.

Im [Online-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/online-coaching-vertrag/) sind typische Beispiele erfundene Kundenerfolge, gefälschte Umsatzzahlen oder die falsche Behauptung, ein Kurs sei von der ZFU zugelassen. Bloße Werbesprüche wie „das beste Programm am Markt“ sind dagegen Werturteile und keine Täuschung über Tatsachen. Täuscht ein Dritter, etwa ein Vermittler, kannst Du nach § 123 Abs. 2 BGB nur anfechten, wenn Dein Vertragspartner die Täuschung kannte oder kennen musste.

## Welche Frist gilt und wie erklärst Du die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?

Die Frist beträgt nach [§ 124 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html) ein Jahr. Sie beginnt erst, wenn Du die Täuschung entdeckst, nicht mit Vertragsschluss. Nach zehn Jahren ab Abgabe der Erklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen. Kürzer ist dagegen die [Anfechtung wegen Irrtums](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-wegen-irrtums/), die nach § 121 BGB unverzüglich erfolgen muss.

Die Anfechtung erklärst Du gegenüber dem Vertragspartner (§ 143 BGB). Eine Form ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen empfiehlt sich ein Schreiben mit Zugangsnachweis. Du solltest das Wort „Anfechtung“ nicht scheuen und den Grund nennen. Der BGH hat 2026 entschieden, dass eine ausdrücklich erklärte Anfechtung und ein Widerruf je nach Umständen auch als Rücktritt ausgelegt werden können (11.02.2026, VIII ZR 37/24). Wer den Vertrag nach Entdeckung der Täuschung bestätigt, etwa durch weitere vorbehaltlose Zahlungen in Kenntnis des Betrugs, verliert das Anfechtungsrecht nach § 144 BGB.

## Was passiert nach der Anfechtung mit Deinem Geld?

Nach der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gilt der Vertrag rückwirkend als nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB). Bereits gezahlte Beträge kannst Du nach § 812 Abs. 1 BGB zurückverlangen. Der Anbieter kann für tatsächlich erbrachte Leistungen nach § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz einwenden, muss ihn aber darlegen, mehr dazu unter [Wertersatz bei nichtigem Vertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wertersatz-bei-nichtigem-vertrag/). Wer die Anfechtbarkeit kannte, wird nach § 142 Abs. 2 BGB so behandelt, als hätte er die Nichtigkeit gekannt, und haftet verschärft.

Daneben kommen andere Wege in Betracht, die oft einfacher sind: der [Widerruf beim Online-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerrufsrecht-beim-online-coaching/) innerhalb von 14 Tagen oder die Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG, wenn ein zulassungspflichtiges Programm keine Zulassung hat. Im Fall III ZR 109/24 (12.06.2025) hatte der Kunde unter anderem angefochten, der BGH bestätigte die Rückzahlung aber schon wegen der fehlenden ZFU-Zulassung. Den Anspruch auf Rückzahlung musst Du innerhalb der regelmäßigen [Verjährung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verjaehrung-von-rueckforderungsanspruechen/) von drei Jahren durchsetzen (§§ 195, 199 BGB). Die Täuschung beweisen musst in der Regel Du, deshalb lohnt es sich, Werbematerial, Chatverläufe und Aufzeichnungen zu sichern; bei Zweifeln an der Seriosität hilft der Beitrag [unseriöse Coaching-Anbieter erkennen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/unserioese-coaching-anbieter-erkennen/).

## Aus der Praxis

Ein Beispiel aus dem Coaching-Markt: Eine Angestellte aus Eimsbüttel bucht nach einem Verkaufsgespräch ein Trading-Programm für 7.500 Euro. Im Gespräch wurde ihr ein von der ZFU zugelassener Kurs und eine Erfolgsquote von über 90 Prozent der Teilnehmer genannt. Fünf Monate später erfährt sie, dass es keine Zulassung gibt und die Erfolgszahlen nirgends belegt sind. Sie erklärt schriftlich die Anfechtung und verlangt ihr Geld zurück. Ob sie die Täuschung beweisen kann, hängt davon ab, was von dem Gespräch dokumentiert ist; daneben ist die Nichtigkeit nach dem FernUSG zu prüfen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Anfechtbar ist ein Vertrag, zu dem Du durch arglistige Täuschung über Tatsachen gebracht wurdest (§ 123 Abs. 1 BGB).
- Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung, höchstens zehn Jahre ab Vertragsschluss (§ 124 BGB).
- Nach der Anfechtung gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB).
- Gezahltes Geld forderst Du nach § 812 BGB zurück, der Anbieter kann Wertersatz nur mit konkretem Vortrag einwenden.
- Wer den Vertrag nach Entdeckung der Täuschung bestätigt, verliert das Anfechtungsrecht (§ 144 BGB).

## Häufige Fragen

### Wie lange ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich?

Ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem Du die Täuschung entdeckt hast (§ 124 Abs. 1, 2 BGB). Unabhängig davon ist die Anfechtung nach § 124 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre vergangen sind. Die Jahresfrist kann in bestimmten Fällen gehemmt sein, etwa nach den für die Verjährung geltenden §§ 206, 210 und 211 BGB.

### Was ist der Unterschied zwischen arglistiger Täuschung und Betrug?

Die arglistige Täuschung ist ein zivilrechtlicher Anfechtungsgrund nach § 123 BGB und betrifft die Wirksamkeit eines Vertrags. Betrug nach § 263 StGB ist eine Straftat und setzt zusätzlich einen Vermögensschaden und die Absicht rechtswidriger Bereicherung voraus. Nicht jede arglistige Täuschung ist strafbarer Betrug. Liegt Betrug vor, kommen neben der Anfechtung auch Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht.

### Muss die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schriftlich erfolgen?

Nein, eine bestimmte Form schreibt § 143 BGB nicht vor. Die Anfechtung muss nur gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden und erkennen lassen, dass Du den Vertrag wegen der Täuschung nicht gelten lassen willst. Aus Beweisgründen ist bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ein Schreiben per Einschreiben oder E-Mail mit Zugangsnachweis sinnvoll. Nenne darin den Vertrag, die Täuschung und Deine Forderung auf Rückzahlung.

### Wer muss die arglistige Täuschung beweisen?

In der Regel derjenige, der anficht. Du musst also darlegen und beweisen, dass falsche Tatsachen behauptet wurden, dass Du Dich darauf verlassen hast und dass der Anbieter vorsätzlich handelte. Hilfreich sind Werbeunterlagen, Screenshots, E-Mails, Chatverläufe und Zeugen des Verkaufsgesprächs. Wer heimlich Gespräche aufnimmt, riskiert allerdings eine Strafbarkeit nach § 201 StGB, solche Mitschnitte sind kein guter Weg.

### Ist eine Werbeaussage schon eine arglistige Täuschung?

Nicht jede. Täuschung im Sinne des § 123 BGB betrifft Tatsachen, also nachprüfbare Angaben wie Umsatzzahlen, Zulassungen oder Teilnehmerzahlen. Allgemeine Anpreisungen wie „einzigartig“ oder „das beste Programm“ sind Werturteile. Konkrete Erfolgsversprechen mit Zahlen können dagegen Tatsachenbehauptungen sein. Die Abgrenzung entscheidet sich nach dem Gesamteindruck, den die Aussage beim Kunden hervorruft.

### Bekomme ich nach der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung mein ganzes Geld zurück?

Nicht zwingend. Du kannst alle Zahlungen nach § 812 Abs. 1 BGB zurückverlangen. Der Anbieter kann aber für Leistungen, die Du tatsächlich erhalten hast, nach § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz geltend machen. Dafür muss er konkret darlegen, welchen Wert die Leistung hatte. Kannte er die Anfechtbarkeit, haftet er nach § 142 Abs. 2 BGB verschärft. Wie viel am Ende bleibt, hängt vom Einzelfall ab.

### Kann ich auch anfechten, wenn ein Vermittler gelogen hat?

Nur unter Voraussetzungen. Hat ein Dritter getäuscht, ist die Erklärung nach § 123 Abs. 2 BGB nur anfechtbar, wenn Dein Vertragspartner die Täuschung kannte oder kennen musste. Handelt der Vermittler aber im Lager des Anbieters, etwa als dessen Vertriebsmitarbeiter oder Closer, wird er regelmäßig nicht als Dritter angesehen. Dann wird seine Täuschung dem Anbieter zugerechnet.

### Was ist besser, Widerruf oder Anfechtung?

Das hängt von der Lage ab. Der Widerruf nach §§ 312g, 355 BGB braucht keinen Grund und keinen Beweis einer Täuschung, steht aber nur Verbrauchern zu und ist an 14 Tage gebunden. Die Anfechtung steht auch Unternehmern offen und hat eine Frist von einem Jahr ab Entdeckung, verlangt aber den Nachweis der Täuschung. Oft werden beide Wege und die Nichtigkeit nach dem FernUSG nebeneinander geprüft.

### Kann ich nach der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zusätzlich Schadensersatz verlangen?

Ja, unter weiteren Voraussetzungen. Wer vorsätzlich täuscht, kann aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung oder aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB haften. Ersetzt werden können dann auch Folgeschäden, etwa Kreditzinsen. Daneben kommt ein Anspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB in Betracht. Den Schaden musst Du beziffern und beweisen.

### Was passiert, wenn ich nach der Täuschung weiter gezahlt habe?

Das kann die Anfechtung kosten. Bestätigst Du den Vertrag, obwohl Du die Täuschung bereits kennst, ist die Anfechtung nach § 144 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Eine Bestätigung kann auch in schlüssigem Verhalten liegen, etwa in vorbehaltlosen Zahlungen oder der weiteren Nutzung in voller Kenntnis. Zahlungen vor Entdeckung der Täuschung sind dagegen keine Bestätigung. Im Zweifel solltest Du nur unter Vorbehalt zahlen.

## Quellen

1. [§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 124 BGB Anfechtungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__142.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 144 BGB Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__144.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [BGH, Urteil vom 11.02.2026, VIII ZR 37/24 (Auslegung von Anfechtung und Widerruf)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2024/VIII_ZR__37-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
6. [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (Mentoring ohne ZFU-Zulassung nichtig)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026

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> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
