# Absehen vom Fahrverbot

> **Kurz erklärt:** Ein Absehen vom Fahrverbot bedeutet, dass Bußgeldbehörde oder Gericht im Einzelfall auf ein Regelfahrverbot verzichten. Grundlage sind § 25 StVG und § 4 BKatV. Nach § 4 Abs. 4 BKatV wird die Geldbuße dafür angemessen erhöht. Voraussetzung für das Absehen vom Fahrverbot ist ein Ausnahmefall, wie eine besondere Härte.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/absehen-vom-fahrverbot/

## Wann ist ein Absehen vom Fahrverbot überhaupt möglich?

Ein [Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot/) wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit setzt eine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung voraus. Die Behörde oder das Gericht „kann“ es dann für 1 bis 3 Monate anordnen ([§ 25 Abs. 1 StVG](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html)). Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt fest, wann ein Fahrverbot „in der Regel in Betracht“ kommt, etwa bei bestimmten Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- oder Handyverstößen ([§ 4 Abs. 1 BKatV](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html)). Hinzu kommt der [beharrliche Pflichtverstoß](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beharrlicher-pflichtverstoss/) nach § 4 Abs. 2 BKatV.

Diese Regelfälle lassen Raum für Ausnahmen. Wird ausnahmsweise kein Fahrverbot angeordnet, soll die [Geldbuße](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geldbusse/) angemessen erhöht werden (§ 4 Abs. 4 BKatV). Auch bei Alkohol oder Drogen nach § 24a StVG ist das Fahrverbot nur „in der Regel“ anzuordnen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StVG).

## Welche Gründe sprechen für ein Absehen vom Fahrverbot?

Es gibt zwei Ansatzpunkte. Der erste betrifft die Tat: Ein Fahrverbot setzt voraus, dass der Verstoß auch subjektiv grob war. Hast Du etwa ein Schild ohne Leichtfertigkeit übersehen, kann es daran fehlen, siehe [Augenblicksversagen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/augenblicksversagen/).

Der zweite betrifft die Folgen: Das Fahrverbot muss für Dich eine Härte bedeuten, die über die normale Belastung hinausgeht. Typisch ist ein konkret drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, mehr dazu unter [Härtefall beim Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/haertefall-beim-fahrverbot/). Ob ein Arbeitgeber wegen des Fahrverbots überhaupt kündigen dürfte, ist eine eigene Frage, siehe [Kündigung wegen Verlust des Führerscheins](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-verlust-des-fuehrerscheins/).

Die Gerichte prüfen solche Angaben kritisch. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob ein Urteil auf, das bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter auf das Fahrverbot verzichtet hatte ([BayObLG, Beschluss vom 30.06.2025, 201 ObOWi 405/25](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-16903)). Das Amtsgericht hatte eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die angekündigte Entlassung ungeprüft übernommen. Zu prüfen sind auch Alternativen wie Urlaub oder ein Ersatzfahrer, und ein Fahrverbot von einem Monat ist kein Verlust der Fahrerlaubnis.

## Was kostet das Absehen und was bleibt bestehen?

Um wie viel die Geldbuße steigt, legt die BKatV nicht fest. Sie spricht nur von einer „angemessenen“ Erhöhung, die Höhe bestimmt die Behörde oder das Gericht im Einzelfall. Die Punkte bleiben: Verstöße aus Anlage 13 FeV mit einer Geldbuße ab 60 Euro werden ins Fahreignungsregister eingetragen (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG), siehe [Punkte in Flensburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/punkte-in-flensburg/).

Eine Alternative zum Absehen ist die [Viermonatsfrist beim Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/viermonatsfrist-beim-fahrverbot/). Wenn in den 2 Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden ist, wird das neue Fahrverbot spätestens 4 Monate nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG). So lässt es sich zum Beispiel in den Urlaub legen.

## Wie wird das Absehen geltend gemacht?

Ein eigenes Antragsverfahren gibt es nicht. Der Weg führt über den [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-gegen-den-bussgeldbescheid/) innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Der Einspruch kann auf die Rechtsfolgen beschränkt werden (§ 67 Abs. 2 OWiG). Über das Fahrverbot entscheidet dann das [Amtsgericht als Bußgeldgericht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/amtsgericht-als-bussgeldgericht/), in der Regel nach einer Hauptverhandlung. Härtegründe sollten mit Unterlagen belegt sein.

## Aus der Praxis

Ein selbstständiger Handwerker aus Bergedorf wird mit seinem Pkw auf der A1 mit 43 km/h zu viel gemessen. Der Bescheid sieht nach BKatV Lfd. Nr. 11.3.7 (Stand Oktober 2026) 320 Euro und einen Monat Fahrverbot vor. Er hat keinen Mitarbeiter mit Führerschein und mehrere Baustellen im Hamburger Umland, die er mit Material beliefert. Über seinen Einspruch beschränkt er sich auf die Rechtsfolgen und legt Auftragsbücher, Fahrtstrecken und die Kosten eines Fahrdienstes vor. Das Amtsgericht muss prüfen, ob Urlaub in der Viermonatsfrist oder ein Fahrdienst zumutbar wären. Ob es auf das Fahrverbot verzichtet und die Geldbuße erhöht, hängt von dieser Prüfung ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein Regelfahrverbot nach § 4 BKatV gilt nur „in der Regel“; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
- Wird abgesehen, soll die Geldbuße angemessen erhöht werden (§ 4 Abs. 4 BKatV); eine feste Verdoppelung schreibt die BKatV nicht vor.
- Eine besondere Härte muss konkret belegt werden; ungeprüfte Arbeitgeberbescheinigungen reichen nicht (BayObLG, 201 ObOWi 405/25).
- Die Punkte bleiben bestehen; das Absehen betrifft nur das Fahrverbot, nicht die Eintragung (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
- Ohne Fahrverbot in den 2 Jahren vor der Tat lässt sich der Beginn innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft legen (§ 25 Abs. 3 StVG).

## Häufige Fragen

### Kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?

Einen Anspruch auf Umwandlung gibt es nicht. Im Bußgeldverfahren kann die Behörde oder das Gericht aber ausnahmsweise vom Regelfahrverbot absehen und die Geldbuße erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Rechtlich ist das keine Geldstrafe, sondern eine höhere Geldbuße. Voraussetzung ist ein Ausnahmefall, etwa eine besondere Härte oder ein nur leichtes Versagen. Die Entscheidung trifft nach einem Einspruch das Amtsgericht.

### Wie teuer ist ein Absehen vom Fahrverbot?

Eine feste Summe gibt es nicht. § 4 Abs. 4 BKatV verlangt nur eine angemessene Erhöhung der Regelgeldbuße, die konkrete Höhe legt die Behörde oder das Gericht fest. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen des Verfahrens, bei einer Hauptverhandlung auch Gerichtskosten. Wer sich anwaltlich vertreten lässt, trägt diese Kosten selbst, sofern keine Verkehrsrechtsschutzversicherung eintritt. Pauschale Angaben wie „doppeltes Bußgeld“ sind deshalb nur grobe Orientierung ohne Rechtsgrundlage.

### Was gilt als besondere Härte beim Fahrverbot?

Eine Härte, die über die typischen Unannehmlichkeiten eines Fahrverbots deutlich hinausgeht. In Betracht kommen der konkret drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, etwa bei Selbstständigen ohne Ersatzfahrer. Längere Fahrtwege, Pendeln oder Bequemlichkeit reichen nicht. Das Gericht prüft auch, ob Urlaub, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder ein Fahrer die Folgen abfedern können (BayObLG, 201 ObOWi 405/25).

### Reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers?

Nicht ohne Weiteres. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Urteil aufgehoben, weil das Amtsgericht eine schriftliche Arbeitgeberbescheinigung über eine angekündigte Entlassung ungeprüft übernommen hatte (Beschluss vom 30.06.2025, 201 ObOWi 405/25). Das Gericht muss solche Angaben kritisch prüfen, etwa durch Vernehmung des Arbeitgebers. Gefragt wird auch, ob der Arbeitsvertrag eine Kündigung wegen eines Fahrverbots überhaupt trägt.

### Kann man auch 3 Monate Fahrverbot umwandeln?

Ausgeschlossen ist das nicht, die Hürden steigen aber mit der Schwere des Verstoßes. Ein dreimonatiges Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog etwa für Pkw ab 61 km/h zu viel innerorts vor (Lfd. Nr. 11.3.9, Stand Oktober 2026). Je größer die Gefahr war, desto gewichtiger muss die Härte sein, die für ein Absehen vom Fahrverbot spricht. Möglich ist im Einzelfall auch, das Fahrverbot nur zu verkürzen oder auf bestimmte Fahrzeugarten zu beschränken (§ 25 Abs. 1 StVG).

### Ist bei 0,5 Promille ein Absehen vom Fahrverbot möglich?

Nur ausnahmsweise. Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ist das Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG in der Regel anzuordnen. Das BayObLG legt hier strenge Maßstäbe an: Im Fall des BayObLG vom 30.06.2025 (201 ObOWi 405/25) mit einem E-Scooter und 0,40 mg/l Atemalkohol wurde der Verzicht auf das Fahrverbot aufgehoben. Weder der E-Scooter noch eine ungeprüfte Härte reichten.

### Was ist ein Augenblicksversagen?

Ein kurzes Fehlverhalten, das auch einem sorgfältigen Fahrer unterlaufen kann, etwa wenn er ein einzelnes Schild übersieht, ohne leichtfertig zu handeln. Dann fehlt es an der groben Pflichtverletzung, die § 25 Abs. 1 StVG für ein Fahrverbot verlangt. Das Fahrverbot kann deshalb entfallen, die Geldbuße bleibt. Ob ein Augenblicksversagen vorliegt, prüft das Gericht anhand der konkreten Verkehrssituation, etwa der Beschilderung und des Straßenbilds.

### Bekommt man trotz Absehen vom Fahrverbot Punkte?

Ja, in aller Regel. Ins Fahreignungsregister wird eine in Anlage 13 FeV aufgeführte Ordnungswidrigkeit eingetragen, wenn die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt oder ein Fahrverbot angeordnet wurde (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Da beim Absehen die Geldbuße sogar erhöht wird, bleibt die Eintragung bestehen. Wie viele Punkte es gibt, richtet sich nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

### Kann ich den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst wählen?

Ja, wenn in den 2 Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Dich rechtskräftig geworden ist und bis zur Entscheidung auch keins rechtskräftig wird. Dann wird das Fahrverbot spätestens 4 Monate nach Rechtskraft wirksam; bis dahin kannst Du den Führerschein abgeben, wann es Dir passt (§ 25 Abs. 3 StVG). Ohne diese Voraussetzungen wird es spätestens einen Monat nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 2 StVG).

### Wer entscheidet über das Absehen vom Fahrverbot?

Zuerst die Bußgeldbehörde, die den Bescheid erlässt. Sie kann schon nach der Anhörung von einem Fahrverbot absehen, wenn ihr die Härtegründe belegt werden. Nach einem Einspruch entscheidet das Amtsgericht als Bußgeldgericht, in der Regel nach mündlicher Verhandlung. Gegen dessen Urteil ist unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht möglich (§ 79 OWiG), die auch die Staatsanwaltschaft einlegen kann.

### Kann ein Führerscheinentzug in ein Fahrverbot umgewandelt werden?

Nein, eine Umwandlung im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist eine Maßregel im Strafverfahren, wenn jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Das Fahrverbot ist dagegen eine Nebenstrafe oder Nebenfolge, bei der die Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Im Strafverfahren kann das Gericht aber statt einer Entziehung ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängen, wenn es die Ungeeignetheit verneint.

## Quellen

1. [§ 25 StVG Fahrverbot](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 4 BKatV Regelfahrverbot](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [BayObLG, Beschluss vom 30.06.2025, 201 ObOWi 405/25 (Absehen vom Fahrverbot, Existenzgefährdung)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-16903), Bayerisches Oberstes Landesgericht (BAYERN.RECHT), abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 67 OWiG Form und Frist des Einspruchs](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot/)
- [Härtefall beim Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/haertefall-beim-fahrverbot/)
- [Augenblicksversagen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/augenblicksversagen/)
- [Viermonatsfrist beim Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/viermonatsfrist-beim-fahrverbot/)
- [Beharrlicher Pflichtverstoß](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beharrlicher-pflichtverstoss/)
- [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-gegen-den-bussgeldbescheid/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
